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   VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03   

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VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03 (https://dejure.org/2005,27052)
VG Kassel, Entscheidung vom 25.02.2005 - 6 E 818/03 (https://dejure.org/2005,27052)
VG Kassel, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 6 E 818/03 (https://dejure.org/2005,27052)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Münster, 06.10.1997 - 9 L 1126/97

    Zweitwohnungssteuer für Mobilheime

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Insoweit verweist das Gericht auf die vom OVG Sachsen Anhalt irrtümlich als Beleg für seine Rechtsauffassung zum Wohnungsbegriff im Zweitwohnungssteuerrecht angegebene Rechtsprechung des OVG NRW (Urteil vom 15. März 1999, 22 A 391/98 KStZ 1999, 217) und des VG Münster (Beschluss vom 6. Oktober 1997, 9 L 1126/97, NVwZ-RR 1998, 328), wonach über eine Fiktion neben dem Innehaben einer Wohnung auch (weitere) Steuertatbestände in die Zweitwohnungssteuersatzung eingeführt werden können, die nicht das Tatbestandsmerkmal einer Wohnung erfüllen, wie beispielsweise das Innehaben von Mobilheimen, Wohnmobilen sowie Wohn- und Campingwagen, gleichwohl aber die Zweitwohnungssteuerpflicht auszulösen vermögen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1982 - 2 S 567/82

    Zum Begriff und zur Mindestausstattung einer Zweitwohnung; Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Dieser Wohnungsbegriff findet auch in einer Mehrzahl oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zum Zweitwohnungssteuerrecht Anwendung, wonach ebenfalls zumindest eine abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit erforderlich ist (vgl. hierzu: OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002, 2 L 136/00, NVwZ-RR 2002, 528; im Ergebnis OVG NRW, Urteil vom 29. November 1995, 22 A 210/95, KStZ 1997, 178; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982, 2 S 567/82, ZKF 1983, 33).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, 11 C 12.99 , BVerwGE 111, 122).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, 11 C 12.99 , BVerwGE 111, 122).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - A 2 S 334/99
    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    22 Das Gericht folgt nicht der im Schrifttum und vom OVG Sachsen-Anhalt geäußerten Rechtsauffassung, dass im Zweitwohnungssteuerrecht die Wohnung keine Mindestausstattung wie Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung und Heizung aufweisen müsse, vielmehr es ausreiche, wenn die Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stünden (vgl. hierzu: Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblatt, Stand März 1999, § 3 Rdnr. 217; Mohl/Döhr, Zum Steuergegenstand in Zweitwohnungssteuerrecht, insbesondere zu Problemen des Wohnungsbegriffs, KStZ 2001, 83; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. November 2000, A 2 S 334/99 zur Frage, ob ortsfeste Campingwagen den Wohnungsbegriff erfüllen).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00

    Wohnung i.S. des § 7c Abs. 1 EStG

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Dazu ist es u.a. erforderlich, dass die Wohneinheit eine nach der Verkehrsauffassung zu bestimmende bestimmte Fläche nicht unterschreitet, die Räume eindeutig von anderen Räumen baulich getrennt sind und in sich eine abgeschlossene Einheit bilden, einen eigenen Zugang aufweisen sowie mindestens aus einem Zimmer, Bad und WC und Flur und Kochgelegenheit bestehen (vgl. BFH, Urteile vom 17. Mai 1990, II R 182/87, BFHE 160, 335; BFH, Urteil vom 14. Januar 2004, IX R 82/00, BFH/NV 2004, 777; FG Bremen, Urteil vom 14.10.1999, 496147 K 5, EFG 2000, 117).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Dies auch vor dem Hintergrund, dass auch der Ortsgesetzgeber eine weitgehende Freiheit im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltung steuerrechtlicher Regelungen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.1978 - BvR 335, 427, 811/76, BVerfGE 50, 57,), mithin es ihm freisteht, den Steuergegenstand auch auf Wohnräume zu erstrecken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1995 - 22 A 210/95

    "Wohnungen" im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts; Besteuerung von Campingwagen;

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Dieser Wohnungsbegriff findet auch in einer Mehrzahl oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zum Zweitwohnungssteuerrecht Anwendung, wonach ebenfalls zumindest eine abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit erforderlich ist (vgl. hierzu: OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002, 2 L 136/00, NVwZ-RR 2002, 528; im Ergebnis OVG NRW, Urteil vom 29. November 1995, 22 A 210/95, KStZ 1997, 178; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982, 2 S 567/82, ZKF 1983, 33).
  • BFH, 02.04.1997 - X R 141/94

    Ein 13 qm großes Appartement in einem Studentenwohnheim mit Gemeinschaftsteeküche

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Dagegen ist ein 13 Quadratmeter großes Appartement in einem Wohnheim mit Gemeinschaftsküche keine Wohnung im Sinne des Steuerrechts (BFH, Urteil vom 2. April 1997, X R 141/94,BFHE 183, 104).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 L 136/00

    Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids; In einer Zweitwohnung zum

    Auszug aus VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
    Dieser Wohnungsbegriff findet auch in einer Mehrzahl oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zum Zweitwohnungssteuerrecht Anwendung, wonach ebenfalls zumindest eine abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit erforderlich ist (vgl. hierzu: OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002, 2 L 136/00, NVwZ-RR 2002, 528; im Ergebnis OVG NRW, Urteil vom 29. November 1995, 22 A 210/95, KStZ 1997, 178; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982, 2 S 567/82, ZKF 1983, 33).
  • BFH, 17.05.1990 - II R 182/87

    Appartements in Studentwohnheimen mit mindestens 20 qm Wohnfläche als Wohnungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1999 - 22 A 391/98

    Überarbeitete Mustersatzung für Zweitwohnungsteuer

  • FG Düsseldorf, 03.11.1999 - 7 K 2787/95

    Vermächtnisweise auferlegte Unterhaltsleistungen

  • VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides;

    Hierzu gehört eine nach der Verkehrsauffassung zu bestimmende Mindestgröße und zudem ein innerhalb der abgeschlossenen Wohneinheit liegender Sanitärraum sowie eine Kochgelegenheit, vgl. VG Kassel, Urteil vom 25.02.2005 - 6 E 818/03 -, Juris, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
  • VG Augsburg, 07.02.2007 - Au 6 S 06.1309

    Verwaltungsgericht kippt Höhe der Zweitwohnungssteuer

    Letztlich folgt das Gericht im Ergebnis auch nicht der Rechtsprechung des VG Kassel, das eine Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Bestimmung des Wohnungsbegriffs - mit der Notwendigkeit einer Mindestgröße und -ausstattung der Wohnung - für zutreffend erachtet (vgl. Kassel vom 25.2.2005 6 E 818/03, Juris Rdnr. 21 f.).
  • VG Gießen, 09.05.2012 - 8 K 2092/11

    Auch Wohnung ohne Kanalanschluss kann zweitwohnungsteuerfähig sein

    Die erkennende Kammer geht für den Begriff der "Zweitwohnung" von einem weiten Wohnungsbegriff aus, wobei vorliegend offenbleiben kann, ob eine Wohnung bereits jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, sein kann, oder ob der in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Wohnungsbegriff zugrunde zu legen ist, wonach eine Wohnung nur dann vorliegt, wenn sie einen eigenen Zugang hat und mindestens aus einem Zimmer, Bad und WC und Kochgelegenheit besteht (vgl. hierzu BFH, U. v. 14.01.2004 - IX R 82/00 -, BFH-NV 2004, 777; VG Kassel, U. v. 25.02.2005 - 6 E 818/03 -, juris).
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