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   VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10.KS   

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https://dejure.org/2010,25134
VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10.KS (https://dejure.org/2010,25134)
VG Kassel, Entscheidung vom 25.06.2010 - 6 K 422/10.KS (https://dejure.org/2010,25134)
VG Kassel, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 6 K 422/10.KS (https://dejure.org/2010,25134)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Angehörigen für die Kosten einer anonymen Bestattung des Vaters; Ermessenserwägungen bei der Erhebung der Kosten unter Berücksichtigung von Härten z.B. wegen schwerer Verfehlungen gegen Angehörige

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestattungskosten für den Mörder der Mutter

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich aber entgegen dieser Annahme bei § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG um eine Ermessensvorschrift (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; Hornmann, HSOG, 2. Aufl., 2008, § 8, Rn. 12; Meixner/Friedrich, HSOG, 10. Aufl., 2005, § 8, Rn. 14; ebenso zum insoweit gleichlautenden § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baden-Württembergischen Polizeigesetzes: VGH Baden-Württemberg, NJW 1991, 1698).

    Hierfür spricht die Erwägung, dass es unverhältnismäßig sein und daher gegen das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verstoßen kann, wenn die Erhebung von Kosten nicht hinreichend die Härten berücksichtigt, die sich aus der strengen Regelung zur öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit für Totenfürsorgemaßnahmen ergeben können (vgl. HessVGH, NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; Hornmann, a.a.O.; Meixner/Friedrich, a.a.O.; zur verfassungsrechtlich gebotenen Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten bei der Kostenerhebung wegen Zustandshaftung vgl. BVerfG, NJW 2000, 2573; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., 1986, S. 321).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass das der Behörde eingeräumte Ermessen schon aus Gleichheitsgesichtspunkten regelmäßig auf die Erhebung der Kosten verdichtet sein wird, sofern nicht besondere Umstände eine andere Entscheidung erforderlich machen (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93

    Streunen eines Hundes als Gefahr: Abgrenzung von Selbstvornahme - Ersatzvornahme

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich aber entgegen dieser Annahme bei § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG um eine Ermessensvorschrift (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; Hornmann, HSOG, 2. Aufl., 2008, § 8, Rn. 12; Meixner/Friedrich, HSOG, 10. Aufl., 2005, § 8, Rn. 14; ebenso zum insoweit gleichlautenden § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baden-Württembergischen Polizeigesetzes: VGH Baden-Württemberg, NJW 1991, 1698).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass das der Behörde eingeräumte Ermessen schon aus Gleichheitsgesichtspunkten regelmäßig auf die Erhebung der Kosten verdichtet sein wird, sofern nicht besondere Umstände eine andere Entscheidung erforderlich machen (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92

    ABSCHLEPPKOSTEN; ERSATZVORNAHME; HALTVERBOT; UNMITTELBARE AUSFÜHRUNG

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich aber entgegen dieser Annahme bei § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG um eine Ermessensvorschrift (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; Hornmann, HSOG, 2. Aufl., 2008, § 8, Rn. 12; Meixner/Friedrich, HSOG, 10. Aufl., 2005, § 8, Rn. 14; ebenso zum insoweit gleichlautenden § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baden-Württembergischen Polizeigesetzes: VGH Baden-Württemberg, NJW 1991, 1698).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass das der Behörde eingeräumte Ermessen schon aus Gleichheitsgesichtspunkten regelmäßig auf die Erhebung der Kosten verdichtet sein wird, sofern nicht besondere Umstände eine andere Entscheidung erforderlich machen (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Hinsichtlich der Zumutbarkeit werden dabei nicht nur die finanzielle Leistungsfähigkeit des eigentlich Verpflichteten, sondern auch weitere Wertungsgesichtspunkte berücksichtigt, die eine Kostentragung als unbillige Härte erscheinen lassen (VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2005, 141).

    Außerdem würde eine solche Verpflichtung des Klägers das Verhältnis der grundsätzlichen Pflicht, die Kosten der Bestattung zu tragen, zur erst dadurch entstehenden Möglichkeit der Übernahme der aufgrund dieser Pflicht zu leistenden Kosten durch den Sozialhilfeträger umkehren (vgl. OVG des Saarlandes, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; entgegen VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2005, 141; VG Hamburg, Urt. vom 12.95.2005, Az. 15 K 4271/04).

  • VG Hamburg, 16.12.2009 - 9 K 280/09
    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Selbst wenn man im Übrigen davon ausginge, dass § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keine Ermessensvorschrift ist, wäre es im vorliegenden Fall erforderlich gewesen, wegen der schweren Verfehlung des Vaters des Klägers trotz einer grundsätzlich bestehenden Kostenpflicht von der Kostenerhebung aus Billigkeitsgesichtspunkten abzusehen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1997, 99; NVwZ 2002, 996; NWVBl. 2010, 186; OVG des Saarlandes, Urt. vom 25.08.2003, Az. 2 R 18/03; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; die grundsätzliche Möglichkeit des Billigkeitserlasses gerade für Fälle wie den vorliegenden erkennt auch VG Gießen, NVwZ-RR 2000, 795, an; ähnlich auch Niedersächsisches OVG, FamRZ 2004, 458).

    Außerdem würde eine solche Verpflichtung des Klägers das Verhältnis der grundsätzlichen Pflicht, die Kosten der Bestattung zu tragen, zur erst dadurch entstehenden Möglichkeit der Übernahme der aufgrund dieser Pflicht zu leistenden Kosten durch den Sozialhilfeträger umkehren (vgl. OVG des Saarlandes, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; entgegen VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2005, 141; VG Hamburg, Urt. vom 12.95.2005, Az. 15 K 4271/04).

  • VG Hamburg, 12.05.2005 - 15 K 4271/04

    Bestattungspflicht naher Angehöriger; Kostentragung; Aufrechnung mit

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Dabei können insbesondere auch Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber dem Totenfürsorgepflichtigen in die Wertung einfließen (VG Hamburg, Urt. vom 12.05.2005, Az. 15 K 4271/04).

    Außerdem würde eine solche Verpflichtung des Klägers das Verhältnis der grundsätzlichen Pflicht, die Kosten der Bestattung zu tragen, zur erst dadurch entstehenden Möglichkeit der Übernahme der aufgrund dieser Pflicht zu leistenden Kosten durch den Sozialhilfeträger umkehren (vgl. OVG des Saarlandes, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; entgegen VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2005, 141; VG Hamburg, Urt. vom 12.95.2005, Az. 15 K 4271/04).

  • OVG Saarland, 25.08.2003 - 2 R 18/03

    Ortspolizeibehörde, Bestattung, Bestattungspflicht, Bestattungspflichtiger,

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Selbst wenn man im Übrigen davon ausginge, dass § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keine Ermessensvorschrift ist, wäre es im vorliegenden Fall erforderlich gewesen, wegen der schweren Verfehlung des Vaters des Klägers trotz einer grundsätzlich bestehenden Kostenpflicht von der Kostenerhebung aus Billigkeitsgesichtspunkten abzusehen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1997, 99; NVwZ 2002, 996; NWVBl. 2010, 186; OVG des Saarlandes, Urt. vom 25.08.2003, Az. 2 R 18/03; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; die grundsätzliche Möglichkeit des Billigkeitserlasses gerade für Fälle wie den vorliegenden erkennt auch VG Gießen, NVwZ-RR 2000, 795, an; ähnlich auch Niedersächsisches OVG, FamRZ 2004, 458).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89

    Abschleppkosten bei kurzfristiger Aufstellung von Halteverbotsschildern

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich aber entgegen dieser Annahme bei § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG um eine Ermessensvorschrift (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; Hornmann, HSOG, 2. Aufl., 2008, § 8, Rn. 12; Meixner/Friedrich, HSOG, 10. Aufl., 2005, § 8, Rn. 14; ebenso zum insoweit gleichlautenden § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baden-Württembergischen Polizeigesetzes: VGH Baden-Württemberg, NJW 1991, 1698).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.1996 - 19 A 3802/95

    Bestattung; Ersatzvornahme; Mindestaufwand; Unbillige Härte; Inrechnungstellung

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Selbst wenn man im Übrigen davon ausginge, dass § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keine Ermessensvorschrift ist, wäre es im vorliegenden Fall erforderlich gewesen, wegen der schweren Verfehlung des Vaters des Klägers trotz einer grundsätzlich bestehenden Kostenpflicht von der Kostenerhebung aus Billigkeitsgesichtspunkten abzusehen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1997, 99; NVwZ 2002, 996; NWVBl. 2010, 186; OVG des Saarlandes, Urt. vom 25.08.2003, Az. 2 R 18/03; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; die grundsätzliche Möglichkeit des Billigkeitserlasses gerade für Fälle wie den vorliegenden erkennt auch VG Gießen, NVwZ-RR 2000, 795, an; ähnlich auch Niedersächsisches OVG, FamRZ 2004, 458).
  • VG Gießen, 05.04.2000 - 8 E 1777/98

    Bestattungspflicht - zur Trennung von der Kostentragungspflicht; zur

    Auszug aus VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
    Selbst wenn man im Übrigen davon ausginge, dass § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keine Ermessensvorschrift ist, wäre es im vorliegenden Fall erforderlich gewesen, wegen der schweren Verfehlung des Vaters des Klägers trotz einer grundsätzlich bestehenden Kostenpflicht von der Kostenerhebung aus Billigkeitsgesichtspunkten abzusehen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1997, 99; NVwZ 2002, 996; NWVBl. 2010, 186; OVG des Saarlandes, Urt. vom 25.08.2003, Az. 2 R 18/03; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; die grundsätzliche Möglichkeit des Billigkeitserlasses gerade für Fälle wie den vorliegenden erkennt auch VG Gießen, NVwZ-RR 2000, 795, an; ähnlich auch Niedersächsisches OVG, FamRZ 2004, 458).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 448/07

    Beseitigung einer Kostenerstattungspflicht für Notbestattungen durch § 8 Abs. 1

  • VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11

    Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25. Juni 2010 - 6 K 422/10.KS - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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