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   VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15.KS   

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VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15.KS (https://dejure.org/2018,23494)
VG Kassel, Entscheidung vom 26.06.2018 - 7 K 331/15.KS (https://dejure.org/2018,23494)
VG Kassel, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS (https://dejure.org/2018,23494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, TA-Lärm, § 4 Abs. 1 bis 3 UmwRG, § 3c a. F. UVPG
    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives Verfahren, Interimsverfahren, maßgeblicher Zeitpunkt der Genehmigungsentscheidung; Umweltverträglichkeitsvorprüfung, Tatsachenermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives Verfahren, Interimsverfahren, maßgeblicher Zeitpunkt der Genehmigungsentscheidung; Umweltverträglichkeitsvorprüfung, Tatsachenermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schallberechnung ist entgegen TA-Lärm nach dem "Interimsverfahren" durchzuführen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (41)

  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Parallel zu dem vorliegenden Verfahren haben die Kläger gegen den Ausgangsbescheid einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt, welchen das VG Kassel mit Beschluss vom 26. November 2015 (Az.: 3 L 330/15 KS) abgelehnt hat und die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss des VGH Kassel vom 4. August 2016 (Az.: 9 B 2744/15) zurückgewiesen worden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowohl des Klage- als auch des Eilverfahrens (Az.-VG: 3 L 330/15 KS / Az.-VGH: 9 B 2744/15), sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

    Besteht demnach bereits die Möglichkeit, dass die Kläger in eigenen materiellen Rechtspositionen betroffen sind, so kann offen bleiben, ob ihre Klagebefugnis auch aus § 4 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG - im Folgenden in der bis zum 30. November 2016 geltenden Fassung) folgt (vgl. dazu bejahend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.06.2015 - 8 B 315/15 - und Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 915/10 - a. A. BVerwG, Urteil vom 02.10.2013 - 9 A 23.12 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.07.2015 - 12 KN 220/14 - und Beschluss vom 03.11.2016 -12 ME 131/16 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 - HessVGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 9 B 2744/15 - sämtlich juris).

    Sowohl die in der Nebenbestimmung Nr. 3.13 der angefochtenen Genehmigung bestimmte Implementierung eines Abschaltlogarithmus als auch das ersatzweise vorgesehene Monitoring gehören zu den standardmäßigen und in der Rechtsprechung anerkannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die von dem Beklagten zutreffend als grundsätzlich ausreichend zur Verhinderung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bezüglich Fledermäusen bewertet worden sind (Hess.VGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 9 B 2744/15 - juris).

    Der Hess. VGH hat in seinem Beschluss vom 4. August 2016 (Az.: 9 B 2744/15) unter anderem in Bezug auf die genannten Vögel ausgeführt, dass sich eine Fehlerhaftigkeit der UVP-Vorprüfung nicht erschließt.

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass moderne Windenergieanlagen Infraschall in einem belästigenden Ausmaß erzeugen (Hess. VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 - juris).

    Sollten nach Inbetriebnahme der Anlage relevante tieffrequente Geräusche tatsächlich auftreten, so kommt nach entsprechender Überprüfung der Anlage im Rahmen der Überwachung gegebenenfalls die Anordnung nachträglicher Minderungsmaßnahmen nach § 17 BImSchG in Betracht (Hess. VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 - juris).

    2.1 Bei der Prüfung, ob eine Windenergieanlage sich in einer optisch bedrängenden und damit bauplanungsrechtlich unzumutbaren Weise auf eine benachbarte Wohnbebauung auswirkt, ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Hess.VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 - juris) sowie der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung, der das erkennende Gericht folgt, stets eine Bewertung des Einzelfalles vorzunehmen.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in seinem Beschluss vom 26. September 2013 - 9 B 1674/13 - folgendes aus:.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Dies ist dann der Fall, wenn die in ihr enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (BVerwG, Beschluss vom 21.03.1996 - 7 B 164/95 -, Rn. 19, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 36, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, Rn. 29, juris).

    Die Kammer ist jedoch der Ansicht, dass bei Änderung einer Prognosemethode diese neuen Erkenntnisse nicht den zugrundeliegenden Sachverhalt tangieren, sondern allein die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen (so auch ausführlich: Bay VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 37, juris).

    Wenn sie im Zeitpunkt ihrer Erstellung den aktuellen fachlichen Anforderungen entsprach, wird sie auch bei tatsächlicher Fehleinschätzung nicht nachträglich als fehlerhaft bewertet (Bay VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 37, juris).

    Aber da die Neubewertung ab dem Zeitpunkt ihres gesicherten Erkenntnisfortschritts zur maßgeblichen Rechtslage wird, würde ihre Beachtung eine unzulässige Berücksichtigung einer nachträglichen Änderung der Rechtslage bedeuten (so auch: VG Arnsberg, Urteil vom 17.10.2017 - 4 K 2130/16 -, Rn. 100, juris; hierauf Bezug nehmend: Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 38, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    In Fällen der Anfechtung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung durch Dritte ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 B 40/98 -, Rn. 3, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 - juris).

    Spätere Änderungen zu Lasten des Betreibers haben außer Acht zu bleiben; nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 B 40.98 -, Rn. 3, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 - juris).

    Diese Grundsätze schließen es nicht aus, im Rahmen einer Drittanfechtungsklage nachträglich gewonnene Erkenntnisse zu berücksichtigen, wenn es sich hierbei nicht um nachträgliche Veränderungen der Sachlage, die zu Lasten des Bauherrn grundsätzlich nicht berücksichtigt werden dürfen, handelt, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, Rn. 92, juris).

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Sie hat dabei überschlägig, aber nicht oberflächlich, zu prüfen, ob schädliche Umweltwirkungen möglich sind und ist dabei auch nicht daran gehindert, eine sachlich und fachlich fundierte Einschätzung abzugeben (Hess VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, Rn. 43, juris, m. w. N.).

    Die Flächeninanspruchnahme durch Zuwegungen und Kabeltrassen stellen dafür kein maßgebliches Kriterium dar (Hess. VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, Rn. 41, juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass solche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auch in der UVP-Vorprüfung zu berücksichtigen sind, wie sich unmittelbar aus § 3c Satz 3 UVPG ergibt (Hess VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, Rn. 43, juris).

  • VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17

    Alternatives Verfahren; Interimsverfahren

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Denn jedenfalls zum Zeitpunkt der Änderungsgenehmigung am 22. Februar 2016 war das alternative Verfahren noch nicht durch neuere Erkenntnisse überholt und stellte das "Interimsverfahren" noch keinen gesicherten Erkenntnisfortschritt dar (so auch zu einem ähnlichen Zeitpunkt: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, Rn. 3, juris; mit dem Beschluss der LAI im September 2017: VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, Rn. 49, juris).

    Zwar wird dies vertreten, da die Neubewertung des Standes der Technik keiner Rechtsumsetzung bedarf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, Rn. 56, juris).

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Ob dies die den der TA-Lärm zu Grunde liegenden Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen den Boden entzieht und als gesicherter Erkenntnisfortschritt in Wissenschaft und Technik die Regelung der TA-Lärm obsolet werden lässt (so: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2018 - 10 S 1681/17 -, Rn. 25, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, Rn. 173, juris; dagegen: VG Lüneburg, Beschluss vom 19.02.2018 - 2 B 153/17 -, Rn. 16, juris; VG Arnsberg, Urteil vom 17.10.2017 - 4 K 2130/16 -, Rn. 85, juris; zu den Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 - 7 C 21/00 -, Rn. 14, juris), kann vorliegend dahinstehen.

    Schließlich lässt sich vertreten, dass der, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse geänderte, objektive Wissensstand eine Änderung der Sachlage darstellt, die zulasten des Bauherren nicht berücksichtigt werden darf (so: VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, Rn. 173, juris; Agatz, Die Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen aus Sicht einer Unteren Immissionsschutzbehörde, ZNER 2017, 469, 473 f.; Schmidt/Sailer, Schallberechnung bei Windenergieanlagen - die Anwendung der neuen LAI-Hinweise in den Bundesländern und in der Rechtsprechung, ZNER 2018, 124, 128 m. w. N.).

  • VG Arnsberg, 17.10.2017 - 4 K 2130/16

    Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck - Klage abgewiesen

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Ob dies die den der TA-Lärm zu Grunde liegenden Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen den Boden entzieht und als gesicherter Erkenntnisfortschritt in Wissenschaft und Technik die Regelung der TA-Lärm obsolet werden lässt (so: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2018 - 10 S 1681/17 -, Rn. 25, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, Rn. 173, juris; dagegen: VG Lüneburg, Beschluss vom 19.02.2018 - 2 B 153/17 -, Rn. 16, juris; VG Arnsberg, Urteil vom 17.10.2017 - 4 K 2130/16 -, Rn. 85, juris; zu den Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 - 7 C 21/00 -, Rn. 14, juris), kann vorliegend dahinstehen.

    Aber da die Neubewertung ab dem Zeitpunkt ihres gesicherten Erkenntnisfortschritts zur maßgeblichen Rechtslage wird, würde ihre Beachtung eine unzulässige Berücksichtigung einer nachträglichen Änderung der Rechtslage bedeuten (so auch: VG Arnsberg, Urteil vom 17.10.2017 - 4 K 2130/16 -, Rn. 100, juris; hierauf Bezug nehmend: Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 38, juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 12 ME 7/18

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Dies ist dann der Fall, wenn die in ihr enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (BVerwG, Beschluss vom 21.03.1996 - 7 B 164/95 -, Rn. 19, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, Rn. 36, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, Rn. 29, juris).

    Denn jedenfalls zum Zeitpunkt der Änderungsgenehmigung am 22. Februar 2016 war das alternative Verfahren noch nicht durch neuere Erkenntnisse überholt und stellte das "Interimsverfahren" noch keinen gesicherten Erkenntnisfortschritt dar (so auch zu einem ähnlichen Zeitpunkt: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, Rn. 3, juris; mit dem Beschluss der LAI im September 2017: VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, Rn. 49, juris).

  • VGH Hessen, 13.07.2011 - 9 A 482/11

    Verwertbarkeit der im Auftrag des Anlagenbetreibers erstellten Schallprognose;

    Auszug aus VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15
    Aus verschiedenen Untersuchungen folgt, dass Infraschall von Windkraftanlagen ebenso wie der von natürlichen Quellen erzeugter Infraschall - Wind, Meeresbrandung - die Schwelle der Belastung nicht überschreitet (Hess. VGH, Beschluss vom 13.07.2011 - 9 A 482/11.Z - und vom 21.01.2010 - 9 B 2922/09 - m.w.N., so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 705/17
  • VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 1122/13

    Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön;

  • VG Lüneburg, 19.02.2018 - 2 B 153/17

    Interimsverfahren; Lärmgutachten; TA Lärm; Windpark

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 8 A 2042/06

    Optisch bedrängende Wirkung einer 99,9 m hohen Windkraftanlage auf ein 239 m

  • VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15

    HINDERNISFREIHEIT AN FLUGPLÄTZEN; LANDEANFLUG; PLATZRUNDE; WINDKRAFTANLAGEN

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 2267/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im

  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 3 M 236/13
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09

    Verwertbarkeit eines Parteigutachtens; wissenschaftliche Abhandlungen zum

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16

    Antragsbefugnis; Außenbereich; Außenbereichsgrundstück; Darlegung; schlüssige

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 30.99

    Krankenhauspflegesätze; Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen; Anfechtung der

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des

  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 220/14

    Antragsbefugnis; Ortsteil; Raumordnung; Regionales Raumordnungsprogramm;

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 8 B 315/15

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzgl. Erteilung

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 02.10.2013 - 9 A 23.12

    Ausführungsplanung; Planänderung; Planergänzung; unterlassene UVP-Prüfung;

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Er enthält eine Zusammenstellung der bestehenden fachlichen Standards, die der behördlichen und letztlich der gerichtlichen Prüfung zu Grunde zu legen sind (vgl. nur: VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z , Rn. 12 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , Rn. 40 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 9 B 2184/13 , Rn. 17 , juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS , Rn. 101 , juris; VG Kassel, Urteil vom 2. März 2016 - 1 K 1122/13.KS , Rn. 63 , juris).

    Dieser ergibt sich insbesondere aus dem Leitfaden Windenergie 2012 (S. 63 ff.) und gehört zu den standardmäßigen und in der Rechtsprechung anerkannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die vom Beklagten zutreffend als grundsätzlich ausreichend zur Verhinderung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bezüglich Fledermäusen bewertet worden sind ( VGH Kassel, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15 , Rn. 16 , juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS , Rn. 102 , juris).

  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

    Auch die Rechtsprechung orientiert sich an diesem Rahmen (vgl. nur: Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z, Rn. 12, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15, Rn. 40, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2014 - 9 B 2184/13, Rn. 17, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 1122/13.KS, Rn. 63, juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS -, Rn. 101, juris).
  • VG Trier, 20.11.2018 - 9 K 2664/18

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in

    Jedoch sind gegen die Anerkennung des "Interimsverfahrens" als gegenüber dem "alternativen Verfahren" vorzugswürdigen Verfahren auch Bedenken vorgebracht worden (vergleiche etwa VG Arnsberg, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 4 K 2310/16, juris, Rn. 92 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. Februar 2018 - 12 ME 7/18 -, Rn. 31, juris; eher kritisch auch BayVGH, Beschluss vom 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. -, juris, Rn. 39, 42; offen gelassen auch vom OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2017 - 8 B 663/17 -, juris, Rn. 55-57; zusammenfassend VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS, juris, Rn. 67 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 1335/20
    Das schließt es jedoch nicht aus, im Rahmen einer Drittanfechtungsklage nachträglich gewonnene Erkenntnisse zu berücksichtigen, wenn es sich hierbei nicht um nachträgliche Veränderungen der Sachlage handelt, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, Rn. 92, juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS -, Rn. 73, juris).
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