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   VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15.KS   

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VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15.KS (https://dejure.org/2015,41618)
VG Kassel, Entscheidung vom 28.12.2015 - 1 L 2099/15.KS (https://dejure.org/2015,41618)
VG Kassel, Entscheidung vom 28. Dezember 2015 - 1 L 2099/15.KS (https://dejure.org/2015,41618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 41 a. F. BLV, § 49 BLV, § 33 BLV, Art. 33 Abs. 2 GG
    Anforderungen an Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung bei Ankreuzverfahren; Auswahl des Antragstellers aufgrund Einzelmerkmale der dienstlichen Beurteilung in einem erneuten Auswahlverfahren ausgeschlossen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung bei Ankreuzverfahren; Auswahl des Antragstellers aufgrund Einzelmerkmale der dienstlichen Beurteilung in einem erneuten Auswahlverfahren ausgeschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne "offen" sind, dass seine Auswahl bei fehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 f. und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; Hess. VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 - und vom 14. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -).

    Die Anforderungen, die an die Begründung einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG in Form eines sog. Auswahlvermerks zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 23. Januar 2007 (- 2 BvR 206/07 -, juris) näher präzisiert.

    Nur wenn sich aus den Akten ergibt, welche Gründe für die Auswahlentscheidung maßgeblich waren und welche Erkenntnisse bei ihr berücksichtigt wurden, ist der Dienstherr vor dem Vorwurf geschützt, er habe die Beförderungsentscheidung aus sachfremden Erwägungen getroffen (vgl. dazu nochmals im Einzelnen BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris).

  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13

    Dienstliche Beurteilung bei Bundesbeamten, Erfordernis der nachvollziehbaren

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Die Beamtin bzw. der Beamte kann nur so die Gründe und Argumente des Dienstherrn für die vergebene Note erfahren und den Weg, der zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen (Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 -, Rn. 27, juris).

    Diese Vorschrift enthält somit gegenüber der Vorgängerregelung erhöhte Anforderungen, da als zwingende Regelung in § 41 Abs. 2 BLV a. F. lediglich vorgesehen war, dass die Beurteilung mit einem Gesamturteil und einem Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung abschließt; diese Regelung ist im Wesentlichen unverändert nunmehr in § 49 Abs. 3 Satz 1 BLV erhalten geblieben (Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 -, Rn. 31, juris).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Diese ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über die Verwendung und das dienstliche Fortkommen eines Beamten, soweit sich hieraus maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ableiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BfR 311/03 -, ZBR 2004, 45 f. [BVerfG 29.07.2003 - 2 BvR 311/03] ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, ZBR 2005, 162 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, ZBR 2004, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, ZBR 2005, 162 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Diese ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über die Verwendung und das dienstliche Fortkommen eines Beamten, soweit sich hieraus maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ableiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BfR 311/03 -, ZBR 2004, 45 f. [BVerfG 29.07.2003 - 2 BvR 311/03] ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, ZBR 2005, 162 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, ZBR 2004, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, ZBR 2005, 162 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, juris).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Dieses sog. Bewerbungsverfahrensrecht beinhaltet das Recht auf eine faire und (chancen-) gleiche Behandlung seiner Bewerbung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte (vgl. dazu grundlegend: Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, juris).

    Die gerichtliche Nachprüfung von Entscheidungen zur Vergabe öffentlicher Ämter anhand des beschriebenen Kontrollmaßstabs ist angesichts der dem Dienstherrn durch Art. 33 Abs. 2 GG eingeräumten Beurteilungsermächtigung inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, d. h. zu prüfen, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. zu allem Hess.VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, juris, sowie Beschluss vom 21. März 1995 - 1 TG 2377/94 -, HessVGHRspr. 1996, 51.).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Eine rechnerische Ermittlung des Gesamturteils durch ein arithmetisches Mittel der Bewertungen der Einzelmerkmale ist allerdings nicht zulässig, sondern bedarf einer nochmaligen eigenständigen Wertung der Einzelbewertungen zum Zwecke der Bildung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C21.93 -, BVerwGE 97, 128, 131 sowie Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 -, Rn. 14, juris).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Insbesondere sind allgemeine und pauschal formulierte Werturteile durch eine nähere schriftliche Darlegung zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, Rn. 25, juris).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Eine rechnerische Ermittlung des Gesamturteils durch ein arithmetisches Mittel der Bewertungen der Einzelmerkmale ist allerdings nicht zulässig, sondern bedarf einer nochmaligen eigenständigen Wertung der Einzelbewertungen zum Zwecke der Bildung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C21.93 -, BVerwGE 97, 128, 131 sowie Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 -, Rn. 14, juris).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 18.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Nach der vom Antragsteller angesprochenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Pressemitteilung Nr. 74/2015 vom 18. September 2015 zu den Urteilen vom 17. September 2015 in den Verfahren 2 C 13/14, 2 C 18/14 u. a. - juris; der Volltext der Entscheidungen liegt noch nicht vor) ist ein Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf die Einzelbewertungen zulässig, wenn die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne "offen" sind, dass seine Auswahl bei fehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 f. und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; Hess. VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 - und vom 14. Februar 2013 - 1 B 1191/12 -).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

  • VGH Hessen, 21.03.1995 - 1 TG 2377/94

    Mitteilung über den Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens an den unterlegenen

  • VG Kassel, 13.09.2007 - 1 G 894/07
  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

  • VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10

    Verweisung einer Beamtenklage an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1419/20

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen

    Im dagegen geführten gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren obsiegte er in zweiter Instanz, weil die damals erstellten dienstlichen Beurteilungen sich mangels einer Begründung des Gesamturteils als rechtswidrig erwiesen (Hess. VGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 1 B 356/16.KS -, vorgehend VG Kassel, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 1 L 2099/15.KS -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Behördenakten sowie die Gerichtsakten VG Kassel 1 L 2099/15.KS, 1 L 2821/16.KS und 1 L 166/19.KS nebst Beiakten.

  • VG Kassel, 31.03.2022 - 1 L 681/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 1 L 2099/15.KS - Beschluss vom 13. September 2007 - 1 G 894/07 -, beide zit. nach juris) ist es nicht zu beanstanden, wenn sich das Entscheidungsgremium, hier also der Verwaltungsausschuss, auf einen (begründeten) Besetzungsvorschlag stützt und diesen, ggf. auch ohne weitere Veränderungen, übernimmt.
  • VG Kassel, 29.04.2019 - 1 L 166/19

    Bildung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung muss statusamtsbezogen

    Im dagegen geführten gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren obsiegte er in zweiter Instanz, weil die damals erstellten dienstlichen Beurteilungen sich mangels einer Begründung des Gesamturteils als rechtswidrig erwiesen (Hess. VGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 1 B 356/16.KS, vorgehend VG Kassel, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 1 L 2099/15.KS ).
  • VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16

    Art. 33 GG, § 123 VwGO, § 43 VwVfG

    Dementsprechend bezieht sich die - nach den Vorgaben des Beschlusses der Kammer vom 28.12.2015, Az. 1 L 2099/15.KS, und des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.04.2016, Az. 1 B 356/16 - am 17.10.2016 erstellte Regelbeurteilung auf den Zeitraum vom 02.01.2011 bis 31.12.2013.
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