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   VG Kassel, 29.10.2020 - 3 K 1664/16.KS   

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VG Kassel, 29.10.2020 - 3 K 1664/16.KS (https://dejure.org/2020,38535)
VG Kassel, Entscheidung vom 29.10.2020 - 3 K 1664/16.KS (https://dejure.org/2020,38535)
VG Kassel, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 3 K 1664/16.KS (https://dejure.org/2020,38535)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 - 2 N 85.10

    Wasserbehördliche Erlaubnis; Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmekollektoren zu

    Auszug aus VG Kassel, 29.10.2020 - 3 K 1664/16
    So kann eine Befreiung wegen überwiegender Gründe des Allgemeinwohls nicht gefordert werden, wenn das Vorhaben auch außerhalb des Wasserschutzgebiets realisiert werden kann (OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2011 - OVG 2 N 85.10 -).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus VG Kassel, 29.10.2020 - 3 K 1664/16
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (BVerfGE 91, 294, 310).
  • BVerwG, 30.08.2019 - 4 B 8.19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern;

    Auszug aus VG Kassel, 29.10.2020 - 3 K 1664/16
    Angesichts der vielfältigen, umfangreichen, technisch schwierigen Fragen, die mit dem streitgegenständlichen Vorhaben verbunden sind, ist es nach Auffassung der Kammer gerechtfertigt, analog zu den vom Bundesverwaltungsgericht zum Atomrecht entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.09.2018 - 4 B 8.19 -) von einem Abschätzungsspielraum der zuständigen Behörde auszugehen, dessen gerichtliche Prüfung auf eine Willkürkontrolle beschränkt ist.
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VG Kassel, 29.10.2020 - 3 K 1664/16
    Das Gewicht der mit der Inhalts- und Schrankenbestimmung, die sich aus der einschlägigen Wasserschutzgebietsverordnung ergibt, verfolgten Allgemeinwohlbelange, nämlich der Schutz der Trinkwasserversorgung (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG), ist besonders hoch anzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981, 1 BvL 77/78, BVerfGE 58, 300, 339).
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