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   VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11.KO   

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VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11.KO (https://dejure.org/2012,12801)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02.04.2012 - 4 K 629/11.KO (https://dejure.org/2012,12801)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02. April 2012 - 4 K 629/11.KO (https://dejure.org/2012,12801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 55 Abs 2 StPO, § 54 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
    Befangenheit; Amtsermittlung; ungefragte Fehlersuche; richterlicher Hinweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines belehrenden Richters aufgrund des Hinweises auf das Bestehen eines Auskunftsverweigerungsrechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    An letztgenannte Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes knüpft in der Sache auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur "ungefragten Fehlersuche" vom 17. April 2002 (9 CN 1/01 - BVerwGE 116, 188) an.

    Nachdem das Gericht bereits im Jahr 1979 am Rande einer Entscheidung geäußert hatte, die Verwaltungsgerichte sollten die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung nicht zum Anlass nehmen, von sich aus und "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern in der Vor- und Entstehungsgeschichte eines Bebauungsplanes einzutreten, erläuterte es diese - später als solche bezeichnete - richterliche Maxime mit Urteil vom 17. April 2002 (a.a.O.) näher.

  • BVerwG, 09.03.1984 - 9 B 922.81

    Politische Verfolgung durch private Handlungen als eine die Revisionszulassung

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass nach § 87 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 3 ZPO neben den in § 96 Abs. 1 VwGO genannten Beweismitteln auch amtliche Auskünfte von den Tatsachengerichten als selbständige und zulässige Beweismittel eingeholt und gewürdigt werden können (BVerwG, Beschluss vom 9. März 1984 - 9 B 922/81 -, BayVBl 1985, 377 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat gelegentlich die Mahnung ausgesprochen, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35; Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 11.09

    Anfechtung einer Personalratswahl; Reichweite der gerichtlichen Prüfung.

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu in seinem Beschluss vom 28. Mai 2009 (6 PB 11/09 - NVwZ-RR 2009, 690) erläuternd aus:.
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    Überdies stellt die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung zur "ungefragten Fehlersuche" auch lediglich eine Maxime richterlichen Handelns dar, deren Nichtbeachtung ohnehin nicht schon für sich gesehen die Befangenheit des Richters befürchten ließe (so bereits BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 4 BN 26/06 - NVwZ 2007, 223).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat gelegentlich die Mahnung ausgesprochen, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35; Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    Danach betrifft die Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes unter dem Gesichtspunkt der "ungefragten Fehlersuche" lediglich die richterliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung, nicht aber die richterliche Befugnis zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Tatsachen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    Der Streitgegenstand der Anfechtungsklage im Verwaltungsprozess ergibt sich entsprechend der im Zivilprozess herrschenden Auffassung aus dem prozessualen Anspruch, der durch die im Klageantrag begehrte Rechtsfolge sowie den Klagegrund gekennzeichnet ist (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501/93 -, BVerwGE 96, 24, 25).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus VG Koblenz, 02.04.2012 - 4 K 629/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat gelegentlich die Mahnung ausgesprochen, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10; Beschluss vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35; Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
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