Rechtsprechung
VG Koblenz, 02.07.2013 - 1 K 62/13.KO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 53 Abs 1 S 1 GemO RP, § 75 Abs 5 GemO RP, § 76 Abs 1 S 3 GemO RP, Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 GG
Zur Rechtmäßigkeit von Wahlempfehlungen von Ortsvorstehern in amtlicher Funktion - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl bei Verstoß gegen die Wahlvorschriften durch unzulässige Beeinflussung des Wahlergebnisses (hier: Postwurfsendung der Ortsvorsteher als Wahlempfehlung)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Bopparder Bürgermeisterwahl ungültig!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der "Wahlaufruf" des Ortsvorstehers für den Bürgermeister
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bopparder Bürgermeisterwahl ungültig!
- dr-bahr.com (Zusammenfassung)
Abgrenzung von unerlaubter Wahlwerbung zu privater Meinungsäußerung
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
Auszug aus VG Koblenz, 02.07.2013 - 1 K 62/13
Sie verstoßen vielmehr gegen die Neutralitätsverpflichtung, die von den Gemeinden und ihren Organen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997, 8 C 5.96 und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2000, 7 A 10595/00.OVG, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 7 A 10595/00
Wahlwerbung im Amtsblatt
Auszug aus VG Koblenz, 02.07.2013 - 1 K 62/13
Sie verstoßen vielmehr gegen die Neutralitätsverpflichtung, die von den Gemeinden und ihren Organen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997, 8 C 5.96 und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2000, 7 A 10595/00.OVG, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im …
Auszug aus VG Koblenz, 02.07.2013 - 1 K 62/13
Hierdurch wird Bezug auf die im überkommenen Wahlprüfungsrecht entwickelten Gründe für die Ungültigkeit einer Wahl genommen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1991, 7 A 10305/91.OVG, juris).
- VG Düsseldorf, 28.03.2022 - 1 K 1157/21
Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 ungültig - Neuwahl …
vgl. auch VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 10. November 2015 - 5 K 1472/15 -, juris, Rn. 39, das eine Kausalität bei einem Überschreiten der Schwelle zur absoluten Mehrheit bei knapp 9 % der abgegebenen gültigen Stimmen angenommen hat; VG Koblenz, Urteil vom 2. Juli 2013 - 1 K 62/13.KO -, juris, Rn. 14 und 35, das eine Kausalität bei einem Überschreiten der Schwelle zur absoluten Mehrheit bei 4, 3 % der abgegebenen gültigen Stimmen angenommen hat. - VG Freiburg, 10.11.2015 - 5 K 1472/15
Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Veröffentlichung von Erfolgsberichten …
Dementsprechend hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu einem als Werbung für den wieder kandidierenden Bürgermeister zu verstehenden Wahlaufruf durch den Wahlvorstand den Wahlfehler als möglicherweise ursächlich für das Ergebnis angesehen, obwohl der Vorsprung des Amtsinhabers 67, 5 % zu 28, 9 % bei einer Wahlbeteiligung von 49, 9 % betrug (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1992 - 1 S 2266/91 - a.a.O.;… vgl. auch zu amtlichen Wahlbeeinflussungen seitens außenstehender Amtsträger VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.12.1985 - 1 S 2428/85 - VBlBW 1986, 310 und Urt. v. 07.11.1983 - 1 S 1311/83 - DVBl 1985, 170, sowie VG Koblenz, Urt. v. 02.07.2013 - 1 K 62/13.KO - juris, Rdnr. 35 das die Ursächlichkeit des Wahlfehlers bei einem Stimmenunterschied von 10% bejaht hat). - VG Koblenz, 10.07.2013 - 6 L 674/13
Bopparder Bürgermeister darf ernannt werden
Allerdings erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz auf Antrag zweier Bopparder Einwohner mit Urteil vom 2. Juli 2013 (1 K 62/13.KO) die Wahl für ungültig (vgl. Presseerklärung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 22/2013). - VG Leipzig, 09.12.2013 - 6 K 850/12
Anspruch der Mitglieder der Fraktion einer Unabhängigen Wählervereinigung auf …
Angesichts dessen unterliegen auch Ortsvorsteher der oben dargestellten Verpflichtung, sich bei der Ausübung ihres Amtes gerade im Vorfeld von Kommunalwahlen neutral zu verhalten (vgl. VG Koblenz, Urt. v. 2.7.2013 - 1 K 62/13.KO -, ).