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   VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11.KO   

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https://dejure.org/2011,29225
VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11.KO (https://dejure.org/2011,29225)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05.12.2011 - 4 K 521/11.KO (https://dejure.org/2011,29225)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - 4 K 521/11.KO (https://dejure.org/2011,29225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 130 Abs 2 S 3 BauGB, § 94 Abs 2 GemO RP
    Erschließungsbeitrag - Zur Zulässigkeit eines satzungsmäßigen Artzuschlags für "überwiegend" gewerblich genutzte Grundstücke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem endgültigen Erschließungsbeitrag; Berücksichtigung der Ungültigkeit der zugrunde liegenden Erschließungsbeitragssatzung; Anforderungen an die Bestimmtheit eines grundstücksbezogenen Artzuschlags für ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Koblenz, 31.01.2011 - 4 K 938/10

    Eine für gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzte

    Auszug aus VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11
    1) Ein satzungsmäßiger Artzuschlag für "überwiegend" gewerblich genutzte Grundstücke in anderen als Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten ist unbestimmt und nichtig, wenn nicht zugleich angegeben wird, ob sich das Überwiegen auf die tatsächliche oder die zulässige Gesamtnutzung des Grundstücks bezieht (im Anschluss an 4 K 938/10.KO).

    Insoweit beruft sie sich auf zwei Urteile des erkennenden Gerichts vom 31. Juli 2011 - 4 K 937/10.KO - und - 4 K 938/10.KO -.

    Wie den Beteiligten bekannt ist, hat die Kammer u.a. mit Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 938/10.KO - entschieden, dass der so genannte grundstücksbezogene Artzuschlag für eine "überwiegende" gewerbliche Nutzung zu unbestimmt ist, wenn er (wie hier auch) nicht angibt, ob sich die überwiegende Nutzung auf die tatsächliche oder die zulässige Gesamtnutzung des Grundstücks bezieht.

    Insoweit wird auf das ausführlich begründete Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 938/10.KO - verwiesen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10362/11
    Auszug aus VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11
    2) Auch wenn ein grundstücksbezogener Artzuschlag in sonstigen Baugebieten nicht mehr zwingend erforderlich ist, ist er dennoch zulässig (im Anschluss an 6 A 10362/11.OVG).

    Insoweit verweist die Beklagte auf das Berufungsurteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. Juli 2011 - 6 A 10362/11.OVG -.

    Den Beteiligten ist ebenfalls bekannt, dass das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 5. Juli 2011 - 6 A 10362/11.OVG - entschieden hat, ein grundstücksbezogener Artzuschlag sei in Mischgebieten (entgegen der bisherigen Rechtsprechung) entbehrlich; ob die Reglung bezüglich der überwiegenden Nutzung unbestimmt sei, könne offen bleiben, jedenfalls führe eine etwaige Unbestimmtheit insoweit nur zur Teilnichtigkeit der Satzung.

    Die Kammer schließt sich der neuen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz zur Entbehrlichkeit eines grundstücksbezogenen Artzuschlags in anderen als Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten (Urteil vom 05.07.2011 - 6 A 10362/11.OVG -) ausdrücklich an.

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11
    Abgesehen davon, dass eine Doppelhaushälfte planungsrechtlich noch kein Doppelhaus ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12/98 -), wäre die dadurch entstehende halboffene Bauweise nicht nur planungsrechtlich, sondern auch bauordnungsrechtlich unzulässig.
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

    Auszug aus VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11
    Zwar kam der Belastungsvergleich zu diesem Zeitpunkt zu spät, denn maßgebend ist der Zeitpunkt der (erneuten) Einheitsbildung, hier also der 10. April 2008 (BVerwG, Urteil vom 22.05.1992 - 8 C 57.90 - DVBl 1992, 1107).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04

    Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes

    Auszug aus VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gemeinde insoweit ein Wahlrecht hat, ähnlich wie bei der Einführung und Ausgestaltung einer Eckermäßigung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 04.04.2005, KStZ 2005, 117).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11
    Wo die Geschossflächenzahl nicht verwirklicht werden kann, muss - da die zulässige Geschossfläche eine Komponente des Verteilungsmaßstabs ist - der so genannte Verminderungszwang angewandt werden (BVerwG, Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 66.87 - NVwZ 1989, 1076).
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