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   VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05.KO   

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VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05.KO (https://dejure.org/2006,5395)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2006 - 6 K 871/05.KO (https://dejure.org/2006,5395)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO (https://dejure.org/2006,5395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Witwergeld (I.) oder Sterbegeld (II.) an einen überlebenden Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz; Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung der Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen; Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen ...

  • lsvd.de PDF

    Ein mit einem Beamten in Lebenspartnerschaft lebender Mann hat keinen Anspruch auf Sterbe- und Witwergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Sterbegeld: Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Sterbe- und Witwergeld für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Witwergeld für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner in Homo-Ehe - Lebenspartner hat keinen Anspruch auf Sterbe-und Witwergeld

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Ebenso wenig liegt darin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung (vgl. ebenso EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P - NVwZ 2001, 1259), da sie nicht am Geschlecht oder der sexuellen Orientierung anknüpft.

    Diese Sichtweise wird durch das Urteil des EuGH vom 31. Mai 2001 (a.a.O.) bestätigt.

    Damit ist eine Differenzierung hinsichtlich familienstandsbezogender Leistungen im Hinblick auf Art. 141 EG-Vertrag zulässig (vgl. EuGH vom 31. Mai 2001, a.a.O.; Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - a.a.O.).

    Dies folgt schon daraus, dass der Familienstand als Anknüpfungspunkt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beinhaltet, da die Ehe und die Lebenspartnerschaft - wie oben dargelegt - keine gleichen bzw. vergleichbaren Lebensformen darstellen und die Regelung unterschiedslos auf Frauen und Männer angewandt wird (vgl. ebenso zur Diskriminierung und Vergleichbarkeit: EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P - NVwZ 2001, 1259 - und Urteil vom 17. Februar 1998 - C-249/96 - zitiert nach juris; und zur fehlenden Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft: BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Dies bestätigte das Urteil des BVerfG vom 15. Juli 2002 - 1 BvF 2/01 -, das die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz eingeführte Eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare als Rechtsinstitut sui generis ansehe, welches einen neuen Personenstand darstelle.

    Lebenspartnerschaften genießen diesen besonderen Schutz nicht, da die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG nur die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 -, BVerfGE 105, 313 ff.).

    Dies folgt schon daraus, dass der Familienstand als Anknüpfungspunkt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beinhaltet, da die Ehe und die Lebenspartnerschaft - wie oben dargelegt - keine gleichen bzw. vergleichbaren Lebensformen darstellen und die Regelung unterschiedslos auf Frauen und Männer angewandt wird (vgl. ebenso zur Diskriminierung und Vergleichbarkeit: EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P - NVwZ 2001, 1259 - und Urteil vom 17. Februar 1998 - C-249/96 - zitiert nach juris; und zur fehlenden Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft: BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Die sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen verheirateten Beamten und solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, folgt daraus, dass sie einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung Rechnung trägt (vgl. etwa BVerwG Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293f., sowie die Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - juris und www.bundesverwaltungsgericht.de).

    Damit hat der Gesetzgeber eindeutig eine familienbezogene und damit nach Art. 6 Abs. 1 GG einer Differenzierung zugängliche Unterscheidung getroffen, die wegen ihrer Rechtfertigung aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (ebenso zu der vergleichbaren Ungleichbehandlung beim Familienzuschlag nach § 40 BBesG: Pressemitteilung des BVerwG zu dem Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - a.a.O.).

    Damit ist eine Differenzierung hinsichtlich familienstandsbezogender Leistungen im Hinblick auf Art. 141 EG-Vertrag zulässig (vgl. EuGH vom 31. Mai 2001, a.a.O.; Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - a.a.O.).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Nach einem Urteil des EuGH vom 07.01.2004 - C-117/01 - stehe Art. 141 EG-Vertrag einer Normierung entgegen, die es unter Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention einem Paar unmöglich mache, miteinander die Ehe einzugehen, um so die Voraussetzung dafür zu erfüllen, dass dem einen von ihnen ein Bestandteil des Entgelts des anderen gewährt werden könne.

    Nur so ist das vom Kläger zitierte Urteil des EuGH vom 7. Januar 2004 - Rs. C-117/01 - (K.B. ./. National Health Service Pensions Agency and Secretary of State for Health; juris) zu verstehen.

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Sie berücksichtigt auch, dass die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich gestützt ist, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1993, a.a.O.; vgl. ebenso BAG Urteil vom 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

    Mit dieser sachlichen Rechtfertigung der die Ehe bevorzugenden Regelungen hat sich das vom Kläger zitierte BAG in seinem Urteil vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - (juris) betreffend den Ortszuschlag nach dem Bundesangestelltentarifvertrag - BAT - nicht auseinandergesetzt, obwohl das BVerfG (Beschluss vom 21. Mai 1999, - 1 BvR 726/98 - BayVBl. 1999, 626) die in dem o.a. Urteil des BAG vom 15. Mai 1997 (BAGE 85, 375) angenommene Familienbezogenheit des Ortszuschlags im BAT unter Verweis auf die oben dargestellte verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum beamtenrechtlichen Ortszuschlag bestätigt hat.

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Die sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen verheirateten Beamten und solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, folgt daraus, dass sie einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung Rechnung trägt (vgl. etwa BVerwG Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293f., sowie die Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - juris und www.bundesverwaltungsgericht.de).

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses sind nicht erkennbar (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - 1 BvR 340/93 - NJW 1993, 3058; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996, a.a.O.).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Das Bundesarbeitsgericht habe in einem Urteil vom 29.04.2004 (Az.: 6 AZR 101/03) ausgesprochen, dass der Gesetzgeber einen rechtlich gesicherten Rahmen für solche Personen habe schaffen wollte, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht in der Lage seien, eine Ehe einzugehen.

    Mit dieser sachlichen Rechtfertigung der die Ehe bevorzugenden Regelungen hat sich das vom Kläger zitierte BAG in seinem Urteil vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - (juris) betreffend den Ortszuschlag nach dem Bundesangestelltentarifvertrag - BAT - nicht auseinandergesetzt, obwohl das BVerfG (Beschluss vom 21. Mai 1999, - 1 BvR 726/98 - BayVBl. 1999, 626) die in dem o.a. Urteil des BAG vom 15. Mai 1997 (BAGE 85, 375) angenommene Familienbezogenheit des Ortszuschlags im BAT unter Verweis auf die oben dargestellte verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum beamtenrechtlichen Ortszuschlag bestätigt hat.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    In vielfältiger Weise waren und sind jedoch Familien nicht nur faktisch sondern auch rechtlich in unzulässiger Weise benachteiligt (vgl. BVerfGE 103, 242 ff. zur Pflegeversicherung, BVerfGE 99, 216ff., 246ff. und 273ff. zum Einkommensteuerrecht und BVerfGE 99, 300 ff. zur beamtenrechtlichen Alimentation).

    Damit darf der Gesetzgeber im Rahmen des beamtenrechtliche Alimentationssystem durchaus eine umfassende und nicht nur singulär eine einzige Vorschrift in den Blick nehmende Betrachtungsweise anstellen und einzelne Nachteile durch andere Vorteile ausgleichen (vgl. BVerfGE 99, 216ff. und 300 ff.).

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers ausschließlich aufgrund

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Hiervon ist der vorliegende Fall zu unterscheiden, da weder der EGMR (vgl. Urteil vom 11. Juli 2002, Beschwerde-Nr. 28957/95, NJW-RR 2004, 859) noch der EuGH (a.a.O.) von einer Übertragung des in Art. 12 EMRK normierten Rechts von Männern und Frauen zur Eingehung einer Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare ausgehen.
  • EuG, 17.06.1993 - T-65/92

    Monique Arauxo-Dumay gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05
    Die Ehe wird autonom europarechtlich dahingehend ausgelegt, dass der Begriff der Eheschließung als eine Beziehung auf der Grundlage einer standesamtlichen Eheschließung im herkömmlichen Sinne zu verstehen ist (Urteil vom 17. Juni 1993 in der Rechtssache T-65/92, Arauxo-Dumay/Kommission).
  • EGMR, 11.07.2002 - 28957/95

    Christine Goodwin ./. Vereinigtes Königreich

  • EuG, 18.12.1992 - T-43/90

    José Miguel Díaz García gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulage für

  • VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737

    Kein Grund für eine Zulassung der Berufung; Satzungsregelungen einer

  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

  • Drs-Bund, 10.07.2003 - BT-Drs 15/1420
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und

    Nach wie vor ist für Verheiratete jedoch typisch, dass sie Kinder haben, ihren Lebensunterhalt und ihre Unterhaltspflichten im Wesentlichen aus ihrem Einkommen bestreiten und mit Vorsorgekosten für den Ehegatten und die Kinder belastet sind, die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Nichteltern gerade nicht anfallen (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 9; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 18; BFH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - II R 56.05 -, BFHE 217, 183, Rn. 9; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, NJW-RR 2007, 1441, Rn. 14; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO -, juris, Rn. 18; BFH, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 51.05 -, BFHE 212, 236, Rn. 28; Bayr. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, a.a.O., Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1999, a.a.O.).

    Sie berücksichtigt zudem, dass die Ehe in erster Linie verfassungsrechtlich gestützt ist, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O., Rn. 18).

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Gewährung einer an den Familienstand geknüpften Hinterbliebenenversorgung bereits nicht erfasst wird, weil einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Familienstand sowie davon abhängige Leistungen nach Nr. 22 der Begründungserwägungen unberührt bleiben (vgl. VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 11; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 18, 22; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O., Rn. 21).

    Dazu ist die ihnen vorbehaltene Hinterbliebenenversorgung ein angemessenes und erforderliches Mittel, weil sie die besonderen Belastungen zumindest zu einem Teil ausgleicht (VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 11; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 43; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 22; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O., Rn. 24).

  • VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07

    Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

    Der Lebenspartner des Klägers gehört, wie die Beklagte zu Recht festgestellt hat, zu keiner dieser Gruppen (vgl. auch VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO -, nach juris).

    Aus dem gleichen Grund kann sich der Kläger nicht auf nicht-versorgungsrechtliche Regelungen berufen (so auch VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber darf eine typisierende Betrachtungsweise anstellen und vom bis dato nicht überholten Bild der Ehe als Vorstufe zur Familie (mit Kindern) ausgehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2007, DVBl. 2007, 439; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Münster, 13.12.2007 - 3 K 1845/05

    Kein Anspruch des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente

    2005 -9 ZB 05.737-, juris, keine Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner in berufsständischer Zusatzversorgungseinrichtung; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 -6 K 871/05.KO-, juris, kein Witwergeld nach § 19, 28 BeamtVG für den überlebenden Lebenspartner; VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 2007 -20 K 5312/06-, keine Hinterbliebenenversorgung des eingetragenen Lebenspartners in berufsständischem Versorgungswerk; noch zur Rechtslage vor Erlass des LPartG: BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 -1 B 82.99-, NJW 2000, 2038 (2039), keine Hinterbliebenenversorgung im berufsständischen Versorgungswerk bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft; dem folgend: OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2000 -4 A 432/98-.

    So auch VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 -6 K 871/05.KO-, a.a.O.

    Dies ergibt sich aus dem Erwägungsgrund 22. Dieser lautet: Diese Richtlinie lässt die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen unberührt." vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/06-, juris, dort Rn 18 ff.; BFH, Beschluss vom 21. April 2006 -III B 153/05-, juris, dort Rn 19; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 -6 K 871/05.KO-, juris, dort Rn 21.

  • VG Arnsberg, 05.02.2007 - 2 K 4145/06

    Kein Anspruch auf Beamtenversorgung für eingetragenen Lebenspartner eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 16.04 - , Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 35 = Schütz / Maiwald, a.a.O., ES / C I 1.1 Nr. 85; Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO -.
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