Rechtsprechung
VG Koblenz, 07.11.1994 - 2 L 4180/94.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiger Rechtsschutz; Anspruch des fraktionslosen Kreistagsmitglieds auf Mitarbeit in einem Ausschuss der Stadtvertretung bei vollem Antragsrecht und Stimmrecht; Formale Gleichheit der Abgeordneten; Mehrheitsprinzip; Minderheitenschutz; Anwesenheitsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 07.01.1994 - 2 L 4180/94
- VG Koblenz, 07.11.1994 - 2 L 4180/94.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1995 - 7 B 13079/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92
Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91
Rolle der Fraktionen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Koblenz, 29.08.2008 - 1 K 478/08
Streit um Rechte eines Ratsmitglieds
Hat dagegen eine politische Gruppierung - wie hier die Partei des Antragstellers - nur so viele Wählerstimmen erhalten, dass sie lediglich ein Mitglied im 28 Sitze umfassenden Rat stellt, und reicht diese Zahl nicht aus, um im Wege der Verhältniswahl wenigstens in einem Ausschuss berücksichtigt zu werden, muss sie und ihr Vertreter im Rat dies hinnehmen, weil insoweit nach den demokratischen Grundsätzen des Art. 20 Abs. 1 GG vornehmlich das Mehrheitsprinzip gilt (siehe dazu auch VG Koblenz, Beschluss vom 7. November 1994, 2 L 4180/94 .KO).