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   VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15.KO   

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VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15.KO (https://dejure.org/2015,15702)
VG Koblenz, Entscheidung vom 09.06.2015 - 4 K 27/15.KO (https://dejure.org/2015,15702)
VG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 4 K 27/15.KO (https://dejure.org/2015,15702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbau in Staudernheim rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbau in Staudernheim rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge nur bei Vorteil für das Grundstück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge nur bei Vorteil für das Grundstück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wiederkehrende Beiträge für Straßenbau in Staudernheim rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25. Juni 2014 (1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10) in zwei Verfassungsbeschwerde-Verfahren entschieden, dass die Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen nach Maßgabe des § 10a KAG in der Fassung des Zweiten Änderungsgesetzes zum Kommunalabgabengesetz vom 12. Dezember 2006 (nur) bei verfassungskonformer Auslegung nicht gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsgleichheit verstoße.

    Die Vorschrift des § 10a KAG entspricht aber nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsgleichheit, wenn sie verfassungskonform ausgelegt wird (BVerfG, B. v. 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 -, NVwZ 2014, 1448).

    Denn § 3 ABS erfüllt nicht die vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O.) gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abgabenerhebung, da ein individuell-konkret zurechenbarer, grundstücksbezogener Vorteil der beitragspflichtigen Grundstücke vom Anschluss an die von der Beklagten gebildete Beitragseinheit nicht ausreichend vorhanden ist.

    Zu der erforderlichen verfassungskonformen Auslegung des § 10a KAG hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O.) ausgeführt:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Anforderungen zur Annahme eines konkret-individuellen Vorteils für das beitragsbelastete Grundstück bei der Bildung einer einheitlichen Abrechnungseinheit in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O) ausgeführt:.

    Die weiteren Einwendungen des Klägers und die übrigen vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O., Rn. 64 f.) angesprochenen Kriterien bedürfen folglich keiner Erörterung und Entscheidung.

  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 123/09

    Rechtmäßigkeit einer Antidumpingzoll-Verordnung für bestimmte zubereitete oder

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Insoweit wurde auf die Urteile der Kammer in den Parallelverfahren 4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO vom gleichen Tage verwiesen.

    In den genannten Parallelverfahren (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO) hatte die Kammer die dortigen Beitragsbescheide für die Jahre 2006 und 2007 aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, 8 Hefte Verwaltungsakten sowie die Gerichtsakten der Verfahren 4 K 123/09.KO, 4 K 125/09.KO, 4 K 384/09.KO, 4 K 166/15.KO und 4 K 208/15.KO; diese Akten haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09

    Zollrecht: Anspruch auf antragsgemäße Tarifierung

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Insoweit wurde auf die Urteile der Kammer in den Parallelverfahren 4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO vom gleichen Tage verwiesen.

    In den genannten Parallelverfahren (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO) hatte die Kammer die dortigen Beitragsbescheide für die Jahre 2006 und 2007 aufgehoben.

    Das OVG Rheinland-Pfalz trennte die Berufung gegen das Urteil 4 K 124/09.KO in zwei Verfahren ab und änderte die genannten Entscheidungen mit Urteilen vom 16. März 2010 (6 A 10070/10.OVG, 6 A 11146/10.OVG, 6 A 11147/10.OVG, 6 A 11148/10.OVG, 6 A 11149/10.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    In ähnlichem Zusammenhang habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits mit Urteil vom 20. August 2002 (Az.: 6 C 10464/02.OVG) festgehalten, dass die trennende Wirkung eines Flusses gerade dann nicht von Relevanz sein müsse, wenn über eine Brücke eine verkehrliche Verbindung zwischen den Gebieten rechts und links des Flusses gewährleistet sei.

    Angesichts des Vorstehenden sieht die Kammer keine Vergleichbarkeit mit dem von der Beklagten zitierten Fall des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG -), der die an der Nims liegende Ortsgemeinde Bickendorf betrifft.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Auch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2014 und die daraufhin ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2014 (Az.: 6 A 10853/14.OVG - Saarburg - sowie Az.: 6 A 10852/14.OVG - Schifferstadt -) folgten keine relevanten Änderungen in der rechtlichen Beurteilung.

    Es hat die angegriffenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 6 A 11036/09.OVG - und vom 14. Juni 2010 - 6 A 10082/10.OVG -) aufgehoben, da sie die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, und die Sachen zur Klärung der Frage, ob die angegriffenen Beitragssatzungen in den beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren den durch diese Entscheidung geklärten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen, welches mittlerweile unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ebenfalls entschieden hat (vgl. Urteile vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG und 6 A 10853/14.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10852/14
    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Auch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2014 und die daraufhin ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2014 (Az.: 6 A 10853/14.OVG - Saarburg - sowie Az.: 6 A 10852/14.OVG - Schifferstadt -) folgten keine relevanten Änderungen in der rechtlichen Beurteilung.

    Es hat die angegriffenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 6 A 11036/09.OVG - und vom 14. Juni 2010 - 6 A 10082/10.OVG -) aufgehoben, da sie die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, und die Sachen zur Klärung der Frage, ob die angegriffenen Beitragssatzungen in den beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren den durch diese Entscheidung geklärten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen, welches mittlerweile unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ebenfalls entschieden hat (vgl. Urteile vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG und 6 A 10853/14.OVG -).

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Der Kläger hat am 17. November 2010 Klage erhoben, welche unter dem Aktenzeichen 4 K 1392/10.KO registriert wurde.

    Durch Beschluss aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - hat das Verwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes - KAG - vom 12. Dezember 2006 (GVBl. Seite 401) einzuholen.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Dem steht die wiederkehrende Erhebung des Beitrags nicht entgegen (vgl. BVerfGE 42, 223 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Damit könnte diese Straße selbst nach der zur früheren Fassung des § 10 KAG ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ("Saarburg-Urteil" vom 25. November 2003 - 6 A 10631/03.OVG -) keinerlei Verbindungsfunktion zwischen den beiden Bereichen haben.
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
    Wesentlich für den Begriff des Beitrags ist der Gedanke der angebotenen Gegenleistung, des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten: Wenn das Gemeinwesen in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eine besondere Einrichtung zur Verfügung stellt, so sollen diejenigen, die daraus besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen oder ziehen können, zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen (vgl. BVerfGE 14, 312 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

  • BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit wiederkehrender

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