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   VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10.KO   

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https://dejure.org/2011,6152
VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10.KO (https://dejure.org/2011,6152)
VG Koblenz, Entscheidung vom 12.01.2011 - 2 K 801/10.KO (https://dejure.org/2011,6152)
VG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 2 K 801/10.KO (https://dejure.org/2011,6152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 157 Abs 1 AEUV, Art 157 Abs 2 AEUV, § 1 Abs 1 BeamtVG, § 14 Abs 4 S 2 BeamtVG, § 2 Abs 1 Nr 9 BeamtVG
    Zur Diskriminierung von Ruhestandsbeamtinnen - hier: Kindererziehungszuschlag und Mindestruhegehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung des Kindererziehungszuschlags bei Erhalt eines Mindestruhegehalts; Sicherstellung des Gebots der Entgeltgleichheit zwischen Mann und Frau

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Der Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kindererziehungszuschlag und das Mindestruhegehalt des Beamten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren - Andere Regelungen nicht mit europarechtlichem Gebot der Entgeltgleichheit von Mann und Frau vereinbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beamtenrechtlicher Kindererziehungszuschlag ist zusätzlich zum Mindestruhegehalt zu gewähren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    Hierunter fallen auch Leistungen der Altersversorgung, die nach Grund und Höhe an ein Beschäftigungsverhältnis anknüpfen (EuGH, Urteil vom 28. September 1994 - C-57/93 - Slg. 1994, I-4541, EUR-lex; BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, LKRZ 2010, 304, 305).

    Dem Gebot der Entgeltgleichheit nach Artikel 157 AEUV stehen jedoch auch Vorschriften der Mitgliedstaaten entgegen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und daher auf Frauen wie Männer gleichermaßen anzuwenden sind, jedoch faktisch erheblich mehr Frauen als Männer nachteilig betreffen (EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] - Slg. 2007, I-10573; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 10, S. 27; BVerwG, Urteil vom 13. März 2008, Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 12 Rn. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, LKRZ 2010, 304, 305, jeweils zur Teilzeitbeschäftigung).

    Fiskalische Erwägungen reichen grundsätzlich nicht aus (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, LKRZ 2010, 304, 306).

    Daher stellt die Nichtanwendung das geeignete und erforderliche Mittel dar, um den Vorrang des Europarechts zur Geltung zu bringen (EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - C-341/08 - [Petersen], NJW 2010, 587, 592; EuGH, Urteil 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci], NJW 2010, 427, 429 f.; BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, LKRZ 2010, 304, 307).

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    Beides ist vielmehr Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 39, 196, 200 f.; 114, 258, 298; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - juris, Rn. 7).

    Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation ohne weiteres proportional zur geleisteten Arbeitszeit zu berechnen (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - juris, Rn. 10; BVerwG, NVwZ 2005, 594, 596).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    Dies wäre der Fall, wenn die streitige Maßnahme durch objektive Faktoren begründet ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben und die Ungleichbehandlung für die Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer], Slg. 2001, I-4961; BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - juris, Rn. 27).

    Letztlich ist auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, wonach das beim Erziehungsurlaub kraft Gesetzes eintretende Ruhen des Arbeitsverhältnisses objektiv eine Anspruchsminderung rechtfertigt (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - C-333/97 - [Lewen] - Slg. 1999, I-7243; BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - juris, Rn. 30 m. w. N.), nicht auf das Beamtenverhältnis übertragbar.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    "Unter der Geltung eines vom so genannten Generationenvertrag getragenen Umlageverfahrens ist die gesetzliche Rentenversicherung darauf angewiesen, dass eine Generation von Beitragszahlern nachrückt, welche die Mittel für die jetzt erwerbstätige Generation aufbringt (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 94, 241 ; vgl. auch BVerfGE 103, 242 ).

    Denn der in der Kindererziehung liegende Wert für die Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 88, 203 ; 103, 242 ) und für die Rentenversicherung hängt nicht davon ab, in welchem Umfang auf Seiten der Erziehungsperson ein Sicherungsdefizit eingetreten ist (vgl. BVerfGE 94, 241 ) oder in welchem Umfang die Erziehungsperson überhaupt am Erwerbsleben teilgenommen hat.".

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    "Unter der Geltung eines vom so genannten Generationenvertrag getragenen Umlageverfahrens ist die gesetzliche Rentenversicherung darauf angewiesen, dass eine Generation von Beitragszahlern nachrückt, welche die Mittel für die jetzt erwerbstätige Generation aufbringt (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 94, 241 ; vgl. auch BVerfGE 103, 242 ).

    Denn der in der Kindererziehung liegende Wert für die Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 88, 203 ; 103, 242 ) und für die Rentenversicherung hängt nicht davon ab, in welchem Umfang auf Seiten der Erziehungsperson ein Sicherungsdefizit eingetreten ist (vgl. BVerfGE 94, 241 ) oder in welchem Umfang die Erziehungsperson überhaupt am Erwerbsleben teilgenommen hat.".

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation ohne weiteres proportional zur geleisteten Arbeitszeit zu berechnen (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - juris, Rn. 10; BVerwG, NVwZ 2005, 594, 596).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    Daher stellt die Nichtanwendung das geeignete und erforderliche Mittel dar, um den Vorrang des Europarechts zur Geltung zu bringen (EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - C-341/08 - [Petersen], NJW 2010, 587, 592; EuGH, Urteil 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci], NJW 2010, 427, 429 f.; BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, LKRZ 2010, 304, 307).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    Beides ist vielmehr Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 39, 196, 200 f.; 114, 258, 298; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - juris, Rn. 7).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    Daher stellt die Nichtanwendung das geeignete und erforderliche Mittel dar, um den Vorrang des Europarechts zur Geltung zu bringen (EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - C-341/08 - [Petersen], NJW 2010, 587, 592; EuGH, Urteil 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci], NJW 2010, 427, 429 f.; BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, LKRZ 2010, 304, 307).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
    Beides ist vielmehr Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 39, 196, 200 f.; 114, 258, 298; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - juris, Rn. 7).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

  • EuGH, 22.12.2010 - C-444/09

    Gavieiro Gavieiro - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der

  • VG Berlin, 14.07.2009 - 26 A 263.05

    Kindererziehungsergänzungszuschlag für Beamte

  • VG Potsdam, 06.12.2006 - 2 K 3619/03
  • EuGH, 28.09.1994 - C-57/93

    Vroege / NCIV

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

  • BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96

    Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten militärischen Dienstes als Ersatzzeit (§

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15

    Amtsabhängige Mindestversorgung; amtsbezogene Mindestversorgung; amtsunabhängige

    Diese (geschlechtsbezogene) Diskriminierung sei auch nicht gerechtfertigt; insoweit werde auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Koblenz in dessen Urteil vom 12. Januar 2011 (- 2 K 801/10.KO -) Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14

    Kindererziehungsergänzungszuschlag

    Zur Begründung beider Klagen hat die Klägerin ausgeführt, die Vorschrift des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG führe zu einer Ungleichbehandlung, welche nicht nur gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG), sondern auch gegen den in Art. 157 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit verstoße; insoweit werde auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Koblenz in dessen Urteil vom 12. Januar 2011 (- 2 K 801/10.KO -) Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 200/14

    Kindererziehungszuschlag

    Zur Begründung beider Klagen hat die Klägerin ausgeführt, die Vorschrift des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG führe zu einer Ungleichbehandlung, welche nicht nur gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG), sondern auch gegen den in Art. 157 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit verstoße; insoweit werde auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Koblenz in dessen Urteil vom 12. Januar 2011 (- 2 K 801/10.KO -) Bezug genommen.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2011 - 23 K 6040/09

    Kindererziehungszuschlag; Kindererziehungsergänzungszuschlag; Mindestruhegehalt;

    Allerdings verfolgt die Gewährung des Kindererziehungszuschlags auch den Zweck, den in der Kindererziehung liegenden Wert für die Allgemeinheit und für die Alterungssicherungssysteme zu honorieren, VG München, Urteil vom 8. Mai 2009 - M 21 K 08.317 -, in: juris (Rn. 17); VG Potsdam, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 2 K 3619/03 -, in: juris (Rn. 25 ff.); VG Berlin, Urteil vom 14. Juli 2009 - 26 A 263.05 u.a. -, in: juris (Rn. 21 ff.); VG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 2011 - 2 K 801/10.KO -, in: juris; a.A.: OVG Koblenz, Urteil vom 22. Juli 2011 - 10 A 10132/11 -, in: juris (Rn. 26 ff.), ausgehend vom Mindestruhegehalt und dem Kindererziehungszuschlag lediglich als Rechnungsposten der beamtenrechtlichen Versorgung.
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