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VG Koblenz, 12.05.2003 - 3 K 3029/02.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Kosten für Abschiebung eines illegalen Arbeiters
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitgeber zahlt Kosten einer Abschiebung!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24 …
Auszug aus VG Koblenz, 12.05.2003 - 3 K 3029/02
Soweit die Haftung für die Abschiebekosten nach § 82 Abs. 4 Satz 1 AuslG als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal weiter voraussetzt, dass derjenige, der den ausländischen Arbeitnehmer beschäftigt hat, dessen Ausreisepflicht kannte oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte kennen müssen (vgl. BVerwG v. 23. Oktober 1979 - 1 C 48.75 -, BVerwGE 59, 13 = DVBl. 1980, 746), hat der Beklagte zu Recht angenommen, dass die Klägerin als Arbeitgeberin die gebotene Sorgfalt, die die Prüfung verlangt, ob der Ausländer zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer Beschäftigung befugt ist, nicht hat walten lassen. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 11 A 10147/99
Illegale Beschäftigung - Arbeitgeber zahlt Abschiebung
Auszug aus VG Koblenz, 12.05.2003 - 3 K 3029/02
Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüber stehen (vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 07. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 11 A 10147/99.OVG - S. 4; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 1983, 426 [427] m.w.N.). - BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 28.86
Anforderungen an die Darlegung bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der …
Auszug aus VG Koblenz, 12.05.2003 - 3 K 3029/02
Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüber stehen (vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 07. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 11 A 10147/99.OVG - S. 4; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 1983, 426 [427] m.w.N.).