Rechtsprechung
VG Koblenz, 15.05.2006 - 4 K 1442/05.KO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1b StVZO, § 60 Abs 1c StVZO, § 70 Abs 1 Nr 2 StVZO
Straßenverkehrsrecht; Vorschriften über das Anbringen von Kennzeichen; Halterpflichten; Unverhältnismäßigkeit des erforderlichen Umbauaufwands - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Saisonkennzeichen (verkleinertes): Kein Anspruch für Fahrer einer "Harley Davidson"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein - öffentlicher Straßenverkehr - Pflichtversicherungsverstöße - Reifen - Rotes Kennzeichen/Kurzkennzeichen/Saisonkennzeichen - Urkundenfälschung
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Streit um Kennzeichen für Motorrad
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Keine Extrawurst für Harley-Fahrer
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein verkleinertes Saisonkennzeichen für ein Motorrad
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein verkleinertes Saisonkennzeichen für Motorradfahrer - Erforderlicher Aufwand ist nicht unverhältnismäßig
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 15.05.2006 - 4 K 1442/05.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 7 A 10754/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 01.10.1997 - 2 TG 3059/97
Ausgestaltung und Anbringung eines amtlichen Kennzeichens an einer Harley …
Auszug aus VG Koblenz, 15.05.2006 - 4 K 1442/05
Bei den Vorschriften über die Anbringung und Ausgestaltung amtlicher Kennzeichen für Kraftfahrzeuge handelt es sich um zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums an Kraftfahrzeugen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 01.10.1997 - 2 TG 3059/97 -, Juris, Rdnr. 8). - BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …
Auszug aus VG Koblenz, 15.05.2006 - 4 K 1442/05
Die genannten Vorschriften erweisen sich so - in ihrem Zusammenwirken - als ein Fall des so genannten intendierten Ermessens: Die Richtung des Ermessens ist normativ in der Weise vorgezeichnet, dass ein bestimmtes Ergebnis von der Norm gewollt ist und davon nur ausnahmsweise abgesehen werden darf, mit der Folge, dass es im Falle des Fehlens der Voraussetzungen einer Ausnahme für die ablehnende Entscheidung keiner besonderen Begründung bedarf (vgl. zum Begriff des intendierten Ermessens insbesondere BVerwG, Urteil vom 05.07.1985 - 8 C 22/83 -, BVerwGE 72, 1 ff., m.w.N.). - VG Berlin, 07.12.1992 - 27 A 22.92
Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung bei Anbringung eines amtlichen …
Auszug aus VG Koblenz, 15.05.2006 - 4 K 1442/05
Die Erteilung einer gegebenenfalls erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO steht daher - vorbehaltlich der vorliegend nicht einschlägigen Einschränkungen des 2. Halbsatzes der Vorschrift - im Ermessen der zuständigen Landesbehörde (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 07.12.1992 - 27 A 22.92 -, Juris Rdnr. 13). - BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04
Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von …
Auszug aus VG Koblenz, 15.05.2006 - 4 K 1442/05
Des Weiteren ist höchstrichterlich geklärt, dass § 70 Abs. 1 StVZO keine bloße Zuständigkeitsregelung ist, sondern auch eine materielle Ermächtigung zur Erteilung von Ausnahmen von den in den verschiedenen Ziffern des § 70 Abs. 1 angesprochene Vorschriften der Verordnung enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 3 C 3/04 -, NVwZ-RR 2005, Seite 711 f., m.w.N.).
- VGH Bayern, 15.09.2023 - 11 ZB 22.2525
Zuteilung eines Kfz-Kennzeichens, Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme zum …
Teilweise wird angenommen, Rechtsgrundlage für die begehrte Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens sei allein § 76 FZV und die Regelung in Abschnitt 1 Nr. 4 Satz 7 der Anlage 4 zur FZV enthalte bloß einschränkende Vorgaben für die Ermessensentscheidung (in diesem Sinne VG Koblenz, U.v. 15.5.2006 - 4 K 1442/05.KO - juris Rn. 21, 32;… VG Würzburg, U.v. 23.2.2022 - W 6 K 21.644 - juris Rn. 28 ff.).Diese erfordert, dass amtliche Kennzeichen auf eine ausreichende Entfernung lesbar sein müssen, um u.a. bei Verkehrsverstößen oder in zivilrechtlichen Haftungsfällen den verantwortlichen Halter eines Kraftfahrzeugs auch bei höheren Fahrzeuggeschwindigkeiten noch ermitteln zu können (vgl. VG Koblenz, U.v. 15.5.2006 - 4 K 1442/05.KO - juris Rn. 42).
- VG Karlsruhe, 06.03.2018 - 6 K 2374/16
Ausnahmegenehmigung für ein sichelförmiges Kennzeichenschild an einem PKW
Den genannten Ergänzungsbestimmungen sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass im Sinne einer normativen Beschränkung des Ermessensspielraums eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 Abs. 1 Hs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 FZV in sämtlichen anderen Fallkonstellationen ausgeschlossen sein soll (vgl. hierzu VG Koblenz, Urt. v. 15.05.2006 - 4 K 1442/05.KO -, JURIS), der Verordnungsgeber hat vielmehr mit diesen Bestimmungen lediglich klargestellt, dass und unter welchen Voraussetzungen statt eines vorschriftsmäßigen aber aufgrund seiner Größe nicht ohne weiteres anzubringenden Kennzeichens die Genehmigung zur Anbringung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens in Betracht kommt. - VG Würzburg, 23.02.2022 - W 6 K 21.644
Untätigkeitsklage, Importfahrzeug (Chevrolet C5 Corvette), nicht den Vorschriften …
Nur wenn der hierfür erforderliche Aufwand unverhältnismäßig ist, (dann erst) besteht Raum für eine Ausnahmegenehmigung (so auch VG Koblenz, U.v. 15.5.2006 - 4 K 1442/05 - BeckRS 2006, 24440, beck-online).