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   VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18.KO   

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https://dejure.org/2019,14773
VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18.KO (https://dejure.org/2019,14773)
VG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.2019 - 4 K 1060/18.KO (https://dejure.org/2019,14773)
VG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - 4 K 1060/18.KO (https://dejure.org/2019,14773)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Anlagenbetreiber unterliegt auch im Klageverfahren: Stilllegung von Windenergieanlagen in Birkenfeld ist rechtmäßig

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Anlagenbetreiber unterliegt auch im Klageverfahren: Stilllegung von Windenergieanlagen in Birkenfeld ist rechtmäßig

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Anlagenbetreiber unterliegt auch im Klageverfahren: Stilllegung von Windenergieanlagen in Birkenfeld ist rechtmäßig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Koblenz, 20.03.2019 - 4 L 270/19

    Windenergieanlagen in Birkenfeld bleiben vorerst stillgelegt

    Auszug aus VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18
    Mit rechtskräftigem Beschluss vom 20. März 2019 - 4 L 270/19.KO - hat die erkennende Kammer einen Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches gegen die streitgegenständliche Stilllegungsanordnung vom 9. Januar 2018, deren Sofortvollzug durch den Beklagten am 26. Februar 2019 angeordnet worden war, abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die Verwaltungs- und Widerspruchsakte des Beklagten (ein Heft) sowie die Gerichtsakten 4 K 1362/16.KO und 4 L 270/19.KO Bezug genommen; sämtliche Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Zur Begründung verweist die Kammer zunächst vollumfänglich auf die den Beteiligten bekannten Ausführungen im Eilbeschluss vom 20. März 2019 - 4 L 270/19.KO -.

    Im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides lagen, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 20. März 2019 - 4 L 270/19.KO - ausgeführt hat, nicht offen-sichtlich die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb der streitgegenständlichen Anlagen vor.

  • VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

    Auszug aus VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18
    Diese Genehmigung hob die erkennende Kammer mit Urteil vom 30. März 2017 - 4 K 1362/16.KO - auf und verwies zur Begründung auf eine mangelhaft durchgeführte UVP-Vorprüfung sowie einen Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot in Bezug auf den Rotmilan.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die Verwaltungs- und Widerspruchsakte des Beklagten (ein Heft) sowie die Gerichtsakten 4 K 1362/16.KO und 4 L 270/19.KO Bezug genommen; sämtliche Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 14 TG 2673/95

    Dinglicher Verwaltungsakt - Einzelrechtsnachfolge - Eintritt in ein schwebendes

    Auszug aus VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verfügungen nach § 20 Abs. 2 BImSchG ist die letzte Behördenentscheidung, (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 -, juris, Rn. 23; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 -, juris, Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 12 LA 184/09 -, NVwZ-RR 2011, 719, 721; Jarass, BImSchG, 12. Auflage 2017, § 20 Rn. 53), also hier der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 31. August 2018.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 12 LA 184/09

    Untersagung der Nutzung von zwei Stallgebäuden nach Umnutzung; Ausschluss der

    Auszug aus VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verfügungen nach § 20 Abs. 2 BImSchG ist die letzte Behördenentscheidung, (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 -, juris, Rn. 23; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 -, juris, Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 12 LA 184/09 -, NVwZ-RR 2011, 719, 721; Jarass, BImSchG, 12. Auflage 2017, § 20 Rn. 53), also hier der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 31. August 2018.
  • OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00
    Auszug aus VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verfügungen nach § 20 Abs. 2 BImSchG ist die letzte Behördenentscheidung, (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 -, juris, Rn. 23; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 -, juris, Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 12 LA 184/09 -, NVwZ-RR 2011, 719, 721; Jarass, BImSchG, 12. Auflage 2017, § 20 Rn. 53), also hier der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 31. August 2018.
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18
    Dies ist in Anbetracht der Kompetenz der Naturschutzfachbehörde zur Bewertung von in der Wissenschaft umstrittenen naturschutzfachlichen Fragen, welche das Gericht nur auf Plausibilität überprüfen kann und muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 -, NVwZ 2019, 52, Rn. 18), sowie der Komplexität und Bedeutung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens im Hinblick auf den Schutz zahlreicher Rechtsgüter nicht angebracht.
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