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   VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09.KO   

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VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09.KO (https://dejure.org/2010,2263)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2010 - 4 K 536/09.KO (https://dejure.org/2010,2263)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO (https://dejure.org/2010,2263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 GebG RP, § 63 VwVG RP, § 4 PolG RP, § 5 PolG RP, § 42 Abs 4a StVO
    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschleppmaßnahme bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung wegen Schwerbehinderung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens des Fahrzeugs eines Schwerbeschädigten aus einem verkehrsberuhigten Bereich

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer Abschleppmaßnahme durch den Eigentümer des widerrechtlich abgestellten Kraftfahrzeugs; Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken außerhalb der gekennzeichneten Begrenzung und ohne ...

  • RA Kotz

    Abschleppmaßnahme - widerrechtliches Parken

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abschleppkosten: Autofahrer muss für begonnenen Abschleppvorgang zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Falschparker stört Rosenmontagszug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Am Weg des Rosenmontagszugs darf eine Kommune rechtswidrig geparkte Autos abschleppen lassen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Abschleppen am Weg des Rosenmontagszug erlaubt / die Jecken dürfen selbst Schwerbehinderte abschleppen lassen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Rosenmontagszug hat Vorfahrt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parken im verkehrsberuhigten Bereich - Kosten für beabsichtigtes Abschleppen trägt der Fahrzeughalter - Auch mit Behindertenausweis stellt Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb von gekennzeichneten Parkflächen Verkehrsverstoß dar

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Hamburg, 06.05.2008 - 3 Bf 105/05

    Beschluss des OVG mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung - Abschleppkosten nach

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Dass der Abschleppdienst nach dem abgebrochenen Abschleppvorgang ein anderes Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgeschleppt hätte, ist nicht vorgetragen und ersichtlich und stünde der Geltendmachung im Hinblick auf die erbrachten Leistungen auch nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10.10.2008 - 3 K 416/08.KO -, U.A. S. 10f.; OVG Hamburg, Urteile vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 - und vom 28.03.2000 - 3 Bf 215/98 - jeweils Juris).
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Dass der Abschleppdienst nach dem abgebrochenen Abschleppvorgang ein anderes Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgeschleppt hätte, ist nicht vorgetragen und ersichtlich und stünde der Geltendmachung im Hinblick auf die erbrachten Leistungen auch nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10.10.2008 - 3 K 416/08.KO -, U.A. S. 10f.; OVG Hamburg, Urteile vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 - und vom 28.03.2000 - 3 Bf 215/98 - jeweils Juris).
  • VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08

    Umstrittene Abschleppkosten

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Dass der Abschleppdienst nach dem abgebrochenen Abschleppvorgang ein anderes Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgeschleppt hätte, ist nicht vorgetragen und ersichtlich und stünde der Geltendmachung im Hinblick auf die erbrachten Leistungen auch nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10.10.2008 - 3 K 416/08.KO -, U.A. S. 10f.; OVG Hamburg, Urteile vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 - und vom 28.03.2000 - 3 Bf 215/98 - jeweils Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 5 A 1746/94

    Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungsrechtlichen Abschleppanordnung;

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Mit der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird nicht nur die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs angestrebt, sondern auch das städtebauliche Ziel einer Verbesserung des Wohnumfelds durch Umgestaltung des Straßenraumes verfolgt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.09.1996 - 5 A 1746/94 -, ZfS 1998, 76 f.; König, in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 42 StVO RdNr. 35b).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Die Bekanntgabe eines Verkehrszeichens erfolgt nach bundesrechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung durch Aufstellung als besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe (vgl. §§ 39 Abs. 1 und Abs. 2, 45 StVO); das aufgestellte Zeichen 325 ist gegenüber dem Kläger auch wirksam geworden, da er es mit der nach § 1 StVO gebotenen Sorgfalt durch einen flüchtigen Blick hätte wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, NJW 1997, 1021 f.).
  • OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 147/03

    Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs bei Einmündung in eine Tempo 30 Zone;

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Im Einfahrtsbereich der Görgenstraße aus Richtung Zentralplatz befinden sich zwei Schilder mit dem Zeichen 325 und auf der Rückseite mit dem Zeichen 326. Der Bereich endet ohne Aufstellen des Zeichens 326 zum Platz "Am Plan" ebenso wie zur Straße "Entenpfuhl" (ab Haus Nr. 2 bzw. 11; nach rechts im Foto Bl. 3 der Verwaltungsakte) in dem dortigen Fußgängerbereich (Zeichen 242 zu § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO a.F.; zur Beendigung eines verkehrsberuhigen Bereichs durch Vorschriftzeichen nach § 41 StVO vgl. ebenso OLG Celle, Urteil vom 07.10.2004 - 14 U 147/03 - juris).
  • VGH Hessen, 24.10.1983 - VIII OE 107/82
    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten (vorbereitenden) Maßnahmen durch die auf dem Bild (Bl. 4 der Verwaltungsakte) ersichtlichen Unterbauen der Vorderachse des klägerischen Fahrzeuges in Bezug auf ein geplantes Abschleppen gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1971, DAR 1972, 137; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.1979, NJW 1981, 478; HessVGH , Urteil vom 24.10.1983, NJW 1984, 1197; OVG Saarland, Urteil vom 09.06.1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12.03.1992, OVGE Bln. 20, 22).
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Von dem in der Görgenstraße aufgestellten Zeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich, § 42 Abs. 4a StVO) als einem Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 VwVfG geht zugleich das Gebot aus, das Kraftfahrzeug zu entfernen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.11.1977, DÖV 1978, 374 f.).
  • OVG Saarland, 09.06.1989 - 1 R 279/88
    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten (vorbereitenden) Maßnahmen durch die auf dem Bild (Bl. 4 der Verwaltungsakte) ersichtlichen Unterbauen der Vorderachse des klägerischen Fahrzeuges in Bezug auf ein geplantes Abschleppen gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1971, DAR 1972, 137; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.1979, NJW 1981, 478; HessVGH , Urteil vom 24.10.1983, NJW 1984, 1197; OVG Saarland, Urteil vom 09.06.1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12.03.1992, OVGE Bln. 20, 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1979 - IV A 2215/79
    Auszug aus VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten (vorbereitenden) Maßnahmen durch die auf dem Bild (Bl. 4 der Verwaltungsakte) ersichtlichen Unterbauen der Vorderachse des klägerischen Fahrzeuges in Bezug auf ein geplantes Abschleppen gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1971, DAR 1972, 137; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.1979, NJW 1981, 478; HessVGH , Urteil vom 24.10.1983, NJW 1984, 1197; OVG Saarland, Urteil vom 09.06.1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12.03.1992, OVGE Bln. 20, 22).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 53.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit der Einschaltung einer

  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Abschleppkosten

    Nach den - zumindest entsprechend anzuwendenden - Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit sind Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem erhebungstechnischen Vorteil der Typisierung steht und die Zahl etwaiger "Ausnahmen" gering ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17/15 -, juris, Rn. 6 und Beschluss vom 19. September 2005 - 10 BN 2/05 -, juris, Rn. 8, jeweils m.w.N.; VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 35 ).

    Die Einbeziehung von abgebrochenen Abschleppvorgängen in die Kostentragungspflicht entspricht im Übrigen - wenngleich auf unterschiedlichen landesrechtlichen Grundlagen - nicht nur der Rechtsprechung (vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 -, juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 23; VG München, Urteil vom 13. März 2023 - M 23 K 21.5332 -, juris, Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 32 m.w.N.), sondern ist auch sachlich angemessen.

    Der Erlass des Kostenbescheids ist logische Konsequenz der unmittelbaren Ausführung und in deren Verwaltungsgebühr einzupreisen (vgl. zur Ersatzvornahme: VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 38 ; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 20. September 2021 - 5 K 857/20.NW -, n.v.), sodass die Verwaltungsgebühr um 18, 00 EUR zu kürzen ist.

  • VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 15/17

    Höhe der Kosten eines abgebrochenen Abschleppvorgangs durch einen privaten

    Das Verwaltungsgericht Koblenz habe in seinem Urteil vom 18.01.2010 - 4 K 536/09.KO - für eine Leerfahrt eines Abschleppunternehmens und das Unterbauen einer Achse zum Abschleppen Kosten in Höhe von insgesamt 61, 00 EUR brutto als angemessen angesehen.

    BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, Rn. 13; VG Koblenz, Urteil vom 18.01.2010 - 4 K 536/09.KO -, Rn. 35, jeweils zitiert nach juris.

    für den Bereich Koblenz VG Koblenz, Urteil vom 18.01.2010, a.a.O..

  • VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11

    Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt - Kostenforderung rechtmäßig

    Den vollen Betrag von 100 EUR durfte die Beklagte hier zu Recht in Ansatz bringen, da - wie oben ausgeführt - ein Abbruch des Abschleppvorgangs trotz der Information der beiden Anwaltskollegen des Klägers nicht angezeigt war (zur Kostenerstattung für einen begonnenen, aber nicht zu Ende geführten Abschleppvorgang s. z.B. VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 20.01.2014 - 6 K 1768/12

    Abschleppen eines Fahrzeugs im verkehrsberuhigten Raum

    (OVG Münster, Urteil vom 26.09.1996 - 5 A 1746/94 -, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 18.07.2013 - 5 A 30/13 -, zitiert nach JURIS; VG Koblenz, Urteil vom 18.01.2010 - 4 K 536/09.KO - zitiert nach JURIS).
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