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   VG Koblenz, 21.06.2004 - 8 K 2422/03   

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VG Koblenz, 21.06.2004 - 8 K 2422/03 (https://dejure.org/2004,42226)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21.06.2004 - 8 K 2422/03 (https://dejure.org/2004,42226)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - 8 K 2422/03 (https://dejure.org/2004,42226)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2002 - 6 A 10419/01

    Die Kosten der Schlussvermessung sind Berechnungsgrundlage für die Erhebung

    Auszug aus VG Koblenz, 21.06.2004 - 8 K 2422/03
    Da die Straße nicht erweitert, sondern nur erneuert wurde, konnte der Grunderwerb nicht einmal stillschweigend Bestandteil des Ausbauprogramms werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2002 - 6 A 10419/01.OVG - Seite 7; vgl. im Übrigen Driehaus, Der Grundstücksbegriff und die Beitragsfähigkeit der Grunderwerbskosten bei der Heranziehung zu Straßenkostenbeiträgen nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder, KStZ 1976, 141, 144).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in dem bereits zitieren Urteil vom 29. Oktober 2002 - 6 A 10419/01.OVG - entschieden, dass die Schlussvermessung bei einer Straßenerneuerung stillschweigend Bestandteil des Bauprogramms wird, "wenn sie aufgrund der der Auftragsvergabe zugrunde liegenden Planung erkennbar und in erheblichem Umfang notwendig geworden ist".

  • VG Koblenz, 09.12.1998 - 8 K 721/98
    Auszug aus VG Koblenz, 21.06.2004 - 8 K 2422/03
    Im Zusammenhang mit dem zweiten Vorausleistungsbescheid vom 14. November 1996 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 20. August 1997, der die einheitliche Abrechung des Straßenzugs A und B zum Gegenstand hatte, hatte das erkennende Gericht mit Urteil vom 9. Dezember 1998 - 8 K 721/98 - entschieden, dass die Kosten der Fahrbahn des klassifizierten Straßenteils nicht ausbaubeitragsfähig sind.
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76

    Entstehung einer Beitragspflicht - Vermessung von erschlossenen Grundstücken und

    Auszug aus VG Koblenz, 21.06.2004 - 8 K 2422/03
    Nach Driehaus (Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 37 Rdnr. 7) entsteht der Ausbaubeitrag der Höhe nach nicht schon mit dem Abschluss der technischen Arbeiten und der Ermittlungsfähigkeit des Aufwands, sondern erst dann, wenn "die Größe der zu berücksichtigenden Grundflächen bestimmbar ist" (andere Ansicht BVerwG, Urteil vom 26.01.1979 - 4 C 17.76 - zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • BGH, 20.03.1997 - III ZR 133/96

    Begriff der Herbeiführung einer ordnungsmäßigen Bebauung einschließlich

    Auszug aus VG Koblenz, 21.06.2004 - 8 K 2422/03
    Dies ergibt sich aus einem Vergleich des § 81 BauGB mit § 57 Satz 4 BauGB (vgl. hierzu VG Koblenz, Urteil vom 05.04.2004 - 8 K 1752/03.KO - unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 20.03.1997, NVwZ 97, 1245).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1999 - 6 A 10375/99
    Auszug aus VG Koblenz, 21.06.2004 - 8 K 2422/03
    Dies wurde vom OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 24. August 1999 - 6 A 10375/99 - bestätigt.
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