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VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsbefugnis einer verbandsangehörigen Kommune gegen einen auf die Freigabe einer Sprengung im Tagebaugebiet gerichteten Verwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Streit um Sprengung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08
Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung; …
Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10
Eine solche Rechtsverletzung käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Antragstellerin durch diese Entscheidung entweder in ihrem Eigentum im Sinne der §§ 903 ff Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - oder in ihren Selbstverwaltungsrecht im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz - GG - betroffen sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2008, BVerwGE 132, 261 ff [BVerwG 20.11.2008 - BVerwG 7 C 10.08] und Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160), was aber offensichtlich nicht der Fall ist. - BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05
Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan; …
Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10
Ungeachtet der Frage, ob und ggf. inwieweit diese Vorschriften auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden sind, ist nicht ersichtlich, dass durch die Freigabe der beantragten Sprengung im bestandskräftig genehmigten Basaltlava-Tagebau Nr. 389 das privatrechtlich geschützte Eigentum oder das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin und damit Interessen im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. zur drittschützenden Wirkung dieser Vorschrift BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2006, 7 C 6/06 und vom 29. Juni 2006, 7 C 11/05 , jeweils zitiert nach [...]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2001, 7 A 11955/00.OVG). - BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde; …
Auszug aus VG Koblenz, 20.10.2010 - 1 L 1256/10
Eine solche Rechtsverletzung käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Antragstellerin durch diese Entscheidung entweder in ihrem Eigentum im Sinne der §§ 903 ff Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - oder in ihren Selbstverwaltungsrecht im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz - GG - betroffen sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2008, BVerwGE 132, 261 ff [BVerwG 20.11.2008 - BVerwG 7 C 10.08] und Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160), was aber offensichtlich nicht der Fall ist.