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   VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10.KO   

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VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10.KO (https://dejure.org/2010,6535)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23.08.2010 - 4 K 225/10.KO (https://dejure.org/2010,6535)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23. August 2010 - 4 K 225/10.KO (https://dejure.org/2010,6535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 60 Abs 2 Nr 5 BNatSchG 2007, § 61 Abs 1 BNatSchG 2007, § 61 Abs 2 BNatSchG 2007, § 74 Abs 3 BNatSchG 2010, § 17 Abs 2 NatSchG RP
    Straßenrecht; Ermächtigungsgrundlage für Planfeststellungsbeschluss; selbstständiger Radweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rügefähigkeit des Fehlens von Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage für einen Planfeststellungsbeschluss i.R.e. naturschutzrechtlichen Verbandsklage; Planfeststellungsbeschluss für einen Gehweg und Radweg; Rechtliche Konsequenzen einer Planfeststellung auf der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Damit liegt in der hier erfolgten Anwendung des § 5 Abs. 1 LStrG gleichzeitig eine unzulässige Umgehung (vgl. dazu OVG Weimar, Urteil vom 20.07.2003 - 1 KO 389/02 - LKV 2004, 559) und damit auch Verletzung der Vorschriften der §§ 9, 10, 48 LNatSchG, welche auf §§ 18 bis 20, 42 und 62 BNatSchG 2007 beruhen (vgl. §§ 17, 23, 67 BNatSchG 2010), was ohne Zweifel nach § 61 BNatSchG 2007 rügefähig ist (ebenso NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 - NuR 2008, 265, 269f.).

    Im Übrigen ist das NdsOVG nunmehr (Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 - NuR 2008, 265, 269f.) bei einer naturschutzrechtlichen Verbandsklage zu der Auffassung gelangt, dass eine Verfahrensvorschrift, die eine fehlerfreie Ermittlung und vor allem Abwägung der relevanten materiellen Belange gewährleisten soll, auch zu den rügefähigen Rechtsnormen gehört.

    Jedoch ist die Rügefähigkeit dieses Fehlers im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Verbandsklage ersichtlich bisher nur in einem Beschwerdebeschluss des NdsOVG in einem Eilverfahren (Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 - NuR 2008, 265, 269f.) eindeutig behandelt und in dem hier vertretenen Sinne angenommen worden, ohne dass dies dort entscheidungserheblich gewesen wäre.

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Die Planfeststellung auf der Grundlage einer nicht gegebenen Rechtsgrundlage stellt einen schweren, nicht heilbaren Fehler des Verwaltungsakts dar, der dessen gänzliche Aufhebung rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2010 - 9 B 104.09 - S. 4 Beschlussabdruck, veröffentlicht in juris; so auch für die fehlende örtliche Zuständigkeit BVerwG, Beschluss vom 06.05.2008 - 9 B 64/07).

    Der Bundesgesetzgeber hat für den hier anwendbaren § 75 Abs. 1a VwVfG die Heilung formeller Fehler nicht vorgesehen und bewusst gegenüber etwa der Regelung des § 17 Abs. 6 BFStrG 2007 ausgeschlossen (vgl. BVerwG Urteil vom 17.01.2007 - 9 C 1/06 - BVerwGE 128, 76 m.w.N.; Beschluss vom 06.05.2008 - 9 B 64/07 - NVwZ 2008, 795).

    b) Es besteht hier die konkrete Möglichkeit, dass bei korrekter Anwendung der Vorschriften in den dann durchzuführenden anderen Verfahren eine andere Entscheidung, die für den Kläger und damit für den Naturschutz günstiger ausgefallen wäre, getroffen worden wäre (vgl. BVerwG Beschluss vom 06.05.2008 - 9 B 64/07 - NVwZ 2008, 795).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 40 in Tunnellage

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Vielmehr ist bereits für die Anwendung der Ermächtigungsgrundlage und des dazugehörigen Verfahrens wegen der dem finalen Charakter der Planung entsprechenden Ausrichtung auf die Ziele des jeweiligen Fachplanungsgesetzes zwingend auf die zutreffende Einordnung des geplanten Weges (bzw. der geplanten Straße) nach Abschluss der Bauarbeiten und Eröffnung des Verkehrs abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2010 - 9 B 104.09 - S. 4 Beschlussabdruck, veröffentlicht in juris, unter Bestätigung des Urteils des OVG NW vom 02.09.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl. 2009, 1587).

    Damit ist die Abwägung auf der Grundlage nicht maßgeblicher Gesichtspunkte und Ziele erfolgt und unheilbar fehlerhaft (so ausdrücklich: OVG NW vom 02.09.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl. 2009, 1587, 1590f.).

    Im Gegensatz zur örtlichen Zuständigkeit wird auch in § 46 VwVfG die sachliche Zuständigkeit nicht genannt und kann damit auch nicht hineininterpretiert werden (h.M.; Nds OVG Beschluss vom 11.01.2006 - 7 ME 288/04 - NVwZ-RR 2006, 378, 380; OVG NW Urteil vom 02.09.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl. 2009, 1587, 1591f.; Kopp-Ramsauer, Kommentar zum VwVfG, 10. Aufl., § 46 Rn. 23; Schwarz in: Fehling-Kastner, HK-VerwR, 2. Aufl., § 46 VwVfG, Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Der Bundesgesetzgeber hat für den hier anwendbaren § 75 Abs. 1a VwVfG die Heilung formeller Fehler nicht vorgesehen und bewusst gegenüber etwa der Regelung des § 17 Abs. 6 BFStrG 2007 ausgeschlossen (vgl. BVerwG Urteil vom 17.01.2007 - 9 C 1/06 - BVerwGE 128, 76 m.w.N.; Beschluss vom 06.05.2008 - 9 B 64/07 - NVwZ 2008, 795).

    Denn der Oberen Naturschutzbehörde stünde im Hinblick auf die andersartige Fassung des § 48 LNatSchG kein fachgesetzlich ausgerichtetes Planungsermessen für ihre Entscheidung zu, insbesondere läge es nicht in ihrem Ermessen, planzielkonform zur Straßenplanung die "optimale" Trasse auszuwählen und diese im Wege der Abwägung (oder ggf. über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) genehmigungsfähig zu machen (vgl. zur naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der zuständigen Planungsbehörde BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 C 1/06 - BVerwGE 128, 76, insbesondere Leitsatz 3).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Die fehlerhafte Wahl des Zulassungsverfahrens würde nach der früheren Rechtsprechung des NdsOVG (Urteil vom 01.12.2004 - 7 LB 44/02 - ZUR 2005, 482) dann nicht zu einem Nachteil für den Naturschutz führen, wenn im richtigen Verfahren eine Planfeststellungsbehörde zur Zulassung berufen wäre, die ebenfalls als Programm für ihre Abwägung den (Plan-)Zielen eines außerhalb des Naturschutzrechts liegenden Gesetzes verpflichtet und die naturschutzrechtlichen Belange in gleicher Weise wie die tätig gewordene Behörde zu wahren hätte.

    Das NdsOVG hat in der vorgenannten Entscheidung sein - jedenfalls teilweise - dem widersprechende Urteil vom 01.12.2004 (- 7 LB 44/02 - ZUR 2005, 482) nicht erwähnt.

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Im Gegensatz zur örtlichen Zuständigkeit wird auch in § 46 VwVfG die sachliche Zuständigkeit nicht genannt und kann damit auch nicht hineininterpretiert werden (h.M.; Nds OVG Beschluss vom 11.01.2006 - 7 ME 288/04 - NVwZ-RR 2006, 378, 380; OVG NW Urteil vom 02.09.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl. 2009, 1587, 1591f.; Kopp-Ramsauer, Kommentar zum VwVfG, 10. Aufl., § 46 Rn. 23; Schwarz in: Fehling-Kastner, HK-VerwR, 2. Aufl., § 46 VwVfG, Rn. 20 m.w.N.).

    Wegen dieser Verbundenheit unterfällt die Zuständigkeitsfrage auch nicht der Präklusion des § 61 Abs. 3 BNatSchG oder 60c Abs. 3 S. 1 NNatG, wenn sie bei den Einwendungen, wie auch hier, nicht gesondert angesprochen ist (vgl. dazu Nds.OVG, Urt. V. 06.06.2007 - 7 LC 97/06 -, juris; dass., Beschl. v. 11.01.2006 - 7 ME 288/04 -, Nds.VBl. 2006, 198 = NVwZ-RR 2006, 378 <380 "rechtlicher Rahmen der Planfeststellung">).".

  • BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 104.09

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; sachliche

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Die Planfeststellung auf der Grundlage einer nicht gegebenen Rechtsgrundlage stellt einen schweren, nicht heilbaren Fehler des Verwaltungsakts dar, der dessen gänzliche Aufhebung rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2010 - 9 B 104.09 - S. 4 Beschlussabdruck, veröffentlicht in juris; so auch für die fehlende örtliche Zuständigkeit BVerwG, Beschluss vom 06.05.2008 - 9 B 64/07).

    Vielmehr ist bereits für die Anwendung der Ermächtigungsgrundlage und des dazugehörigen Verfahrens wegen der dem finalen Charakter der Planung entsprechenden Ausrichtung auf die Ziele des jeweiligen Fachplanungsgesetzes zwingend auf die zutreffende Einordnung des geplanten Weges (bzw. der geplanten Straße) nach Abschluss der Bauarbeiten und Eröffnung des Verkehrs abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2010 - 9 B 104.09 - S. 4 Beschlussabdruck, veröffentlicht in juris, unter Bestätigung des Urteils des OVG NW vom 02.09.2009 - 11 D 33/08.AK - DVBl. 2009, 1587).

  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Insoweit ist davon auszugehen, dass Straßen und Wege nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 12. April 2005, NuR 2005, 538) immer ein atypisches Ereignis darstellen.
  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein;

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Soweit der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 9 B 26/09, NuR 2010, 191), beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob die Annahmen im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • OVG Thüringen, 30.07.2003 - 1 KO 389/02

    Naturschutz, Landschaftsschutz; allgemeine Leistungsklage; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
    Damit liegt in der hier erfolgten Anwendung des § 5 Abs. 1 LStrG gleichzeitig eine unzulässige Umgehung (vgl. dazu OVG Weimar, Urteil vom 20.07.2003 - 1 KO 389/02 - LKV 2004, 559) und damit auch Verletzung der Vorschriften der §§ 9, 10, 48 LNatSchG, welche auf §§ 18 bis 20, 42 und 62 BNatSchG 2007 beruhen (vgl. §§ 17, 23, 67 BNatSchG 2010), was ohne Zweifel nach § 61 BNatSchG 2007 rügefähig ist (ebenso NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 114/07 - NuR 2008, 265, 269f.).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10393/01

    Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße;

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt -

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68

    Verteilen von Werbezetteln auf Bürgersteigen als Sondernutzung

  • BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler -

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95

    Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion

  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

  • VGH Bayern, 26.09.1988 - 8 AS 88.40046
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1969 - 1 A 33/68
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Selbst wenn die Zuständigkeitsregelungen auch dem Schutz von Natur und Landschaft zu dienen bestimmt sein sollten (so die Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2008 - 7 Ms 114/07 - NuR 2008, 265 ; VG Oldenburg, Urteil vom 19. Juni 2008 - 5 A 4956/06 - NuR 2008, 887; VG Koblenz, Urteil vom 23. August 2010 - 4 K 225/10.KO - NuR 2010, 812 ; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2010 - 17 K 1926/09 - NuR 2011, 376 ; OVG Koblenz, Urteil vom 7. April 2011 - 1 A 11088/10 - DVBl 2011, 764 ), können Zuständigkeitsmängel die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur berühren, wenn und soweit die kompetenzwidrig in die Planfeststellung einbezogenen Maßnahmen am nachgelagerten Straßennetz materielle Schutzgüter der Natur oder das Landschaftsbild beeinträchtigen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 1 A 11088/10

    Lahntalradweg darf mangels gesetzlicher Grundlage nicht gebaut werden

    das am 23. August 2010 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz - 4 K 225/10.KO - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    das am 23. August 2010 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz - 4 K 225/10.KO - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • VG Koblenz, 28.11.2019 - 1 K 74/19

    Klage gegen "Lahntal-Radweg" zwischen Laurenburg und Geilnau abgewiesen

    Für dessen Planfeststellung gebe es keine Ermächtigungsgrundlage (VG Koblenz, Urteil vom 23. August 2010 - 4 K 225/10.KO -).

    Nach § 4 Nr. 2 NSG-VO ist es insbesondere verboten, Neu- oder Ausbaumaßnahmen im Straßen- und Wegebau durchzuführen (vgl. auch zu dem - von dem Beklagten im vorliegenden Verfahren nicht mehr bezweifelten - Erfordernis einer Befreiung bereits VG Koblenz, Urteil vom 23. August 2010 - 4 K 225/10.KO -, juris Rn. 54).

    dahinstehen (dahingehend VG Koblenz, Urteil vom 23. August 2010 - 4 K 225/10.KO -, juris, Rn. 55 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12. April 2005 - 9 VR 41/04 -, NuR 2005, 538 = NVwZ 2005, 943 = juris Rn. 36 m.w.N.; vgl. auch - ebenfalls unter Hinweis auf diese Entscheidung des BVerwG - Lau, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 67 Rn. 4).

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