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   VG Koblenz, 28.02.2012 - 5 K 1026/11 .KP   

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https://dejure.org/2012,7673
VG Koblenz, 28.02.2012 - 5 K 1026/11 .KP (https://dejure.org/2012,7673)
VG Koblenz, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 K 1026/11 .KP (https://dejure.org/2012,7673)
VG Koblenz, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 5 K 1026/11 .KP (https://dejure.org/2012,7673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1, BPolG § 22 Abs. 1 a
    Identitiätsfeststellung, informationelles Selbstbestimmungsrecht, informationelle Selbstbestimmung, Einschreitschwelle, verdachtsunabhängig, ereignis- und verdachtsunabhängig, verdachtsunabhängige Kontrolle, Kontrolle, grenzpolizeiliche Erfahrung, unerlaubte Einreise, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Identitätsfeststellung eines Zugreisenden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugkontrolle durch Bundespolizei

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung eines Zugreisenden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Identitätsfeststellung eines Zugreisenden - Bundespolizei darf nach äußerem Erscheinungsbild kontrollieren

  • taz.de (Pressebericht, 28.03.2012)

    Kontrollen nach Hautfarbe: Deutliche Kritik am Urteil

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Identitätsfeststellung eines Zugreisenden

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    DAV: Polizeikontrollen wegen Hautfarbe abschaffen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Reisende dürfen wegen Hautfarbe kontrolliert werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Ausländisches Aussehen" und Hautfarbe Grund für Passkontrolle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundespolizei darf zur Identitätsfeststellung Zugreisende verdachtsunabhängig kontrollieren - Auswahl der Personen darf bei Stichprobenkontrollen allein nach äußerem Erscheinungsbild erfolgen

Besprechungen u.ä. (6)

  • lawblog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, und Diskussion)

    Der Neger ist verdächtig

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Racial Profiling: VG Koblenz kann beim besten Willen kein Problem entdecken

  • taz.de (Pressekommentar, 28.03.2012)

    Razzia nach Hautfarbe: Gesetze zu verdachtsunabhängigen Kontrollen gehören abgeschafft

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Auszug aus VG Koblenz, 28.02.2012 - 5 K 1026/11
    Die Bedenken des Klägers an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift teilt das Gericht nicht (vgl. zur vergleichbaren Regelung im bayerischen Polizeiaufgabengesetz BayVerfGH, Urteil vom 28. März 2003 - Vf. 7-VII-00, Vf. 8-VIII-00 -, NVwZ 2003, 1375).

    § 22 Abs. 1a BPolG ist hierbei die notwendige gesetzliche Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BayVerfGH, Urteil vom 28. März 2003 - Vf. 7-VII-00, Vf. 8-VIII-00 -, NVwZ 2003, 1375).

    Insoweit verkennt der Kläger, dass der Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht durch die Aufforderung, sich auszuweisen, in seiner Art und Intensität denkbar gering ist (vgl. hierzu BayVerfGH, Urteil vom 28. März 2003 - Vf. 7-VII-00, Vf. 8-VIII-00 -, NVwZ 2003, 1375; BayVerfGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - Vf. 69-VI-04 -, NVwZ 2006, 1284: "Bei der Identitätskontrolle ist es hinnehmbar, dass die Einschreitschwelle sehr niedrig angesetzt ist.

    Insoweit handelt es sich, wenn man auch § 111 OWiG mit der Pflicht zu Personenstands- und Adressangaben gegenüber zuständigen Behörden wertet (vgl. VerfGH 56, 28/53), um einen insgesamt nicht gravierenden Eingriff.

    Unbeschadet des Umstands, dass § 1 PAuswG nicht vorschreibt, einen Personalausweis mit sich zu führen, tritt die Notwendigkeit, seine Identität zu belegen, auch in typischen Situationen des täglichen Lebens auf, etwa in Betrieben, Kantinen, bei Veranstaltungen, im Gesundheitswesen oder im Bereich des Arbeitsschutzes (vgl. VerfGH 56, 28/51)").

    Andererseits ist durch das Erfordernis entsprechender Lageerkenntnisse und grenzpolizeilicher Erfahrung hinreichend gewährleistet, dass das Gesetz generell ein vollkommen willkürliches, durch kein Ziel determiniertes Kontrollieren ermöglicht (BayVerfGH, Urteil vom 28. März 2003 -Vf. 7-VII-00, Vf. 8-VIII-00 -, NVwZ 2003, 1375).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Koblenz, 28.02.2012 - 5 K 1026/11
    Zwar berührt die Identitätsfeststellung das Grundrecht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung, wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet hat (vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, BVerfGE 65, 1).

    Das Bundesverfassungsgericht führte in diesem Zusammenhang aus (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, NJW 1984, 419):.

  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Koblenz, 28.02.2012 - 5 K 1026/11
    Ob der Kläger daneben auch ein Rehabilitationsinteresse geltend machen kann, vermag damit dahinzustehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 2. Dezember 1991 - 21 B 90.1066 -, BayVBl. 1993, 429).
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