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   VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02   

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VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02 (https://dejure.org/2002,47138)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29.01.2002 - 1 K 976/02 (https://dejure.org/2002,47138)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 1 K 976/02 (https://dejure.org/2002,47138)
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  • OVG Thüringen, 26.02.1997 - 2 EO 624/96

    Widerspruch; Dritter; Zulassung eines Betriebsplans; Gemeinde;

    Auszug aus VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02
    Allerdings können sich weder eine Orts- noch eine Verbandsgemeinde auf allgemeine öffentliche Belange, etwa solche des Umweltschutzes, oder die subjektiven Rechte ihrer Einwohner, wie z.B. die Abwehrrechte gegen unzumutbare Immissionen, berufen, da die Missachtung solcher Belange von vornherein nicht zu einer subjektiven Rechtsverletzung einer Kommune führen kann (vgl. hierzu BVerwG NVwZ 2001, 1160 ff und 88 f; OVG Thüringen NVwZ-RR 1997, 558 ff).

    Zwar ist es denkbar, dass eine kommunale Einrichtung, wie eine solche der Wasserversorgung, die in die Zuständigkeit einer Verbandsgemeinde fällt (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GemO), durch ein bergrechtliches Vorhaben in unzumutbarer Weise beeinträchtigt und hierdurch die betroffene Gebietskörperschaft in eigenen Rechten verletzt werden kann (vgl. BVerwG NVwZ 2000, 675 f, OVG Thüringen, Beschluss vom 26. Februar 1997, NVwZ-RR 1997, 558 ff).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98

    Recht des Schienenverkehrs - Änderung des Schienennetzes und gemeindliche

    Auszug aus VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02
    Danach kann eine Verletzung dieses Rechts nur vorliegen, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1999, 225 f und NuR 1999, 631 f; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. September 2000, 7 C 10154/99.OVG; OVG Thüringen, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2002 - 7 B 11293/02
    Auszug aus VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02
    Ferner kann auch eine Ortsgemeinde - nicht aber trotz ihrer Zuständigkeit für die Flächennutzungsplanung (vgl. § 67 Abs. 2 GemO) eine Verbandsgemeinde (so ausdrücklich: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2000, 7 C 10154/99.OVG; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Oktober 2002, 7 B 11293/02.OVG) - durch ein bergrechtliches Vorhaben in ihrer in der Selbstverwaltungsgarantie wurzelnden Planungshoheit verletzt sein.
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02
    Zwar ist es denkbar, dass eine kommunale Einrichtung, wie eine solche der Wasserversorgung, die in die Zuständigkeit einer Verbandsgemeinde fällt (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GemO), durch ein bergrechtliches Vorhaben in unzumutbarer Weise beeinträchtigt und hierdurch die betroffene Gebietskörperschaft in eigenen Rechten verletzt werden kann (vgl. BVerwG NVwZ 2000, 675 f, OVG Thüringen, Beschluss vom 26. Februar 1997, NVwZ-RR 1997, 558 ff).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02
    Allerdings können sich weder eine Orts- noch eine Verbandsgemeinde auf allgemeine öffentliche Belange, etwa solche des Umweltschutzes, oder die subjektiven Rechte ihrer Einwohner, wie z.B. die Abwehrrechte gegen unzumutbare Immissionen, berufen, da die Missachtung solcher Belange von vornherein nicht zu einer subjektiven Rechtsverletzung einer Kommune führen kann (vgl. hierzu BVerwG NVwZ 2001, 1160 ff und 88 f; OVG Thüringen NVwZ-RR 1997, 558 ff).
  • BVerwG, 18.09.1998 - 4 VR 11.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Recht der Fernstraßen - Klagebefugnis gegen Vorhaben im

    Auszug aus VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02
    Danach kann eine Verletzung dieses Rechts nur vorliegen, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1999, 225 f und NuR 1999, 631 f; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. September 2000, 7 C 10154/99.OVG; OVG Thüringen, a.a.O.).
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