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   VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14.KO   

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VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14.KO (https://dejure.org/2014,34672)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.2014 - 4 K 591/14.KO (https://dejure.org/2014,34672)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 2014 - 4 K 591/14.KO (https://dejure.org/2014,34672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 AO 1977, § 10a KAG RP, § 2 Abs 1 KAG RP, § 3 Abs 1 Nr 4 KAG RP
    Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; Stadt Zell

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inzidente Prüfung einer Ausbaubeitragssatzung im Rahmen der Vorläufigkeitserklärung eines Beitragsbescheides

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Sie weist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 sowie 1 BvR 2104/10 -hin.

    Der gerichtlichen Entscheidung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - (WM 2014, 1693) und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung steht nicht entgegen, dass der Bescheid vom 7. Januar 2014 - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - (DWW 2012, 218) vorläufig erlassen wurde.

    Die nach Auffassung der Kammer zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften der §§ 10, 10a KAG führenden Gründe (vgl. den Vorlagebeschluss a.a.O., S. 17-42 des Beschlussabdrucks - BA) wurden in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014 im Wesentlichen nicht aufgegriffen und verfassungsrechtlich geklärt, obwohl dieser den Vorlagebeschluss ausdrücklich als Beleg für den nichtsteuerlichen Abgabencharakter der wiederkehrenden Beiträge heranzieht (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O., S. 17 BA).

    Insbesondere § 3 ABS erfüllt nicht die vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O.) gestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abgabenerhebung, da ein individuell-konkret zurechenbarer, grundstücksbezogener Vorteil der beitragspflichtigen Grundstücke vom Anschluss an die von der Beklagten gebildeten Beitragseinheit nicht ausreichend vorhanden ist.

    Zu der erforderlichen verfassungskonformen Auslegung des § 10a KAG RP führt das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O., S. 19 ff. BA) aus:.

    Das Bundesverfassungsgericht führt zu den Anforderungen zur Annahme eines konkret-individuellen Vorteils für das beitragsbelastete Grundstück bei der Bildung einer einheitlichen Abrechnungseinheit in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (a.a.O, S. 24 f. BA) aus:.

    Ob innerhalb des Stadtgebiets von Zell weitere Einheiten zu bilden wären, wenn die Beklagte auch zukünftig an der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen festhalten wollte, ist hier nicht zu entscheiden, zudem fehlen nähere Informationen über die weiteren nach der o.a. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutsamen Aspekte (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O., S. 25 BA).

    Die Kammer hat die Rechtswidrigkeit und damit Nichtigkeit der Satzung zwingend und von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014, a.a.O., S. 26 BA; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. September 2004 - 10 C 3.04 - DVBl. 2005, 255), zudem ist diese in dem vorliegenden Verfahren auch ausdrücklich gerügt worden.

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Der Bescheid wurde im Hinblick auf den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt und wie folgt überschrieben:.

    Der Bescheid sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - für vorläufig erklärt worden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, so dass es in dem vorliegenden Widerspruchsverfahren nicht auf die verfassungsrechtlichen Fragen ankomme.

    Der gerichtlichen Entscheidung unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - (WM 2014, 1693) und der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung steht nicht entgegen, dass der Bescheid vom 7. Januar 2014 - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - im Hinblick auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - (DWW 2012, 218) vorläufig erlassen wurde.

    Daher bedarf es hier auch nicht der Klärung, ob etwa die durch die Ortslage verlaufende B 421 als Bundesfernstraße, selbst wenn sie dort Anbaubestimmung hat, generell trennend wirkt und als Bundesstraße überhaupt Teil der Abrechnungseinheit sein kann (vgl. Vorlagebeschluss der Kammer vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO - S. 18 f. d. BA).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Durch den Straßenausbau wird die Zugänglichkeit des Grundstücks gesichert und damit der Fortbestand der qualifizierten Nutzbarkeit (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS RP-SL 41, S. 69 ; Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG -, AS RP-SL 41, S. 218 ).

    Vielmehr wird der Anschluss an das übrige Straßennetz meist erst über mehrere Verkehrsanlagen vermittelt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -, AS RP-SL 39, S. 331 ; Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS RP-SL 40, S. 4 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS RP-SL 41, S. 69 ).

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 590/14

    Inzidente Prüfung wiederkehrender Beiträge einer Ausbaubeitragssatzung bei der

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Gerichtsakten 4 K 590/14.KO, 4 K 592/14.KO, 4 K 602/14.KO, 4 K 603/14.KO, 4 K 604/14.KO und 4 K 521/13.KO nebst den dort vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der Beratung.

    So käme es etwa auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Einbeziehung von Bundesstraßen in das kommunale Anbaustraßennetz (S. 17 f. BA) an, da die B 53 auf einem kurzen Stück südlich des Kreisels östlich der Mosel (Verbindung zur B 421) gerade im Bereich der Grundstücke der Klägerin in der A*** (s.a. die weiteren Verfahren der Klägerin 4 K 590/14.KO und 4 K 592/14.KO) Anliegergrundstücke erschließt und nach Auffassung der Beklagten hier die Beitragspflicht gerade auch der Grundstücke der Klägerin begründet.

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 592/14

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Wirksamkeit einer Ausbaubeitragssatzung bei

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Gerichtsakten 4 K 590/14.KO, 4 K 592/14.KO, 4 K 602/14.KO, 4 K 603/14.KO, 4 K 604/14.KO und 4 K 521/13.KO nebst den dort vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der Beratung.

    So käme es etwa auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Einbeziehung von Bundesstraßen in das kommunale Anbaustraßennetz (S. 17 f. BA) an, da die B 53 auf einem kurzen Stück südlich des Kreisels östlich der Mosel (Verbindung zur B 421) gerade im Bereich der Grundstücke der Klägerin in der A*** (s.a. die weiteren Verfahren der Klägerin 4 K 590/14.KO und 4 K 592/14.KO) Anliegergrundstücke erschließt und nach Auffassung der Beklagten hier die Beitragspflicht gerade auch der Grundstücke der Klägerin begründet.

  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Wesentlich für den Begriff des Beitrags ist der Gedanke der angebotenen Gegenleistung, des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten: Wenn das Gemeinwesen in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eine besondere Einrichtung zur Verfügung stellt, so sollen diejenigen, die daraus besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen oder ziehen können, zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen (vgl. BVerfGE 14, 312 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Dem steht die wiederkehrende Erhebung des Beitrags nicht entgegen (vgl. BVerfGE 42, 223 ).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Die für die Kostentragungspflicht erforderliche individuelle Zurechenbarkeit lässt sich insbesondere aus der rechtlichen oder tatsächlichen Sachherrschaft oder -nähe und der damit verbundenen Möglichkeit herleiten, aus der Sache konkrete wirtschaftliche Vorteile oder Nutzen zu ziehen (vgl. BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit;

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Die Kammer hat die Rechtswidrigkeit und damit Nichtigkeit der Satzung zwingend und von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014, a.a.O., S. 26 BA; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. September 2004 - 10 C 3.04 - DVBl. 2005, 255), zudem ist diese in dem vorliegenden Verfahren auch ausdrücklich gerügt worden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14
    Ein "funktionaler Zusammenhang", wie er früher vom Landesgesetzgeber und den Verwaltungsgerichten gefordert wurde, ist für die Bildung einer Abrechnungseinheit von Verkehrsanlagen durch den Gleichheitssatz jedoch nicht vorgegeben (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS RP-SL 24, S. 261 ; Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, S. 591 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 602/14
  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 603/14
  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 604/14
  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 590/14

    Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell unwirksam

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Gerichtsakten 4 K 591/14.KO, 4 K 592/14.KO, 4 K 602/14.KO, 4 K 603/14.KO, 4 K 604/14.KO und 4 K 522/13.KO nebst den dort vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der Beratung.

    So käme es etwa auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Einbeziehung von Bundesstraßen in das kommunale Anbaustraßennetz (S. 17 f. BA) an, da die B 53 auf einem kurzen Stück südlich des Kreisels östlich der Mosel (Verbindung zur B 421) gerade im Bereich der Grundstücke der Klägerin in der A*** (s.a. die weiteren Verfahren der Klägerin 4 K 591/14.KO und 4 K 592/14.KO) Anliegergrundstücke erschließt und nach Auffassung der Beklagten hier die Beitragspflicht gerade auch der Grundstücke der Klägerin begründet.

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 592/14

    Abgabenrecht: Nichtigkeit einer Ausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit der

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Gerichtsakten 4 K 590/14.KO, 4 K 591/14.KO, 4 K 602/14.KO, 4 K 603/14.KO, 4 K 604/14.KO und 4 K 522/13.KO nebst den dort vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der Beratung.

    So käme es etwa auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Einbeziehung von Bundesstraßen in das kommunale Anbaustraßennetz (S. 17 f. BA) an, da die B 53 auf einem kurzen Stück südlich des Kreisels östlich der Mosel (Verbindung zur B 421) gerade im Bereich der Grundstücke der Klägerin in der A*** (s.a. die weiteren Verfahren der Klägerin 4 K 590/14.KO und 4 K 591/14.KO) Anliegergrundstücke erschließt und nach Auffassung der Beklagten hier die Beitragspflicht gerade auch der Grundstücke der Klägerin begründet.

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 603/14
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Gerichtsakten 4 K 590/14.KO, 4 K 591/14.KO, 4 K 592/14.KO, 4 K 602/14.KO, 4 K 604/14.KO und 4 K 95/13.KO nebst den dort vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der Beratung.
  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 604/14

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen als wiederkehrender Beitrag;

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Gerichtsakten 4 K 590/14.KO, 4 K 591/14.KO, 4 K 592/14.KO, 4 K 602/14.KO, 4 K 603/14.KO und 4 K 98/13.KO nebst den dort vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der Beratung.
  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 602/14
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Gerichtsakten 4 K 590/14.KO, 4 K 591/14.KO, 4 K 592/14.KO, 4 K 603/14.KO, 4 K 604/14.KO und 4 K 96/13.KO nebst den dort vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der Beratung.
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