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   VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02   

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VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02 (https://dejure.org/2003,13380)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 08.07.2003 - 2 A 62/02 (https://dejure.org/2003,13380)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 2 A 62/02 (https://dejure.org/2003,13380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Windenergieanlage: Raumbedeutsamkeit - Vorranggebiete - Ausschlusswirkung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 3 S 3 BauGB; § 7 Abs 4 RaumOG ND; § 7 RaumOG ND; § 8 RaumOG ND
    Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm; Vorranggebiet; Windenergieanlage; Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    In seiner Entscheidung vom 13. März 2003 (Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4/02 -, NVwZ 2003, 738) hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz in dessen Urteil vom 28. Februar 2002 (Az. 1 A 11625/01, BauR 2002, 1053) bestätigt, das eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 70, 5 m und einem Rotordurchmesser von 54 m (was eine Gesamthöhe von knapp unter 100 m ergeben dürfte) aufgrund ihrer Sichtbarkeit als raumbedeutsam bewertet hatte, da sie erheblich auf den Raum und seine Landschaft einwirke.

    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthält eine klare gesetzgeberische Aussage, die auch im Lichte verfassungsrechtlicher Erwägungen nicht relativiert werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO).

    Die Aufgabe der Raumordnung als einer zusammenfassenden, übergeordneten Planung, ihre weiträumige Sichtweise und ihr Rahmencharakter berechtigten die Planungsträger nach der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO) allerdings dazu, das Privatinteresse an der Nutzung der Windenergie auf geeigneten Flächen zu unterstellen und als typisierende Größe in die Abwägung einzustellen.

    Die Kammer teilt auch nicht den von dem Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 (aaO) gezogenen Schluss, das Regionale Raumordnungsprogramm des Beklagten 2000 sei aufgrund einer fehlenden landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für die Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung unwirksam.

    Die Ermächtigungsgrundlage für die Inhalts- und Schrankenbestimmung des privaten Grundeigentums iSv Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG für die mit der raumordnerischen Konzentrationsentscheidung einher gehende Ausschlusswirkung der Ausweisung von Vorranggebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen sieht die Kammer mit dem Bundesverwaltungsgericht in § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB (BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO).

    Auch der Niedersächsische Landesgesetzgeber ist - wie offensichtlich auch der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO) - davon ausgegangen, dass es der Einfügung einer dem § 7 Abs. 4 ROG entsprechenden Vorschrift in das Landesraumordnungsrecht nicht bedarf.

    Die - vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 13.3.2003, aaO, S. 739) für erforderlich gehaltene - "... raumordnungsrechtliche Ermächtigung (auf landesgesetzlicher Ebene) zur Festlegung von Konzentrationsflächen" in den Regionalen Raumordnungsprogrammen sieht die Kammer in den §§ 7 und 8 NROG idF des Gesetzes vom 30. Oktober 2001 (GVBl. S. 668), die die Ausweisung raumordnungsrechtlicher Ziele durch Satzung der Träger der Regionalplanung regeln.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten sieht die Kammer auch keine ausreichende Grundlage für eine Zulassung des Vorhabens der Beigeladenen auf der Grundlage der Annahme des in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthaltenen "Ausnahmevorbehalts" für atypische Einzelfälle (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO).

    Der "Ausnahmevorbehalt" stellt ein Korrektiv dar, das unverhältnismäßigen (unzumutbaren) Beschränkungen des Grundeigentümers in Sonderfällen vorbeugt, ohne dass damit die Grundzüge der Planung in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO).

  • BVerwG, 09.08.2002 - 2 B 19.02

    Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    Zur Begründung hat er sich auf seinen Vortrag im Verfahren 2 B 19/02 bezogen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Verfahren 2 A 168/02, 2 A 213/02, 2 A 214/02 sowie 2 B 85/01, 2 B 19/02, 2 B 41/02 und 1 MA 3579/01 verwiesen.

    Der Beklagte hat sich mit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in seinem Schriftsatz vom 12. März 2002 im Verfahren 2 B 19/02 auseinandergesetzt und ausgeführt, dass sich aus den Verfahrensakten über die Aufstellung des Regionalen Raumplanungsverfahrens 2000 nachweisen lasse, dass im Aufstellungsverfahren keineswegs einseitig und in allen Fällen den Wünschen und Interessen der beteiligten Gemeinden gefolgt worden sei.

    Offenbleiben kann bei dieser Sachlage ebenso, ob die Erschließung der Windenergieanlagen als gesichert angesehen werden kann, was zwischen den Beteiligten umstritten geblieben ist, wie auch, ob die von der Klägerin im Verfahren 2 B 85/01 und 2 B 19/02 geltend gemachten avifaunistischen Belange als ausgeräumt angesehen werden können.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 1 MA 3579/01

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Raumordnung; Raumordnungsprogramm;

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren den vorläufigen Rechtsschutzantrag abgelehnt (Beschluss des 1. Senats v. 20.12.2001 - 1 MA 3579/01 -).

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Verfahren 2 A 168/02, 2 A 213/02, 2 A 214/02 sowie 2 B 85/01, 2 B 19/02, 2 B 41/02 und 1 MA 3579/01 verwiesen.

    Allerdings hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem im Eilverfahren ergangenen Beschluss vom 20. Dezember 2001 (Az. 1 MA 3579/01) erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Aussagen des Regionalen Raumordnungsprogramms zur Windenergienutzung geäußert.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    Die Verwendung des Begriffs "in der Regel" in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zeigt zwar, dass im Rahmen einer nachvollziehenden, die allgemeine gesetzliche Wertung für den Einzelfall konkretisierenden Abwägung das Interesse der Klägerin an der Verwirklichung des privilegierten Vorhabens und die jeweils berührten öffentlichen Belange zu gewichten sind (NdsOVG, Urt. v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358).

    Die damit vorzunehmende Gewichtung fällt nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts regelmäßig zu Ungunsten des privilegierten Vorhabens aus, wenn sich der zuständige Planungsträger - wie hier - mit der Frage der Zulässigkeit von Windenergieanlagen außerhalb der von ihm besonders dargestellten Eignungsflächen auseinandergesetzt hat (NdsOVG, Urt. v. 21.7.1999, aaO).

  • VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    Das Verwaltungsgericht Gera hat mit seinen Urteilen vom 4. August 2002 (Az. 4 K 1744/00 GE u. 4 K 808/01 GE, Vnb) einzelne Windkraftanlagen bei einer Höhe von 85 m und einem Standort auf einer Hochfläche sowie mit einer Gesamthöhe von 131 m (98 m Nabenhöhe + 33 m Rotorradius) als raumbedeutsam bewertet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 7 B 235/03

    Bebauungsplan zur Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. April 2003 (Az. 7 B 235/03, BauR 2003, S. 1019) die Zielsetzung einer Gemeinde, Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 100 m in einer flächennutzungsplanmäßig ausgewiesenen Konzentrationszone auszuschließen, als legitime planerische Zielsetzung bezeichnet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2001 - 2 M 130/01
    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    Nach Angaben des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 12. Dezember 2002 (Az. 2 L 456/00) - unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (Beschl. v. 29.8.2001 - 2 M 130/01 -) zwei 100 m hohe Windenergieanlagen für raumbedeutsam gehalten, wohingegen das VG Magdeburg dies in seinem Urteil vom 16. Januar 2002 (Az. 4 A 320/00 MD) für zwei 133 m hohe Anlagen verneint habe.
  • VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 808/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage;

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    Das Verwaltungsgericht Gera hat mit seinen Urteilen vom 4. August 2002 (Az. 4 K 1744/00 GE u. 4 K 808/01 GE, Vnb) einzelne Windkraftanlagen bei einer Höhe von 85 m und einem Standort auf einer Hochfläche sowie mit einer Gesamthöhe von 131 m (98 m Nabenhöhe + 33 m Rotorradius) als raumbedeutsam bewertet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 1 A 11625/01

    Vorranggebiete im Raumordnungsplan

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    In seiner Entscheidung vom 13. März 2003 (Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4/02 -, NVwZ 2003, 738) hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz in dessen Urteil vom 28. Februar 2002 (Az. 1 A 11625/01, BauR 2002, 1053) bestätigt, das eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 70, 5 m und einem Rotordurchmesser von 54 m (was eine Gesamthöhe von knapp unter 100 m ergeben dürfte) aufgrund ihrer Sichtbarkeit als raumbedeutsam bewertet hatte, da sie erheblich auf den Raum und seine Landschaft einwirke.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1996 - 10 B 2385/96

    Baurecht: Nachbarschutz gegen eine Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
    Raumbedeutsame Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 100 m und mehr zeichnen sich zum einen dadurch aus, dass sie vertikal aufragen und auf erhebliche Entfernung in den Landschaftsraum hineinwirken (OVG Koblenz, aaO; VGH München, aaO); zum anderen tragen sie aufgrund der sich bewegenden Rotoren einen Moment der Dynamik in das Landschaftsbild hinein und ziehen den Blick des Betrachters - nach dem Empfinden vieler nahezu "zwanghaft" (OVG Münster, Beschl. v. 22.10.1996 - 10 B 2385/96 -, NVwZ 1997, 924) - auf sich.
  • VG Weimar, 09.11.2000 - 1 K 654/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00
  • VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234

    Baurecht: Genehmigung einer Windkraftanlage trotz entgegenstehender verbindlicher

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Nach diesen differenzierten, auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Maßstäben hält der Senat die von dem Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall und in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa: Urteile v. 8.7.2003 - 2 A 62/02 - u. - 2 A 122/02 -) geübte Praxis, für Windenergieanlagen im Flachland im Regelfall eine klare Grenze zwischen Nichtraumbedeutsamkeit einerseits und Raumbedeutsamkeit andererseits bei 100 m Gesamthöhe zu ziehen, für zu starr und schematisch.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2011 - 12 LB 218/08

    Möglichkeit einer Beschränkung des Prüfprogramms eines Bauvorbescheids für eine

    Das Urteil nimmt zur Begründung schlicht auf die (damalige) ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. insbesondere Urt. v. 8.7.2003 - 2 A 62/02 -) Bezug, wonach Anlagen mit einer Gesamthöhe von weniger als 100 m im norddeutschen Flachland regelmäßig nicht als raumbedeutsam anzusehen seien und das vorliegende Verfahren keine Besonderheiten aufweise.

    Im Hinblick darauf hatte der früher u. a. zuständige 9. Senat des erkennenden Gerichts die Auffassung vertreten, dass jedenfalls im (norddeutschen) Flachland Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 100 m und mehr stets die Schwelle zur Raumbedeutsamkeit überschritten, weil sie aus Gründen der Flugsicherheit kennzeichnungspflichtig seien und dadurch die auch schon bei Anlagen geringerer Höhe wegen der Bewegung der Rotorblätter und des in der Regel massiven Mastes optische Dominanz der aus der Fläche aufragenden Windkraftanlagen noch in raumbedeutsamer Weise verstärkt werde (vgl. etwa Urt. v. 28.3.2006 - 9 LC 225/03 - Berufungsentscheidung zu dem Verfahren 2 A 62/02 (und 2 A 168/02) des VG Lüneburg).

  • VG Hannover, 09.07.2003 - 12 A 253/02

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan;

    Ob Vorhaben i.S.d. § 3 Nr. 6 ROG raumbedeutsam sind, lässt sich nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls entscheiden (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, aaO.; vgl. zum Meinungsstand auch VG Lüneburg, Urt. v. 08.07.2003 - 2 A 62/02 -, V. n. b.).

    Dies ist auch schon für eine einzelne Anlage bei einer Gesamthöhe von 100 m angenommen worden (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 08.07.2003, aaO.) Im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit einer (raumbedeutsamen) Windkraftanlage im Außenbereich besitzt - wie ausgeführt - ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung zwar nicht das Gewicht, das § 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB den bereits festgesetzten Zielen verleiht.

  • VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02

    Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend;

    Zur Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen hat die Kammer in ihrem Urteil vom 8. Juli 2003 (2 A 62/02) ausgeführt:.

    Sie hat dazu in ihrem Urteil vom 8. Juli 2003 (2 A 62/02) ausgeführt:.

  • VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10

    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienuzung in einem regionalen

    Die Kammer ist in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass die Schwelle der Raumbedeutsamkeit für einzelne Windenergieanlagen im Flachland in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m erreicht ist (Kammerurteil v. 8.7.2003 - 2 A 62/02 -, abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG Lüneburg, 08.07.2004 - 2 A 272/03

    Abstand; Abwägungsgebot; Ausschlusswirkung; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan;

    Die Kammer geht nach ihrem grundlegenden Urteil vom 8. Juli 2003 (2 A 62/02, Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen) in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Schwelle der Raumbedeutsamkeit für einzelne Windenergieanlagen im Flachland in der Regel bei einer Gesamthöhe von 100 m erreicht wird.
  • VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06

    Abwägung; Begehung; EU-Vogelschutzrichtlinie; Flugkorridor; Horst;

    Die Kammer hat sich seitdem mehrfach mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Beklagten befasst (vgl. Urteile v. 8. Juli 2003 - 2 A 62/02 - ; 26. April 2004 - 2 A 127/02 - ; 16. März 2005 - 2 A 192/03 - ) und es ebenso wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 28.3.2006 - 9 LC 225/03 -) im Hinblick auf die Konzentrationswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für wirksam erachtet, ohne dass der Beklagte in einem dieser Verfahren Erwägungen zur Änderung dieser Planung oder gar eine mangelnde Eignung eines der ausgewiesenen Vorranggebiete vorgetragen hätte.
  • VG Osnabrück, 27.08.2015 - 2 A 75/11

    Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Erheblichkeit; dienende Funktion;

    Sachliche oder räumliche Gründe dafür, dass ein Ausnahmefall vorliegt, der die Errichtung der geplanten Windkraftanlage außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Windvorrangzonen rechtfertigt, sind nicht ersichtlich; die vorgetragene Nähe eines der dargestellten Vorranggebiete zum geplanten Standort begründet jedenfalls keinen derartigen Ausnahmefall (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 08.07.2003 - 2 A 62/02 -, juris).
  • VG Lüneburg, 04.11.2004 - 2 A 107/03

    Abwägung; Ausgleich; Auslegung; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baudenkmal;

    Die Kammer geht nach ihrem grundlegenden Urteil vom 8. Juli 2003 (2 A 62/02, Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen) in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Schwelle der Raumbedeutsamkeit für einzelne Windenergieanlagen im Flachland in der Regel bei einer Gesamthöhe von 100 m erreicht wird.
  • VG Lüneburg, 29.06.2004 - 2 A 167/03

    Ersetzung Einvernehmen; Flächennutzungsplanentwurf; Raumbedeutsamkeit;

    Zur Frage der Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen aufgrund ihrer Höhe hat die Kammer in ihren Entscheidungen vom 8. Juli 2003 (2 A 62/02 und 2 A 122/02) ausgeführt:.
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