Rechtsprechung
VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zum polizeilichen Notstand beim Castor-Transport 2004; polizeilicher Notstand; Allgemeinverfügung; Ermessensüberprüfung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 VersG; § 15 Abs. 1 VersG; Art. 3 GG; Art. 8 Abs. 2 GG; § 6 SOG,NI; § 8 SOG,NI; § 35 S. 2 VwVfG; § 62 EBO; § 63 Abs. 2 EBO
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem Castor-Transport; Gerichtliche Überprüfung des Vorliegens einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung einer Versammlung oder eines Aufzugs; "Erkennbare ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem Castor-Transport; Gerichtliche Überprüfung des Vorliegens einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung einer Versammlung oder eines Aufzugs; "Erkennbare ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
- OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06
- BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 53.08
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Es liegt somit in der Entscheidung der Polizeibehörde, wie sie die konkrete Aufgabe konkret bewältigt (BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, 1411).Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).
Die Verlagerung von unangemeldeten Demonstrationen in einen in Sicht- und Hörweite des Korridors gelegenen Bereich führt nicht dazu, dass der kommunikative Zweck von Versammlungen notwendig verfehlt oder auch nur erheblich beeinträchtigt wird (BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a.a.O.).
Damit besteht keine Pflicht, den Testlauf mit der Gefahr der Blockade von Schiene und Straße hinzunehmen, und es der Polizei zuzumuten, die den Transportweg versperrenden Blockaden später aufzulösen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).
Zudem ist die unter Beweis gestellte Rechtsfrage, ob außerhalb des Geltungsbereiches der Allgemeinverfügung medienwirksame Orte in Sichtweite des Geschehens verbleiben, geklärt: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden (Beschl. v. 26.3.2001, a.a.O.), dass die Symbolkraft der Versammlungen und die durch sie erregte öffentliche Aufmerksamkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, wenn die Demonstranten ihr Anliegen gegen die Atomkraft außerhalb des Transportkorridors zum Ausdruck bringen.
- BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96
Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).Durch die aufgeführten Vorschriften wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -).
Da die eisenbahnrechtlichen Vorschriften einer "generell bestehenden Gefahr" entgegenwirken sollen (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 a.a.O.), kommt es für die Zulässigkeit einer Versammlung unmittelbar auf und neben den Schienen auch nicht darauf an, ob für die Zeit einer Versammlung mit einem Zugverkehr konkret gerechnet werden muss.
- VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04
Gefahrenprognose in einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung von öffentlichen …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Daraufhin traf das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. November 2004 im Verfahren 3 B 66/04 folgende Entscheidung:.(2.) Hinsichtlich unangemeldeter Versammlungen bis zum 7. November 2004, 24 Uhr, gilt, was die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 3. November 2004 im Verfahren 3 B 66/04 ausgeführt hat:.
Insoweit gilt für die Klage, was die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 3. November 2004 im Verfahren 3 B 66/04 im Zusammenhang mit dem Widerspruch ausgeführt hat:.
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Die "unmittelbare Gefährdung" setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führte ( BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834).Die Versammlungsfreiheit hat nur dann zurückzutreten, wenn eine Abwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Freiheitsrechtes ergibt, dass dies zum Schutz anderer, mindestens gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998, a.a.O.).
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Behörde bei irriger Einschätzung der Gefahrenlage immer noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung verbleibt (…BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, a.a.O., Seite 354; Beschl. v. 21.4.1998, a. a. O.; Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 264).
- OVG Niedersachsen, 06.11.2004 - 11 ME 322/04
Rechtmäßigkeit eines generellen präventiven Versammlungsverbots innerhalb eines …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Auf die Beschwerde der Bezirksregierung Lüneburg lehnte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. November 2004 im Verfahren 11 ME 322/04 den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in vollem Umfang ab.Die Kammer kann sich daher nicht der Auffassung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes im Beschluss vom 6. November 2004 (11 ME 322/04) anschließen, Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten oder bekannt geworden seien, könnten ergänzend herangezogen werden, soweit diese die Gefahrenprognose bestätigten oder untermauerten.
Oberverwaltungsgerichtes im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Allgemeinverfügung für das Jahr 2004 (11 ME 322/04) abweicht und auf dieser Abweichung beruht, was die Frage des polizeilichen Notstandes angeht.
- VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
Bahnanlage; Demonstration; Eisenbahnstrecke; Gleis; Kundgebung; Schiene; …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).Durch die aufgeführten Vorschriften wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Insbesondere unterfallen Verhinderungs-Blockaden, die nicht nur Protest ausdrücken, sondern das realisieren wollen, was missbilligt wird, nicht dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG (…BGH, Urt. v. 4.11.1997 - VI ZR 348/96 - NJW 1998, 377; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u. a. - BVerfGE 104, 92 = NJW 2002, 1031;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a. a. O., § 15 Rdnr. 137). - BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 222/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Durch die aufgeführten Vorschriften wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -). - BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Insbesondere unterfallen Verhinderungs-Blockaden, die nicht nur Protest ausdrücken, sondern das realisieren wollen, was missbilligt wird, nicht dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG (BGH, Urt. v. 4.11.1997 - VI ZR 348/96 - NJW 1998, 377; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u. a. - BVerfGE 104, 92 = NJW 2002, 1031;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a. a. O., § 15 Rdnr. 137). - OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03
Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport; …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Durch die aufgeführten Vorschriften wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise eingeschränkt (BVerfG, Beschl. v. 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96 u. 2168/96; Beschl. vom selben Tage - 1 BvR 222/97 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -). - BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 68.04
Zuordnung von auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Wittstock gelegenen …
- VG Braunschweig, 29.06.2004 - 5 A 528/03
Auflage; Aufzug; gewaltbereite Gegendemonstranten; Nichtstörer; Ortsverlegung; …
- VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- VG Lüneburg, 06.05.1996 - 7 A 50/95
- VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18
Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch …
Die Frage, ob ein polizeilicher Notstand vorliegt, ist von der Frage, ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, strikt zu trennen (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 16.3.2006, 3 A 143/04, juris Ls. 1, Rn. 53).Gelten für die generell-konkrete Regelung einer Allgemeinverfügung i.S.v. § 35 Satz 2 HmbVwVfG dieselben Rechtsgrundsätze, die für den Verwaltungsakt i.S.v. § 35 Satz 1 HmbVwVfG als individuell-konkrete Regelung auch sonst Anwendung finden, sind an eine durch Allgemeinverfügung vorgenommene Einschränkung des Versammlungsrechtes keine anderen Anforderungen an die Gefahrenprognose bezogen auf jede hiervon erfasste Versammlung zu stellen als an einen individuell-konkreten Einzelverwaltungsakt (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 16.3.2006, 3 A 143/04, juris Rn. 65).
- VG Berlin, 17.03.2016 - 1 K 229.15
Auflagen für eine Veranstaltung
Indem der Kläger anstelle des ursprünglich begehrten (räumlich begrenzten) Verbots des Festes nunmehr lediglich die Erteilung von Auflagen zur Sicherstellung von Rettungswegen beantragt, hat er seinen Klageantrag gemäß § 264 Nr. 2 Zivilprozessordnung -ZPO- i.V.m. § 173 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- beschränkt; denn die Erteilung von Auflagen stellt gegenüber einem vollständigen Verbot ein "Minus" dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81, BVerfGE 69, 315 ff.; VG Lüneburg, Urteil vom 16. März 2006 - 3 A 143/04,VG Hamburg, Urteil vom 6. Oktober 2000 - 20 VG 3276/99, juris). - VG Hannover, 21.12.2011 - 10 A 3507/10
Aufrufeinheiten; Bad Nenndorf; Bereitschaftspolizei; DGB; Einsatzkräfte; …
Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen hat sich das Gericht auf der Grundlage einer ex-ante-Betrachtung eine Überzeugung zu bilden (vgl. VG Dresden, Urteil vom 19.01.2011 - 6 K 366/10 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 16.03.2006 - 3 A 143/04 -, juris). - VG Lüneburg, 22.05.2009 - 3 B 43/09
Rechtmäßigkeit des Verbots einer Versammlung bzw. der Abhängigmachung von …
Das erkennende Gericht hat bereits im Urteil v. 16. März 2006 ( Az.: 3 A 143/04 ) ausgeführt, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch dann gefährdet sein kann, wenn Rechtsgütergefährdungen nicht von der Versammlung insgesamt ausgehen, sondern von einer Minderheit oder von Dritten, die aus Anlass der Versammlung und gegebenenfalls parallel zu deren Zielsetzung zu Störern werden. - VG Lüneburg, 10.11.2006 - 3 B 44/06
Durchführung der "Stuhlprobe" am Verladekran
Da beim Castor-Transport eine lange Transportstrecke zu überwachen ist und jedes mal eine große Zahl von Demonstranten anreist, von denen ein erheblicher Teil nach Einschätzung der Behörde auch zu gewaltsamen Aktionen bereit ist, muss eine sehr komplexe polizeiliche Aufgabe bewältigt werden (Urt. der Kammer v. 16.03.2002 - 3 A 143/04).