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   VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15   

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VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15 (https://dejure.org/2016,42310)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29.09.2016 - 4 A 206/15 (https://dejure.org/2016,42310)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29. September 2016 - 4 A 206/15 (https://dejure.org/2016,42310)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2013 - 4 LA 50/12

    Inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Jugendhilfemaßnahme i.R.d.

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme Herangezogene in dem der Bewilligung der Maßnahme zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren beteiligt gewesen ist (vgl. insoweit auch Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2013 - 4 LA 50/12 -, juris).

    Etwas anderes mag gelten, wenn der zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme Herangezogene in dem der Bewilligung der Maßnahme zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren nicht beteiligt gewesen ist und nicht aus eigenem Recht die Bewilligung der Maßnahme anfechten kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2013 - 4 LA 50/12 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 12 A 1237/09

    Ablehnung einer Übernahme von Kosten für eine Dyskalkulie-Therapie wegen

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Die Feststellungen hierzu sind vom insoweit allein entscheidungsbefugten Jugendamt des Beklagten aus eigener sozialpädagogischer Sachkunde zu treffen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.8.2010 - 12 A 1237/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2009 - 4 LA 706/07

    Bloße, zumindest ernst gemeinte Bitte eines Kindes oder Jugendlichen um Obhut als

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Für das Vorliegen einer "besonderen Härte" können grundsätzlich die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26.1.1966 - V C 88.64 -, juris) für die Auslegung der Härtefallregelung des § 88 Abs. 3 BSHG entwickelten Grundsätze herangezogen werden, wonach es bei der Bestimmung des Begriffs der Härte darauf ankommt, ob die Anwendung der Rechtsvorschriften zu einem den Leitvorstellungen - hier der §§ 91 bis 94 SGB VIII - widersprechenden Ergebnis führen würde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.9.2009 - 4 LA 706/07 - OVG Brandenburg, Urteil vom 19.6.2003 - 4 A 4/02 - zitiert jeweils nach juris; Wiesner, SGB VIII, Kommentar, 5. Auflage, 2015, § 92 Rn. 20).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Diese Information genügt den Anforderungen des § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (vgl. zu einer ähnlichen Mitteilung u.a. BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 22/11 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 19.06.2003 - 4 A 4/02

    Absehen von einer Heranziehung zur Erstattung von Kosten für eine gewährte

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Für das Vorliegen einer "besonderen Härte" können grundsätzlich die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26.1.1966 - V C 88.64 -, juris) für die Auslegung der Härtefallregelung des § 88 Abs. 3 BSHG entwickelten Grundsätze herangezogen werden, wonach es bei der Bestimmung des Begriffs der Härte darauf ankommt, ob die Anwendung der Rechtsvorschriften zu einem den Leitvorstellungen - hier der §§ 91 bis 94 SGB VIII - widersprechenden Ergebnis führen würde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.9.2009 - 4 LA 706/07 - OVG Brandenburg, Urteil vom 19.6.2003 - 4 A 4/02 - zitiert jeweils nach juris; Wiesner, SGB VIII, Kommentar, 5. Auflage, 2015, § 92 Rn. 20).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag ist nur dann angemessen im Sinne dieser Vorschrift, wenn dem (erwerbstätigen) Kostenbeitragspflichtigen der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 5 C 10/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08

    Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Es ist nicht rechtlich geboten, einer an dem der Bewilligung einer Jugendhilfemaßnahme zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren beteiligten Person, die sich aus eigenem Recht mit Widerspruch und Klage gegen die Bewilligung der Maßnahme wenden könnte, im Rahmen des die Beitragserhebung betreffenden Rechtsmittelverfahrens nochmals die Möglichkeit einzuräumen, Einwendungen gegen den unter Umständen bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt, mit welchem die Maßnahme bewilligt worden ist, vorzubringen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2011 - 12 S 2823/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2014 - 4 LA 46/14

    Aufklärung; Belehrung; Eltern; Heimerziehung; Inobhutnahme; Kostenbeitrag;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Zwar ist bei einem Wechsel der für den jungen Menschen gewährten Jugendhilfeleistung grundsätzlich eine erneute Belehrung nach § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.12.2014 - 4 LA 46/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 4 ME 210/08

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Kostenbeitragsbescheid nach den §§

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Denn für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach Jugendhilferecht kommt es nicht darauf an, ob die Jugendhilfe rechtmäßig gewährt worden ist, sondern nur darauf, dass die Hilfe tatsächlich gewährt worden ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 12.6.1995 - 12 L 6009/93 -, V.n.b., sowie Beschluss vom 24.11.1999 - 12 L 4460/99 - VG München, Urteil vom 12.11.2003 - M 18 K 02.3435 -, zitiert jeweils nach juris; anders dagegen: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6.6.2008 - 12 A 144/06 - VG Arnsberg, Urteil vom 23.10.1995 - 11 K 3211/94 -, zitiert jeweils nach juris; offen gelassen von: Nds. OVG, Beschluss vom 26.6.2008 - 4 ME 210/08 -, V.n.b.; BayVGH, Urteil vom 24.6.2010 - 12 BV 09.2527 -, juris).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15
    Die Hilfegewährung erfolgte mit dem Einverständnis der Sorgerechtsinhaber, denn der Kläger und seine Ehefrau haben als Personenberechtigte unter dem 12. Mai 2011 die Hilfegewährung selbst beantragt (vgl. zum Erfordernis des Einverständnisses der Sorgerechtsinhaber: BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 5 C 6/00 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 12 BV 09.2527

    Heranziehung zu Kostenbeitrag für Leistungen der Jugendhilfe

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1999 - 12 L 4460/99

    Rechtmäßigkeit der Jugendhilfegewährung ist nicht; Jugendhilfe; Kostenbeitrag;

  • VG München, 12.11.2003 - M 18 K 02.3435
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 144/06
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 2 SO 5064/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - erweiterte Hilfe - Aufwendungsersatz -

  • VG Arnsberg, 23.10.1995 - 11 K 3211/94
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 4 ME 2/10

    Zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangene

  • VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Rücknahme

    Dieser Bescheid ist Gegenstand des Parallelverfahrens (4 A 206/15).

    Insoweit verweist die Kammer vollumfänglich auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren (Az. 4 A 206/15).

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