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   VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15   

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VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15 (https://dejure.org/2017,60668)
VG Leipzig, Entscheidung vom 06.11.2017 - 6 K 449/15 (https://dejure.org/2017,60668)
VG Leipzig, Entscheidung vom 06. November 2017 - 6 K 449/15 (https://dejure.org/2017,60668)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16

    Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz;

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art ist, beurteilt sich nach der Rechtsnatur der Rechtsnormen, die das Rechtsverhältnis prägen, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 -, [...]).

    Er ist als akzessorischer Auskunftsanspruch und damit als Annex untrennbar mit diesen Hauptansprüchen verbunden, weil die begehrte Einsicht dazu dient, die weitere Verfolgung oder Verteidigung materieller, vor den Zivilgerichten geltend zu machender Rechtspositionen der Kläger vorzubereiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 -, [...]).

    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder bürgerlich-rechtlicher Natur ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung durch den Gesetzgeber fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet werden kann ( BVerwG, Beschl. v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - BGH, Urt. v. 28.2.1991 - III ZR 49/90 -, beide [...]).

  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Dies gilt auch dann, wenn die geänderte Klage als unbegründet abgewiesen werden müsste, weil auch durch eine solche Entscheidung der materielle Streitstoff endgültig ausgeräumt wird ( BVerwG, Urt. v. 15.3.1984 - 2 C 24/83 -, [...] m. w. N.).

    Da die beantragte Klageerweiterung damit - im Widerspruch zu den Erwägungen der Prozessökonomie - lediglich den Zweck hat, den Rechtsstreit gegenüber einem anderen Beklagten in einem anderen Rechtsweg weiter zu verfolgen, ist sie nicht sachdienlich im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO und damit unzulässig (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.3.1984 - 2 C 24/83 -, [...]; BayVGH, Urt. v. 18.7.2001, 8 B 00.1298 -, BeckRS 2001, 23165).

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Nach allgemeiner Auffassung ist eine Klageänderung in der Regel als sachdienlich anzusehen, wenn sie der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffes zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt ( BVerwG, Urt. v. 18.8.2005 - 4 C 13/04 -, NVwZ 2006, 87).
  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Dies folgt aus dem Selbstverwaltungsrecht der kommunalen Körperschaft und ihrer daraus herzuleitenden Organisationshoheit ( Art. 28 GG , Art. 84 SächsVerf ), die der Gemeinde bzw. dem Verband wiederum die Befugnis zur Festlegung der Strukturen für die Erfüllung ihrer Sachaufgaben verleiht (vgl. eingehend SächsOVG, Beschl. v. 24.9.2004 - 5 BS 119/04 -, [...]).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder bürgerlich-rechtlicher Natur ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung durch den Gesetzgeber fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet werden kann ( BVerwG, Beschl. v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - BGH, Urt. v. 28.2.1991 - III ZR 49/90 -, beide [...]).
  • VGH Bayern, 18.07.2001 - 8 B 00.1298
    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Da die beantragte Klageerweiterung damit - im Widerspruch zu den Erwägungen der Prozessökonomie - lediglich den Zweck hat, den Rechtsstreit gegenüber einem anderen Beklagten in einem anderen Rechtsweg weiter zu verfolgen, ist sie nicht sachdienlich im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO und damit unzulässig (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.3.1984 - 2 C 24/83 -, [...]; BayVGH, Urt. v. 18.7.2001, 8 B 00.1298 -, BeckRS 2001, 23165).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Dieser Abwehr- bzw. Erstattungsanspruch ist in Anwendung der Kehrseitentheorie (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1991 - 8 C 61/90 -, [...]; Wysk, VwGO, 2. Aufl., 2016, § 40 Rn. 126 f.) bürgerlich-rechtlicher Natur, weil die Maßnahme, deren jeweilige Abwehr bzw. Rückgängigmachung begehrt wird, hier also die Zahlung eines Baukostenzuschusses bzw. die regelmäßige Entgeltzahlung privatrechtlich ausgestaltet ist.
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 283/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Auf dieser Basis stellt die KWL GmbH den Klägern Rechnungen über die zu zahlenden Entgelte, die im Falle einer Zahlungsverweigerung zivilrechtlich einzuklagen sind (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2014 - VII ZR 283/13 und Urt. v. 10.7.2014 - VII ZR 189/13 -, beide [...]).
  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 189/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Auf dieser Basis stellt die KWL GmbH den Klägern Rechnungen über die zu zahlenden Entgelte, die im Falle einer Zahlungsverweigerung zivilrechtlich einzuklagen sind (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2014 - VII ZR 283/13 und Urt. v. 10.7.2014 - VII ZR 189/13 -, beide [...]).
  • VG München, 20.02.2009 - M 2 K 08.5328

    Klagebefugnis (verneint)

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
    Die ursprüngliche Klage ist bereits unzulässig, da es den Klägern an der Klagebefugnis ( § 42 Abs. 2 VwGO analog) fehlt, die auch für die Leistungsklage notwendig ist, um Popularklagen auszuschließen (vgl. nur VG München, Urt. v. 20.2.2009 - M 2 K 08.5328 -, [...]).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89

    Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte

  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

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