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   VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10   

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https://dejure.org/2012,57093
VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10 (https://dejure.org/2012,57093)
VG Leipzig, Entscheidung vom 09.03.2012 - 1 K 231/10 (https://dejure.org/2012,57093)
VG Leipzig, Entscheidung vom 09. März 2012 - 1 K 231/10 (https://dejure.org/2012,57093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von 8 Monaten bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage wegen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht mit wenigstens 1 Punkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zumutbar, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, BayVBl. 1983, 310; OVG NRW, Urt. v. 30.11.2005, DAR 2006, 172).

    Eine verspätete Anhörung schließt eine Fahrtenbuchauflage allerdings dann nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO Nr. 17; OVG NRW, Urt. v. 30.11.2005, a.a.O.).

    Insofern ist die angeordnete Dauer von acht Monaten angemessen, was im Hinblick auf die mit der Anordnung erstrebten Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Überwachung des Fahrzeugbenutzers zu dessen Wirksamkeit erforderlich ist (vgl. z. B. OVG NRW, Urt. v. 30.11.2005, DAR 2006, 172; VG Leipzig, Urt. v. 18.5.2010 - 1 K 474/09, juris).

  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10

    Fahrtenbuchauflage, Recht auf individuelle Selbstbestimmung,

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009 ist somit für den vorliegenden Fall bereits nicht einschlägig (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2010 - 3 B 3/10 Rn. 7, juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Einsatz bildgebender Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeits-oder Abstandsverstößen in § 100 h Abs. 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 OWiG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage findet und auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2010 - 3 B 3/10 Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1245 Rn. 20 - m.w.Rspr.N., juris).

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 B 7.95

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Sie soll auf die dem Fahrzeughalter mögliche und zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs hinwirken, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, und den Fahrzeughalter zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten anhalten, wenn er geltend macht, den Fahrzeugführer nicht zu kennen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.6.1995 -7 B 7.95 -).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zumutbar, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1982, BayVBl. 1983, 310; OVG NRW, Urt. v. 30.11.2005, DAR 2006, 172).
  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 5.7.2010 - 2 BvR 759/10 - ausdrücklich ausgeführt, dass § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen darstellt und einen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich rechtfertigt.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Demgegenüber bedeutet die Fahrtenbuchauflage für den Halter eine bloße Unannehmlichkeit, in dem er selbst bzw. durch andere Eintragungen vornehmen lassen muss, die lediglich wenige Minuten in Anspruch nehmen (vgl. NdsOVG, Beschl. 7.6.2010, DVBl. 2010, 916 [917]).
  • VG Trier, 20.12.2011 - 1 L 1538/11

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Ausübung eines Aussageverweigerungsrechtes

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Messergebnisse, die mit amtlich zugelassenen Geräten im standardisierten Verfahren gewonnen werden, können, wenn mögliche Fehlerquellen durch den Abzug von Messtoleranzen - wie hier - Rechnung getragen worden ist, von Behörden und Gerichten im Regelfall ohne weiteres zu Grunde gelegt werden (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.3.2011 - 14 K 1116/10, Rn. 25 f, m.w.N.; VG Trier, Beschl. v. 20.12.2011 - 1 L 1538/11.TR, Rn. 8, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2011 - 14 K 1116/10

    Protokolle von Geschwindigkeitsmessungen sind öffentliche Urkunden und können zu

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Messergebnisse, die mit amtlich zugelassenen Geräten im standardisierten Verfahren gewonnen werden, können, wenn mögliche Fehlerquellen durch den Abzug von Messtoleranzen - wie hier - Rechnung getragen worden ist, von Behörden und Gerichten im Regelfall ohne weiteres zu Grunde gelegt werden (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.3.2011 - 14 K 1116/10, Rn. 25 f, m.w.N.; VG Trier, Beschl. v. 20.12.2011 - 1 L 1538/11.TR, Rn. 8, juris).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Bereits die Bewertung des Verkehrsverstoßes mit wenigstens 1 Punkt rechtfertigt die Annahme, dass es sich um einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.9.1999 - 3 B 94.99, juris).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10
    Ebenso wenig vermag der Kläger sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 11.8.2009 - 2 BvR 941/08 - zu berufen, der sich zu einer verdachtsunabhängigen Videoüberwachung auf Grund eines Ministerialerlasses bezieht.
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VG Leipzig, 11.01.2013 - 1 K 1/12

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit der Feststellung

    Messergebnisse, die mit amtlich zugelassenen Geräten im standardisierten Verfahren gewonnen werden, können, wenn mögliche Fehlerquellen durch den Abzug von Messtoleranzen - wie hier - Rechnung getragen worden ist, von Behörden und Gerichten im Regelfall ohne weiteres zu Grunde gelegt werden (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 9.3.2012 - 1 K 231/10 - VG Gelsenkirchen, Urt. v. 21.3.2011 - 14 K 1116/10 , Rn. 25 f, m.w.N.; VG Trier, Beschl. v. 20.12.2011 - 1 L 1538/11.TR, Rn. 8, jeweils [...]).

    Handelt es sich um Firmenfahrzeuge mit denen eine Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, obliegt die Mitwirkungspflicht dem Firmeninhaber bzw. dem Geschäftsführer (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.1.2006, 1 A 236/05 ; OVG NRW, Urt. v. 31.3.1995, NJW 1995, 3335; VG Leipzig, Urt. v. 9.3.2012 - 1 K 231/10 -, VG München, Gerichtsbescheid v. 6.5.2009 - M 23 K 09.1259 -, [...]).

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