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   VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94   

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VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94 (https://dejure.org/1995,8856)
VG Leipzig, Entscheidung vom 11.04.1995 - A 6 K 30704/94 (https://dejure.org/1995,8856)
VG Leipzig, Entscheidung vom 11. April 1995 - A 6 K 30704/94 (https://dejure.org/1995,8856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines libanesischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Vorliegen einer politischen Verfolgung; Verfolgungsmaßnahmen Dritter als politische Verfolgung; Einreise eines Ausländers über einen Drittstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Diese spezifische Zielrichtung ist anhand des inhaltlichen Charakters der Verfolgung nach deren erkennbarem Zweck und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu ermitteln (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 -, = BVerfGE 80, 315 ).

    Dabei kommt es darauf an, ob der Staat mit seinen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Schutz gewährt (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, aaO.).

    Wer vor der Flucht von Verfolgung betroffen oder unmittelbar bedroht war, ist bereits dann als politisch verfolgt anzusehen, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BVerfGE 54, 341 ; 80, 315; BVerwGE 70, 169 ; BVerwG EZAR 202 Nr. 18).

    Ein Ausländer ist nämlich grundsätzlich nur dann als verfolgt ausgereist anzusehen, wenn er seinen Heimatstaat in nahem zeitlichen Zusammenhang mit erlittenen Verfolgung verläßt, weil das auf dem Zufluchtgedanken beruhende Asylgrundrecht von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraussetzt (BVerfGE 80, 315 (344)).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Asylrecht als politisch Verfolgter gemäß Art. 16a Grundgesetz - GG - genießt nur, wer in seiner Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt war bzw. bei seiner Rückkehr zu erwarten hat (BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980 - 1 BvR 147/80 -, = BVerfGE 54, 341 ).

    Sieht man Art. 16a GG als partiell wegfallendes Individualgrundrecht, können die in Abs. 2 genannten Einschränkungen nur bei tatsächlich vorhandener Möglichkeit der Schutzgewährung im Drittstaat Anwendung finden, weil anderenfalls die Voraussetzungen für den Wegfall des Grundrechtes fehlen; diese einschränkende Auslegung gilt gerade auch im Hinblick darauf, daß nach bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung Voraussetzungen und Umfang des Asylrechts wesentlich durch das oberste Verfassungsprinzip, der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, bestimmt sind (BVerfGE 54, 341 (356 f.); 56, 216 (235)).

    Wer vor der Flucht von Verfolgung betroffen oder unmittelbar bedroht war, ist bereits dann als politisch verfolgt anzusehen, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BVerfGE 54, 341 ; 80, 315; BVerwGE 70, 169 ; BVerwG EZAR 202 Nr. 18).

  • VG Frankfurt/Main, 07.09.1993 - 2 G 20187/93
    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hatte in seinem der verfassungsgerichtlichen Entscheidung entgegenstehenden Beschluß vom 07.09.1993 - Az.: 2 G 20187/93.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Wer vor der Flucht von Verfolgung betroffen oder unmittelbar bedroht war, ist bereits dann als politisch verfolgt anzusehen, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BVerfGE 54, 341 ; 80, 315; BVerwGE 70, 169 ; BVerwG EZAR 202 Nr. 18).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Eine Berufung auf Asyl in Deutschland war nur dann ausgeschlossen, wenn der Ausländer bereits in dem Drittstaat Schutz gesucht und gefunden und ihn anschließend durch Weiterreise in das Bundesgebiet freiwillig wieder aufgegeben hatte (BVerwGE wie vor, S. 186; BVerwGE 77, 150 (153)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 13 A 11579/94

    Ausschluß des Asylgrundrechts; Sichere Drittstaaten; Kontrollen kurdischer

    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Es ist indes nicht nachvollziehbar, warum für die Abschiebung der konkrete Drittstaat bekannt sein soll, diese Kenntnis aber nicht bereits für den Ausschlußtatbestand vorliegen muß (wie hier: OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 16.12.1994, Az.: 13 A 11579/94).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Diese Auslegung folgt auch der früheren Rechtsprechung zum anderweitigen Verfolgungsschutz, der nicht nur als ein lediglich in der Vergangenheit abgeschlossenes, sondern als ein in die Gegenwart und sogar in die Zukunft wirkendes Ereignis betrachtet wurde (vgl. BVerwGE 75, 181 zu § 2 AsylVfG a. F.); der Ausschluß von der Asylgewährung in Deutschland hatte somit ein gesichertes Bleiberecht und die tatsächliche Aufenthaltsmöglichkeit für nicht nur vorübergehende Dauer zur Voraussetzung (vgl. Kanein, Ausländerrecht, 4. Aufl. , § 2 AsylVfG Rdnr. 7).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Eine Verfolgung ist in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 Abschn. A Nr. 2 der Genfer Konvention - GK - als politisch im Sinne von Art. 16 a GG anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt (BVerfG, Beschl. v. 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 -, = BVerfGE 76, 143 ).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94
    Sieht man Art. 16a GG als partiell wegfallendes Individualgrundrecht, können die in Abs. 2 genannten Einschränkungen nur bei tatsächlich vorhandener Möglichkeit der Schutzgewährung im Drittstaat Anwendung finden, weil anderenfalls die Voraussetzungen für den Wegfall des Grundrechtes fehlen; diese einschränkende Auslegung gilt gerade auch im Hinblick darauf, daß nach bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung Voraussetzungen und Umfang des Asylrechts wesentlich durch das oberste Verfassungsprinzip, der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, bestimmt sind (BVerfGE 54, 341 (356 f.); 56, 216 (235)).
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