Rechtsprechung
   VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,81514
VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10 (https://dejure.org/2011,81514)
VG Leipzig, Entscheidung vom 13.12.2011 - 4 K 963/10 (https://dejure.org/2011,81514)
VG Leipzig, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 4 K 963/10 (https://dejure.org/2011,81514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,81514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Stadt Leipzig in ihren Rechten als Nachbarkommune durch die Baugenehmigung für das Outletcenter "FOC" Wiedemar; Wirksamkeit des Bebauungsplans "Air-Terminal-Nord"

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Leipzig weist Klage der Stadt Leipzig gegen das geplante »FOC« Wiedemar ab

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht verhandelt am 7.12.2012 »Outlet-Center Wiedemar«

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das »FOC« Wiedemar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    Die Anpassungspflicht enthält nicht nur die Pflicht zur erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplans im Innen- oder Außenbereich, soweit und sobald dies zur Verwirklichung der Ziele der Raumordnung erforderlich ist; die Gemeinden sind auch zur inhaltlichen Anpassung (Änderung oder Aufhebung) eines bestehenden Bebauungsplans verpflichtet, sofern dieser den Zielen eines nachträglich in Kraft getretenen Landesentwicklungsplans widerspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BRS 66 Nr. 1 ).

    Die insoweit bestehende Rechtsschutzlücke für Nachbargemeinden wird nur dadurch gemildert, dass die Kommunalaufsichtsbehörden befugt und berufen sind, Gemeinden, die ihrer Anpassungs- und Planungspflicht nach § 1 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB nicht nachkommen, unmittelbar durchsetzbare Planungsgebote zur Änderung von bestehenden Bebauungsplänen aufzuerlegen, um eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung zu erzwingen (BVerwG, Urteil vom 17. September. 2003, - 4 C 14.01 -BRS 66 Nr. 1 Seite 8).

    Diesen Ansatz hat das Bundesverwaltungsgericht aber in seinen nachfolgenden Entscheidungen (Urt. v. 1.8.2002, a. a. O., "Zweibrücken-Entscheidung" und Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 - zit. n. juris, " ________ - _______ -Entscheidung") nicht weiter verfolgt.

    Dementsprechend haben sowohl die Kammer in ihrem Beschluss vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 - als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - unter Verweis auf die " ________ - _______ -Entscheidung" (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, a. a. O.) darauf hingewiesen, dass sich eine Nachbargemeinde gegen eine auf § 34 Abs. 1 BauGB gestützte Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel an einem Standort, dessen nähere Umgebung bereits durch eine oder mehrere gleichartige Anlagen geprägt ist, nur im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zur Wehr setzen kann (vgl. hierzu auch unten b) cc)).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 1.8.2002 ( Az.: 4 C 5.01 ) darauf hingewiesen, dass § 2 Abs. 2 BauGB in einem engen sachlichen Zusammenhang zu § 1 Abs. 7 BauGB stehe und das interkommunale Abstimmungsgebot sich als eine besondere Ausprägung des Abwägungsgebots darstelle.

    Das interkommunale Abstimmungsgebot stellt eine besondere Ausprägung des Abwägungsgebotes dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.2002 - 4 C 5/01 -, zit. n. juris).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in dem [...] Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5/01 - ( BRS 65 Nr. 10 ) dargelegt, dass einem Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als öffentlicher Belang die fehlende Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB entgegengehalten werden kann.

    Diesen Ansatz hat das Bundesverwaltungsgericht aber in seinen nachfolgenden Entscheidungen (Urt. v. 1.8.2002, a. a. O., "Zweibrücken-Entscheidung" und Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 - zit. n. juris, " ________ - _______ -Entscheidung") nicht weiter verfolgt.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    bb) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - (NVwZ 2008, 308 f.) die zentralen Versorgungsbereiche i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB als räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde definiert, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.

    Schädliche Auswirkungen sind i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten, wenn die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs in beträchtlichem Ausmaß beeinträchtigt und damit gestört sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2007, a. a. O.).

    Für die Beurteilung solcher ökonomischer Fernwirkungen mit der Folge der Störung der Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs sind die zu erwartenden Kaufkraftabflüsse als eine Determinante relevant (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    Für die Frage, ob ein konkretes Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, kann § 2 Abs. 2 BauGB daher nicht unmittelbar, sondern allenfalls mittelbar herangezogen werden, nämlich wenn und soweit das Gebot interkommunaler Abstimmung Eingang in die Tatbestände der §§ 29 ff. BauGB gefunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 - DÖV 1993, 914 f.).

    Gesichtspunkte der gemeindenachbarlichen Anpassungspflicht können demnach nur erheblich sein, wenn sie zugleich auch Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zulässigkeitsnorm sind ( BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 - BRS 55 Nr. 69 ).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.2.1993 (a. a. O.) die Erwägung angestellt, dass das interkommunale Abstimmungsgebot ein einzelvorhabenbezogenes Abwehrrecht "allenfalls dann" begründen könne, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 BauGB einen Zulassungsanspruch dadurch verschafft habe, dass sie "die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt" hat.

  • VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09

    Fabrikverkaufscenter in Wiedemar kann gebaut werden

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    Bereits am 8.7.2009 hatte die Klägerin beim Verwaltungsgericht Leipzig gegen die am 3.4.2009 erteilte Baugenehmigung (FOC W ________ ) einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nicht erfolgreich war (vgl. Beschluss der Kammer vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 -, Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - ).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte in diesem und im Verfahren 4 L 226/09 sowie auf die vom Beklagten in diesem sowie im Verfahren 4 L 226/09 und 4 L 957/10 vorgelegten Verwaltungsvorgänge, die Verträglichkeitsanalysen der __ ____ Marketing GmbH vom August 2009 und vom Juni 2010, die Plausibilitätsprüfungen von Dr. ______ ________ vom 8.1.2010, 5.8.2010 und vom 23.3.2011, die Plausibilitätsprüfung von __ _________ _________ _______ vom Oktober 2010, den Monitoringbericht Einzelhandel vom Juni 2011 und den Stadtentwicklungsplan Zentren der Klägerin aus 2009 (STEP Zentren) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Dementsprechend haben sowohl die Kammer in ihrem Beschluss vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 - als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - unter Verweis auf die " ________ - _______ -Entscheidung" (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, a. a. O.) darauf hingewiesen, dass sich eine Nachbargemeinde gegen eine auf § 34 Abs. 1 BauGB gestützte Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel an einem Standort, dessen nähere Umgebung bereits durch eine oder mehrere gleichartige Anlagen geprägt ist, nur im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zur Wehr setzen kann (vgl. hierzu auch unten b) cc)).

  • OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10

    Interkommunales Abstimmungsgebot, Kaufkraftabfluss, Innenbereich

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    Bereits am 8.7.2009 hatte die Klägerin beim Verwaltungsgericht Leipzig gegen die am 3.4.2009 erteilte Baugenehmigung (FOC W ________ ) einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nicht erfolgreich war (vgl. Beschluss der Kammer vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 -, Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - ).

    Unter Verweis auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ( Beschl. v. 22.11.2010 - 1 B 166/10 - ) macht sie geltend, das interkommunale Abstimmungsgebot könne nur dann für die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung von Bedeutung sein, wenn und soweit es Eingang in die Tatbestände der §§ 29 ff. BauGB gefunden habe.

    Dementsprechend haben sowohl die Kammer in ihrem Beschluss vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 - als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - unter Verweis auf die " ________ - _______ -Entscheidung" (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, a. a. O.) darauf hingewiesen, dass sich eine Nachbargemeinde gegen eine auf § 34 Abs. 1 BauGB gestützte Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel an einem Standort, dessen nähere Umgebung bereits durch eine oder mehrere gleichartige Anlagen geprägt ist, nur im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zur Wehr setzen kann (vgl. hierzu auch unten b) cc)).

  • VGH Hessen, 10.09.2009 - 4 B 2068/09

    Eilantrag der Nachbargemeinde gegen die Genehmigung des Umbaus und der

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    So hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 10.9.2009 - 4 B 2068/09 -, zit. n. juris) hervorgehoben, dass das Anpassungsgebot "eine Handlungsverpflichtung für den Satzungsgeber" enthält und damit voraussetzt, "dass eine gültige Satzung besteht, die angepasst werden kann.

    Die Kammer folgt auch insoweit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der hierzu in seinem Beschluss vom 10.9.2009 (a. a. O.) Folgendes ausgeführt hat:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    Bei der Methode der Ermittlung, Bewertung und Gewichtung können auch Marktgutachten grundsätzlich als geeignete Instrumente zur Beurteilung der städtebaulichen Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben angesehen werden (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15.11.2010, - 1 C 10320/09.OVG -, DVBl. 2011, 428 ff. ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.06.1982 - 1 A 194/80
    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    Ein Wegfall gemeindlicher Bauleitpläne bei Inkrafttreten entgegenstehender Zielfestsetzungen eines später veröffentlichten Regionalplans wäre bedenklich, weil er auf der konkreten und unmittelbar geltenden Planungsebene ein Vakuum hinterließe." Das Inkrafttreten eines Regionalplans macht damit einen seinen Zielfestsetzungen widersprechenden und deshalb anpassungsbedürftigen Bebauungsplan nicht ungültig und auch nicht funktionslos (so auch BayVGH, Urt. v. 16.11.1993 - 8 B 92.3559 -, BRS 55 Nr. 45 ; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.6.1982 - 1 A 194/80 -, BRS 39 Nr. 58 ).
  • VGH Bayern, 16.11.1993 - 8 B 92.3559

    Landesplanung: Gültigkeit eines Bebauungsplans trotz fehlender Anpassung an den

    Auszug aus VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10
    Ein Wegfall gemeindlicher Bauleitpläne bei Inkrafttreten entgegenstehender Zielfestsetzungen eines später veröffentlichten Regionalplans wäre bedenklich, weil er auf der konkreten und unmittelbar geltenden Planungsebene ein Vakuum hinterließe." Das Inkrafttreten eines Regionalplans macht damit einen seinen Zielfestsetzungen widersprechenden und deshalb anpassungsbedürftigen Bebauungsplan nicht ungültig und auch nicht funktionslos (so auch BayVGH, Urt. v. 16.11.1993 - 8 B 92.3559 -, BRS 55 Nr. 45 ; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.6.1982 - 1 A 194/80 -, BRS 39 Nr. 58 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2007 - 8 S 1820/07

    Klage einer Gemeinde gegen einen Einzelhandelsbetrieb auf dem Gebiet einer

  • VGH Hessen, 18.08.2005 - 9 UZ 1170/05

    Interkommunales Abstimmungsgebot und gemeindliche Nachbarklage

  • BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09

    Begriff des Vorhabens in § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und in § 34 Abs. 3

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76

    Berücksichtigung von während eines Verwaltungsstreitverfahrens eintretenden

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

  • VGH Bayern, 19.01.2009 - 15 CS 08.2625

    Kein Baustopp für Saturn-Markt in Senden

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04

    Rechtsmittel gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

  • OVG Sachsen, 02.10.1997 - 1 S 639/96

    Bindungswirkung; Bauvorbescheid; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2008 - 1 LB 154/07

    Erlass eines Bauvorbescheids für die Umnutzung einer Tennishalle in einen

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht