Rechtsprechung
   VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16523
VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96 (https://dejure.org/1997,16523)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15.08.1997 - 4 K 1819/96 (https://dejure.org/1997,16523)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15. August 1997 - 4 K 1819/96 (https://dejure.org/1997,16523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,16523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Nicht ordnungsgemäß bekanntgemachte Prüfungsordnung - Prozeßvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    In dieser Einschätzung stützt sich das erkennende Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 9.12.1992, BVerwGE 91, 262, 273 ff.), nach der weder Art. 12 Abs. 1 GG noch das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) es verbieten, eine Neubewertung durch die bisherigen Prüfer vorzunehmen, wenn die ursprüngliche Prüfungsentscheidung vom Gericht wegen eines formellen Mangels aufgehoben wurde und eine Neubewertung durchzuführen ist.

    Auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 17.4. 1991, BVerfGE 84, 34 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 9.12.1992 BVerwGE 91, 262, 273) steht Prüfern ein freilich eng eingegrenzter Bewertungsspielraum zu, weil sie bei ihrer wertenden Entscheidung von Einschätzungen und Erfahrungen ausgehen müssen, die sie im Laufe ihrer Examenspraxis bei vergleichbaren Prüfungen entwickelt haben und allgemein anwenden (vgl. Niehues a.a.0., Rn. 399 ff.; Niehues, NJW 1997, 557, 560).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96

    Einwendungen gegen die Übereinstimmung eines Verwaltungsaktes mit dem

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Beurteilt sich die materielle Wirksamkeit des gerichtlichen Vergleichs nach §§ 54 ff. VwVfG, so kann sich ein Verfahrensbeteiligter im Grundsatz auch auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Vertrag berufen, wie sich aus § 60 VwVfG ergibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.2. 1997, VBlBW 1997, 301, 302).

    Wird wie hier aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ein Verwaltungsakt erlassen, so können Einwendungen gegen dessen Übereinstimmung mit dem Prozeßvergleich im Klagewege geltend gemacht werden, wobei dieselben Rechtsbehelfe wie gegen jeden anderen Verwaltungsakt gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.2. 1997, VBlBW 1997, 301, 302; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 106 Rn. 16).

  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Damit steht es der Beklagten im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens des Prüfungsverfahrens frei, sich für eine verdeckte Bewertung oder für eine offene Bewertung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1. 1995 , NVwZ 1995, 788, 789; VG Leipzig, Urt. v. 12.11.1996 4 K 888/95 ; Niehues a.a.0., Rn. 272).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, daß sich der Normadressat vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines Inkrafttretens zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.11.1983, BVerfGE 65, 283, 291; BVerwG, Urt. v. 14.12.1973, BVerwGE 44, 244, 249; st. Rspr.).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.4. 1991, BVerwfGE 84, 34 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 6.9. 1995, BVerwGE 99, 185, 197 ff.) unterliegt der fachspezifische Teil von Prüfungsentscheidungen zwar einer vollständigen gerichtlichen Kontrolle, die wegen des sog. Antwortspielraums des Prüflings auch eine Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachten erforderlich machen kann, soweit dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt.
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, daß sich der Normadressat vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines Inkrafttretens zuverlässig Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.11.1983, BVerfGE 65, 283, 291; BVerwG, Urt. v. 14.12.1973, BVerwGE 44, 244, 249; st. Rspr.).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Verletzt er diese Mitwirkungsobliegenheit, so kann er sich insbesondere nachträglich nicht mehr auf das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit berufen (vgl. insgesamt BVerwG, Urt. v. 7.10.1988, Buchholz 42.0 Nr. 259; Urt. v. 6.9. 1995 , NJW 1996, 2439, 2442; VG Leipzig, Beschl. v. 4.7. 1997 4 K 869/97 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88

    Neubewertung einer Prüfungsarbeit und Prüferwechsel bei sachfremden

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Sachliche Gründe gibt es sowohl für eine verdeckte Zweitkorrektur, die eine gegenseitige Beeinflussung der Prüfer von vornherein ausschließt, als auch für eine offene Zweitkorrektur, die eine kritische Kontrolle der Prüfer ermöglicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.1988, DVBl. 1988, 1124, 1126).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Ein Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen Überprüfung der Bewertung einzelner Prüfungsarbeiten ist nicht gegeben, wenn ein Prüfling die Bewertung nicht in Frage stellt und damit eine Verletzung seiner Rechte insoweit nicht geltend macht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3. 1994 , DVBl. 1994, 1356 f.; VG Leipzig, Urt. v. 21.6. 1995 4 K 304/95 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 17.4. 1991, BVerfGE 84, 34 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 9.12.1992 BVerwGE 91, 262, 273) steht Prüfern ein freilich eng eingegrenzter Bewertungsspielraum zu, weil sie bei ihrer wertenden Entscheidung von Einschätzungen und Erfahrungen ausgehen müssen, die sie im Laufe ihrer Examenspraxis bei vergleichbaren Prüfungen entwickelt haben und allgemein anwenden (vgl. Niehues a.a.0., Rn. 399 ff.; Niehues, NJW 1997, 557, 560).
  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2077/18
    Bei einem Streit um die Geltendmachung des nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines (zunächst) wirksam geschlossenen Vergleichs nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kommt insoweit erster Linie eine Vertragsanpassung, ggf. sogar eine Kündigung in Betracht, die im Wege einer Leistungsklage - ggf. i.V.m. einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 S 309/03 -, juris, Rn. 23; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997 - 4 K 1819/96 -, juris) - auf Abgabe einer entsprechenden Zustimmung des Beklagten zu einer solchen Anpassung zu verfolgen wäre.

    (Auch) ein gemeinsamer Irrtum über die Rechtslage, auf dem der Geschäftswille aufbaut, kann insoweit eine Vertragsanpassung rechtfertigen, wenn der Vertrag ohne diesen Irrtum nicht mit dem gleichen Inhalt geschlossen worden wäre (vgl. zum Ganzen VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003, a.a.O., Rn. 25; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997, a.a.O., Rn. 41; VG Gera, Urteil vom 21. November 2002 - 4 K 1149/00 -, juris; VG München, Urteil vom 18. September 2001, a.a.O., Rn. 44).

  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2078/18
    Bei einem Streit um die Geltendmachung des nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines (zunächst) wirksam geschlossenen Vergleichs nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kommt insoweit erster Linie eine Vertragsanpassung, ggf. sogar eine Kündigung in Betracht, die im Wege einer Leistungsklage - ggf. i.V.m. einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 S 309/03 -, juris, Rn. 23; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997 - 4 K 1819/96 -, juris) - auf Abgabe einer entsprechenden Zustimmung des Beklagten zu einer solchen Anpassung zu verfolgen wäre.

    (Auch) ein gemeinsamer Irrtum über die Rechtslage, auf dem der Geschäftswille aufbaut, kann insoweit eine Vertragsanpassung rechtfertigen, wenn der Vertrag ohne diesen Irrtum nicht mit dem gleichen Inhalt geschlossen worden wäre (vgl. zum Ganzen VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003, a.a.O., Rn. 25; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997, a.a.O., Rn. 41; VG Gera, Urteil vom 21. November 2002 - 4 K 1149/00 -, juris; VG München, Urteil vom 18. September 2001, a.a.O., Rn. 44).

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 6 K 1723/18
    Bei einem Streit um die Geltendmachung des nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines (zunächst) wirksam geschlossenen Vertrages nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kommt insoweit erster Linie eine Vertragsanpassung, ggf. sogar eine Kündigung in Betracht, die im Wege einer Leistungsklage - ggf. i. V. m. einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 S 309/03 -, juris, Rn. 23; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997 - 4 K 1819/96 -, juris) - auf Abgabe einer entsprechenden Zustimmung des Beklagten zu einer solchen Anpassung zu verfolgen wäre.

    (Auch) ein gemeinsamer Irrtum über die Rechtslage, auf dem der Geschäftswille aufbaut, kann insoweit eine Vertragsanpassung rechtfertigen, wenn der Vertrag ohne diesen Irrtum nicht mit dem gleichen Inhalt geschlossen worden wäre (vgl. zum Ganzen VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003, a.a.O., Rn. 25; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997, a.a.O., Rn. 41; VG Gera, Urteil vom 21. November 2002 - 4 K 1149/00 -, juris; VG München, Urteil vom 18. September 2001, a.a.O., Rn. 44).

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 6 K 1722/18
    Bei einem Streit um die Geltendmachung des nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines (zunächst) wirksam geschlossenen Vergleichs nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kommt insoweit erster Linie eine Vertragsanpassung, ggf. sogar eine Kündigung in Betracht, die im Wege einer Leistungsklage - ggf. i. V. m. einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 S 309/03 -, juris, Rn. 23; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997 - 4 K 1819/96 -, juris) - auf Abgabe einer entsprechenden Zustimmung des Beklagten zu einer solchen Anpassung zu verfolgen wäre.

    (Auch) ein gemeinsamer Irrtum über die Rechtslage, auf dem der Geschäftswille aufbaut, kann insoweit eine Vertragsanpassung rechtfertigen, wenn der Vertrag ohne diesen Irrtum nicht mit dem gleichen Inhalt geschlossen worden wäre (vgl. zum Ganzen VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003, a.a.O., Rn. 25; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997, a.a.O., Rn. 41; VG Gera, Urteil vom 21. November 2002 - 4 K 1149/00 -, juris; VG München, Urteil vom 18. September 2001, a.a.O., Rn. 44).

  • VG Cottbus, 05.12.2019 - 6 K 2418/16

    Bei einem Prozessvergleich über eine Beitragsforderung wird der ursprüngliche

    Im Fall eines nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt insoweit erster Linie eine Vertragsanpassung, ggf. sogar eine Kündigung in Betracht, die im Wege einer Leistungsklage - ggf. i.V.m. einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 S 309/03 -, juris, Rn. 23; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997 - 4 K 1819/96 -, juris) - auf Abgabe einer entsprechenden Zustimmung des Beklagten zu einer solchen Anpassung zu verfolgen wäre.

    (Auch) ein gemeinsamer Irrtum über die Rechtslage, auf dem der Geschäftswille aufbaut, kann insoweit eine Vertragsanpassung rechtfertigen, wenn der Vertrag ohne diesen Irrtum nicht mit dem gleichen Inhalt geschlossen worden wäre (vgl. zum Ganzen VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2003, a.a.O., Rn. 25; VG Leipzig, Urteil vom 15. August 1997, a.a.O., Rn. 41; VG Gera, Urteil vom 21. November 2002 - 4 K 1149/00 -, juris; VG München, Urteil vom 18. September 2001, a.a.O., Rn. 44).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht