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VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskehr des Erlöses aus investiver Veräußerung eines Grundstücks; Unmöglichkeit der Rückübertragung eines Vermögenswertes; Überführung in Volkseigentum; Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen; Überschuldung des Grundstücks als Kausalgrundlage für Veräußerung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97
- BVerwG, 09.01.2001 - 7 B 135.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94
Bauland-Enteignung
Auszug aus VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97
Nach dieser Bestimmung beruht ein Vermögensverlust dabei auf unlauteren Machenschaften, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, dieser Verstoß im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise erfolgte mit dem Ziel, das Eigentum an dem betreffenden Vermögenswert zu erlangen (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 31.8.1995, BVerwG 7 C 39.94, VIZ 1995, 708;… BVerwG, Urt. v. 29.2.1996, BVerwG 7 C 59.94). - BVerwG, 03.08.1993 - 7 B 109.93
Offene Vermögensfragen - Vermietetes Grundstück - Verzicht auf Eigentum
Auszug aus VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97
Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3.8.1993 - BVerwG 7 B 109.93 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 7) für ein Trümmergrundstück entschieden und mit dem Zweck der Vorschrift begründet. - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92
Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung - …
Auszug aus VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97
Die in § 1 Abs. 2 VermG getroffene Regelung trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass Eigentümer vermieteter Gebäude aufgrund der staatlichen Niedrigstmietenpolitik in der ehemaligen DDR in einem derart starken Maß beeinträchtigt wurden, dass sie ihrer Eigentümerpflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung aus den Erträgen nicht nachkommen und infolgedessen aufgrund einer eingetretenen ökonomischen Zwangslage ohne Zuführung fremder Mittel auf Dauer ein Gebäude nicht mehr unterhalten konnten (amtliche Begründung zum Vermögensgesetz, BT-Drucks. 11/7831, S. 1, 2; BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, 7 C 720.92 - BVerwGE 94, 16, 19ff) [BVerwG 24.06.1993 - 7 C 27/92].
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97
Dabei wäre hier zur Feststellung des damaligen Beleihungswertes das Mittel zwischen Sachwert und Ertragswert zu berechnen, wobei der Sachwert die Obergrenze bildet (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, VIZ 1995, 344 ff). - BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund; …
Auszug aus VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97
Demnach hat der Anspruch auf Erlösauskehr zur Voraussetzung, dass bis zur investiven Veräußerung des restitutionsbelasteten Vermögenswertes ein Anspruch auf dessen Rückübertragung bestanden hat (BVerwG, Urt. v. 29.7.1999, ZOV 1999, S. 455). - BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96
Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - …
Auszug aus VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97
Dieser Unterschied hat auch Bedeutung für die Fälle, in denen die Rückübertragung mit einer wirtschaftlichen Einheit beansprucht wird, die - wie hier - teils aus bebauten, teils aus nicht bebauten rechtlich selbständigen Grundstücken besteht ..." (BVerwG, Urt. v. 23.1.1997, VIZ 1997, 219f.). - BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …
Auszug aus VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97
Nach dieser Bestimmung beruht ein Vermögensverlust dabei auf unlauteren Machenschaften, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, dieser Verstoß im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise erfolgte mit dem Ziel, das Eigentum an dem betreffenden Vermögenswert zu erlangen (…vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 31.8.1995, BVerwG 7 C 39.94, VIZ 1995, 708; BVerwG, Urt. v. 29.2.1996, BVerwG 7 C 59.94).