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   VG Leipzig, 20.10.1994 - 2 K 1107/92   

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https://dejure.org/1994,5558
VG Leipzig, 20.10.1994 - 2 K 1107/92 (https://dejure.org/1994,5558)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20.10.1994 - 2 K 1107/92 (https://dejure.org/1994,5558)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 2 K 1107/92 (https://dejure.org/1994,5558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Rückübertragung eines Grundstücks; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Verantwortung der sowjetischen Besatzungsmacht für von deutschen Stellen ausgeübte Enteignungspraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus VG Leipzig, 20.10.1994 - 2 K 1107/92
    Dies folgt aus dem Zweck des Restitutionsausschlusses, die Sowjetunion hinsichtlich der von ihr zu verantwortenden Enteignungen von dem die Restitution begleitenden Unrechtsvorwurf freizustellen (BVerwG, Urteil v. 28.07.1994 - BVerwG 7 C 14.94 -).

    Infolge dessen erstreckt sich ihre Verantwortung grundsätzlich auch auf die von deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis, selbst wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet wurden (vgl. BVerwG, Urteil v. 28.07.1994 aaO; BVerwGE 84, 90 (115).

    Denn wenn - wie oben dargelegt - sogar Fälle exzessiver und nach rechtstaatlichen Maßstäben willkürlicher Auslegung von Besatzungsrecht durch deutsche Stellen von der Besatzungsmacht zu verantworten waren, so gilt das gleiche a maiore ad minus für bloße Subsumtionsfehler und Irrtümer bei der Rechtsanwendung (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 28.07.1994 aaO).

    Da diese das Ziel verfolgte, belastetes Vermögen entsprechend der von ihr angestrebten gesellschaftlichen Umgestaltung in Volkseigentum überführen zu lassen, wäre es im übrigen widersinnig anzunehmen, sie hätte den Bestand der Enteignungen von dem fristgerechten Handeln deutscher Behörden abhängig machen wollen (BVerwG, Urteil v. 28.07.1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

    Auszug aus VG Leipzig, 20.10.1994 - 2 K 1107/92
    Auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne dieser Vorschrift beruhen solche Enteignungen, die zwar nicht wie die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage auf Beschluß der sowjetischen Besatzungsmacht vorgenommen wurden, die aber auf deren Wünsche oder Anregungen zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.06.1994 - BVerwG 7 C 58.93 - m.w.N.).

    Insbesondere wurde die hier vorgenommene Enteignung - im Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.1994 (aaO) zugrundeliegenden Fall - nicht durch den SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17.04.1948 (abgedruckt in: Fieberg/Reichenbach, Enteignung und offene Vermögensfragen in der ehemaligen DDR, Bd. I, 2. Aufl. 1992, Nr. 2.4.10) von der Besatzungsmacht selbst bestätigt.

    Denn das Eigentum ausländischer Staatsangehöriger sollte nach den SMAD-Befehlen Nr. 104 vom 04.04.1946 (abgedruckt in: Fieberg/Reichenbach a.a.o.. Nr. 2.4.6 a), Nr. 154-181 vom 21.05.1946 (abgedruckt in: Fieberg/Reichenbach a.a.O. Nr. 2.4.7) und nach der sogenannten Dratwin'schen Instruktion vom 17.11.1947 (abgedruckt in: Fieberg/Reichenbach a.a.O. Nr. 2.4.6 a.1) vor dem enteignenden Zugriff durch deutsche Stellen geschützt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.06.1994 aaO).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus VG Leipzig, 20.10.1994 - 2 K 1107/92
    Dieser Restitutionsausschluß ist vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - (BVerfGE 84, 90 ) als verfassungsgemäß bestätigt worden.
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