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VG Leipzig, 22.07.2009 - 4 K 847/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Geplante Ortsumgehungsstraße Torgau (B 87 n) geht der Errichtung eines Fachmarktzentrums vor
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 22.07.2009 - 4 K 847/07
- OVG Sachsen, 27.03.2014 - 1 A 857/10
- BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14
- BVerwG, 01.04.2015 - 4 B 10.15
- OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 857/10
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 857/10
Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauvorbescheid; zentrenschädliche Wirkung; …
beglaubigte Abschrift Az.: 1 A 857/10 Verkündet am 20.10.2016 4 K 847/07 Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle gez.: Janetz.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 22. Juli 2009 - 4 K 847/07 - geändert.
12 Durch das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. Mai 2009 ergangene, am 22. Juli 2009 verkündete Urteil - 4 K 847/07 - hat das Verwaltungsgericht Leipzig auf den Hilfsantrag der Klägerin "festgestellt, dass die Beklagte bis zum Zeitpunkt des In- Krafttretens der am 28. Juli 2008 bekannt gemachten Veränderungssperre vom 25. Juni 2008 verpflichtet war, der Klägerin einen Bauvorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Fachmarkts für Schuhe ... und eines Fachmarkts für Textilien ... sowie einer Autoglaswerkstatt ... nach Maßgabe der Variante 2 der Bauvoranfrage vom 29. Juni 2006 ... zu erteilen"; im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 22. Juli 2009 - 4 K 847/07 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- OVG Sachsen, 27.03.2014 - 1 A 857/10
Zwischenurteil; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizinteresse
Ausfertigung Az.: 1 A 857/10 4 K 847/07.14 Durch das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. Mai 2009 ergangene, am 22. Juli 2009 verkündete Urteil - 4 K 847/07 - hat das Verwaltungsgericht Leipzig auf den Hilfsantrag der Klägerin "festgestellt, dass die Beklagte bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der am 28. Juli 2008 bekannt gemachten Veränderungssperre vom 25. Juni 2008 verpflichtet war, der Klägerin einen Bauvorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Fachmarkts für Schuhe ... und eines Fachmarkts für Textilien ... sowie einer Autoglaswerkstatt ... nach Maßgabe der Variante 2 der Bauvoranfrage vom 29. Juni 2006 ... zu erteilen"; im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 22. Juli 2009 - 4 K 847/07 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.