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   VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00   

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VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00 (https://dejure.org/2001,22755)
VG Leipzig, Entscheidung vom 22.08.2001 - 3 K 421/00 (https://dejure.org/2001,22755)
VG Leipzig, Entscheidung vom 22. August 2001 - 3 K 421/00 (https://dejure.org/2001,22755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ernennung zum Oberbrandmeister unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über eine Bewerbung in das Beamtenverhältnis; Bevorzugte Einstellung von Laufbahnbewerbern; Folgenbeseitigungsanspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 60 (Leitsatz)

    SächsBG §§ 6, 29, 168 (aF); Sächs. LaufbahnVO § 36; GG Art. 33 Abs. 2
    Berufung in das Beamtenverhältnis - Folgenbeseitigungsanspruch - Folgenbeseitigungslast

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    Folgenbeseitigung im Beamtenrecht? (Dr. Ludwig Gramlich; NJ 2002, 292)

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Der Kläger kann aber nicht mit Erfolg als "Folgenbeseitigung" die Einräumung der Rechtsstellung eines Beamten auf Probe beanspruchen, die er niemals besessen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 [165], Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).

    Auch aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn lässt sich ein Folgenbeseitigungsanspruch in der Form der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht begründen (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 26.10.1997, BVerwGE 28, 155 [166], HessVGH, Urt. v. 4.3.1991 - 1 TG 3306/90 - m.w.Rspr.N.).

    Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 26.10.1967 (BVerwGE 28, 155 [166]) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der Ansicht des OVG Lüneburg nicht folgt.

    Wie bereits ausgeführt, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des einzelnen Bewerbers auf Berufung in das Beamtenverhältnis und zwar auch dann nicht, wenn der Bewerber alle persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, SächsVBl. 1993, 278 ff., BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 ff., a.A. für die Anwendung einer Folgenbeseitigungslast im Beamtenrecht VG Gera, Urt. v. 20.1.1999, ThürVBl. 1999, 237 [239]).

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Vorab ist festzustellen, dass der Kläger nicht die Umwandlung der ihm zugewiesenen Angestelltenstelle in eine Beamtenplanstelle begehrt, auf die er keinen Anspruch hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2000, ZBR 2001, 140).

    Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit nach den Bedürfnissen der Verwaltung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2000, ZBR 2001, 140).

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Ein solcher Anspruch ist auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Urt. v. 26.8.1993, NVwZ 1994, 275 [276]).

    Zu einem darüber hinausgehenden Erfolg kann er nicht führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).

  • BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98

    Verschulden als Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch des

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Zu einem darüber hinausgehenden Erfolg kann er nicht führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).

    Der Kläger kann aber nicht mit Erfolg als "Folgenbeseitigung" die Einräumung der Rechtsstellung eines Beamten auf Probe beanspruchen, die er niemals besessen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 [165], Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).

  • OVG Sachsen, 12.01.1993 - 2 S 603/92
    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Das folgt schon daraus, dass der Zweck der Berufung in das Beamtenverhältnis nicht die Beschäftigung von Bewerbern im öffentlichen Dienst in einem bestimmten Dienstverhältnis ist, sondern mit der Einstellung von Beamten der öffentlich-rechtliche Dienstherr lediglich die personellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden hoheitlichen und Sicherungsaufgaben schaffen soll (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, SächsVBl. 1993, 278 [279], Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD - K § 5 Rn. 19 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).

    Wie bereits ausgeführt, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des einzelnen Bewerbers auf Berufung in das Beamtenverhältnis und zwar auch dann nicht, wenn der Bewerber alle persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, SächsVBl. 1993, 278 ff., BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 ff., a.A. für die Anwendung einer Folgenbeseitigungslast im Beamtenrecht VG Gera, Urt. v. 20.1.1999, ThürVBl. 1999, 237 [239]).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Der Begriff der "Unzumutbarkeit" verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abzustellende Würdigung, die neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, DVBl. 1999, 1432 ff.; Urt. v. 3.12.1998, SächsVBl. 1999, 182 ff.).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Der Begriff der "Unzumutbarkeit" verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abzustellende Würdigung, die neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, DVBl. 1999, 1432 ff.; Urt. v. 3.12.1998, SächsVBl. 1999, 182 ff.).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Ein solcher Anspruch ist auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Urt. v. 26.8.1993, NVwZ 1994, 275 [276]).
  • LAG Sachsen, 25.03.1996 - 7 Sa 951/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung;

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Auf die Rechtsmittel der Verfahrensbeteiligten erklärte das Sächsische Landesarbeitsgericht im Urteil vom 24.3.1996 (Az.: 7 Sa 951/95) im Ergebnis sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam.
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
    Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1960, BVerwGE 11, 139; Urt. v. 19.3.1998, ZBR 1999, 58 [59]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00

    Recht offener Vermögensfragen

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • VGH Hessen, 04.03.1991 - 1 TG 3306/90

    Anspruch auf Berufung als Professor in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

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