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   VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16.A   

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VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16.A (https://dejure.org/2017,37094)
VG Leipzig, Entscheidung vom 23.05.2017 - 6 K 1146/16.A (https://dejure.org/2017,37094)
VG Leipzig, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 6 K 1146/16.A (https://dejure.org/2017,37094)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Letzteres setzt eine solche Vielzahl von Eingriffshandlungen in flüchtlingsrechtlich geschützte Rechtsgüter voraus, dass nicht mehr nur von einzelnen Übergriffen gesprochen werden kann, sondern die Verfolgungshandlungen auf alle sich im Verfolgungsgebiet aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.07.1994 - 9 C 158.94 -, , Rn. 18 f.; BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 -, , Rn. 13).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann ( BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 -, , Rn. 15).

  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2015 - 5a K 3710/14

    Politische Verfolgung; Taliban; Vorlage von Drohbriefe

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Aufgrund der Beweisschwierigkeiten, in denen sich der Schutzsuchende hinsichtlich der asylbegründenden Vorgänge in seinem Heimatland regelmäßig befindet, muss sich das Gericht jedoch mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig ausgeschlossen werden können (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 6.3.2015 - 5a K 3710/14.A -, , Rn. 33 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 12.11 1985 - 9 C 27/85 -, , Rn. 15f.).
  • VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1147/16

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie die Gerichts- und Verwaltungsakte zu dem gleichzeitig verhandelten Verfahren des minderjährigen Kindes _________ _______ (6 K 1147/16.A.) ergänzend Bezug genommen.
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG greift aufgrund der Schutzwirkungen der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nur dann ausnahmsweise nicht, wenn der Ausländer im Zielstaat landesweit einer extrem zugespitzten allgemeinen Gefahr dergestalt ausgesetzt wäre, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - 1 C 2.01 - , Rn. 9; BVerwG, Urt. v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - , Rn. 15, und BVerwG, Urt. v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - , Rn. 20).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG greift aufgrund der Schutzwirkungen der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nur dann ausnahmsweise nicht, wenn der Ausländer im Zielstaat landesweit einer extrem zugespitzten allgemeinen Gefahr dergestalt ausgesetzt wäre, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - 1 C 2.01 - , Rn. 9; BVerwG, Urt. v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - , Rn. 15, und BVerwG, Urt. v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - , Rn. 20).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - , Rn. 32; OVG NRW, Urt. v. 17.8.2010 - 8 A 4063/06.A -, , Rn. 35 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es regelmäßig, wenn er im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen oder er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere, wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgebend bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst spät in das Asylverfahren einführt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 2.7.2013 - 8 A 2632/06.A -, , Rn. 59; BVerwG, Beschl. v. 21.7.1989 - 9 B 239/89 -, , Rn. 3; BVerwG, Urt. v. 23.2.1988 - 9 C 273/86 -, , LS 2).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Letzteres setzt eine solche Vielzahl von Eingriffshandlungen in flüchtlingsrechtlich geschützte Rechtsgüter voraus, dass nicht mehr nur von einzelnen Übergriffen gesprochen werden kann, sondern die Verfolgungshandlungen auf alle sich im Verfolgungsgebiet aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.07.1994 - 9 C 158.94 -, , Rn. 18 f.; BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 -, , Rn. 13).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Schlechte humanitäre Verhältnisse verletzen Art. 3 EMRK aber nur in ganz außergewöhnlichen Fällen, wenn nämlich die gegen die Ausweisung sprechenden humanitären Gründe als zwingend anzusehen sind ( BVerwG, Urt. v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 -, , LS, Rn. 25).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen

    Auszug aus VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1146/16
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG greift aufgrund der Schutzwirkungen der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nur dann ausnahmsweise nicht, wenn der Ausländer im Zielstaat landesweit einer extrem zugespitzten allgemeinen Gefahr dergestalt ausgesetzt wäre, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - 1 C 2.01 - , Rn. 9; BVerwG, Urt. v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - , Rn. 15, und BVerwG, Urt. v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - , Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Russland, Russische Föderation, Tschetschenen, Tschetschenien, interne

  • OVG Bremen, 10.07.2012 - 2 A 483/09

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85
  • VG Dresden, 22.09.2017 - 12 K 1598/16
    Diese Auskunftslage zugrunde gelegt, ist nicht davon auszugehen, dass die Kläger bei ihrer Rückkehr wegen der früheren Tätigkeit des Klägers zu 1) bzw. von Angehörigen des Klägers zu 1) im Militär Gaddafis asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt wären (so auch: VG Leipzig, Urt. v. 23. Mai 2017 - 6 K 1146/16.A und 6 K 1147/16.A - juris Rn. 23 bzw. 24).

    Zur Überzeugung des Gerichts sind die Verfolgungshandlungen nicht derart in quantitativer und qualitativer Hinsicht auf alle sich in Libyen aufhaltenden Angehörigen der Volksgruppe der Tawergha gerichtet, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsteht (so auch: VG Leipzig, Urt. v. 23. Mai 2017 - 6 K 1146/16.A - juris Rn. 26; a. A.: VG Chemnitz, Urt. v. 24. August 2017 - 7 K 938/16.A - S. 23 ff. d. Entscheidungsabdrucks).

    Diese Ausführungen der Kläger in der mündlichen Verhandlung bestätigen die sich aus den vorliegenden Erkenntnismitteln ergebende Lage, wonach von einer landesweiten Gefahr für die Kläger auszugehen ist, so dass ein interner Schutz im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3e AsylG nicht in Betracht kommt (a. A.: VG Leipzig, Urt v. 23. Mai 2017 - 6 K 1146/16.A - juris Rn 27).

  • VG Leipzig, 23.05.2017 - 6 K 1147/16
    Mit Schreiben vom 2.9.2016 hat die Prozessbevollmächtigte auf die Gründe der Klage der Eltern gegen den ablehnenden Bescheid vom 25.7.2016 im gerichtlichen Verfahren 6 K 1146/16.A verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie die Gerichts- und Verwaltungsakte zu dem gleichzeitig verhandelten Verfahren der Eltern und des Bruders der Klägerin (6 K 1146/16.A.) ergänzend Bezug genommen.

  • VG Dresden, 22.09.2017 - 12 K 304/17
    Diese Auskunftslage zugrunde gelegt, ist nicht davon auszugehen, dass der Kläger, der bei seiner Ausreise erst 18 Jahre und damit noch sehr jung war, bei seiner Rückkehr wegen der früheren Tätigkeit seines Vaters und Bruders im Militär Gaddafis keinen asylrelevanten Ver folgungsmaßnahmen ausgesetzt wäre (so auch: VG Leipzig, Urt. v. 23. Mai 2017 - 6 K 1146/16.A und 6 K 1147/16.A - juris Rn. 23 bzw. 24).
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