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   VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14   

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https://dejure.org/2014,26569
VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14 (https://dejure.org/2014,26569)
VG Leipzig, Entscheidung vom 28.08.2014 - 4 L 619/14 (https://dejure.org/2014,26569)
VG Leipzig, Entscheidung vom 28. August 2014 - 4 L 619/14 (https://dejure.org/2014,26569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Schulbesuchsdauer an einer Förderschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    Der Staat ist danach verpflichtet, für Kinder und Jugendliche ein Schulwesen einzurichten, das ihnen unter möglichst weitgehender Berücksichtigung ihrer Anlagen und Befähigungen eine sachgerechte schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung ermöglicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997, BVerfGE 96, 288 [BVerfG 08.10.1997 - 1 BvR 9/97] [304]).

    Art und Intensität der Behinderung sowie den Anforderungen der Schulart und Unterrichtsstufe ist dabei unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der pädagogisch- wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997, BVerfGE 96, 288 [BVerfG 08.10.1997 - 1 BvR 9/97] [304]).

    Ein Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt ist durch auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahmen hinlänglich zu kompensieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997, BVerfGE 96, 288 [BVerfG 08.10.1997 - 1 BvR 9/97] [303]).

  • BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08

    "Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    Das Gebot der Wahrung gleicher Bildungschancen gebietet dabei dem Staat im Zusammenwirken mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 1 SächsVerf , für eine sozial gerechte, auch für Benachteiligte zumutbare Ausgestaltung des Schulwesens zu sorgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2013, NJW 2013, 2498 [BVerfG 08.05.2013 - 1 BvL 1/08] [2499]; Avenarius, Schulrecht, 8. Aufl., Tz. 2.223 f.).

    Die Verfassung verlangt zwar nicht den Ausgleich jeglicher sozialen Ungleichheit, doch darf der Gesetzgeber derartige Umstände nicht völlig unberücksichtigt lassen, soweit sie zu ungleichen Ausbildungschancen führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2013, NJW 2013, 2498 [BVerfG 08.05.2013 - 1 BvL 1/08] [2499]).

  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    Eine Reduzierung dieses Werts für das einstweilige Rechtsschutzverfahren war unter Zugrundelegung von Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs angesichts der mit dem erstrebten einstweiligen Rechtsschutz verbundenen zumindest teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.12.2009 - 2 B 498/09 -, [...] Rn. 15; Beschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, [...] Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 15.12.2009 - 2 B 498/09

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in das Gymnasium nach Wahl der Eltern i.R.d.

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    Eine Reduzierung dieses Werts für das einstweilige Rechtsschutzverfahren war unter Zugrundelegung von Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs angesichts der mit dem erstrebten einstweiligen Rechtsschutz verbundenen zumindest teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.12.2009 - 2 B 498/09 -, [...] Rn. 15; Beschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, [...] Rn. 22).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    In dieser Hinsicht ist darüber hinaus die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419), als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und Staatsziele heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011, BVerfGE 128, 282 [306]; Beschluss vom 14. Oktober 2004, BVerfGE 111, 307 [315 f.]).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    Zum Standard der völkerrechtlich garantierten Menschenrechte, der von Bedeutung für die Bestimmung des Gewährleistungsgehalts des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 1990, BVerfGE 83, 119 [BVerfG 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87] [128]), zählt jedenfalls das sofort anwendbare (BSG, Urteil vom 6. März 2012, BSGE 110, 194 [202 f.] m.w.N.; Poscher/Rux/Langer, a.a.O., S. 38) allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 5 Abs. 2 BRK, das zugleich die allgemeingültige Verpflichtung zur Gewährung angemessener Vorkehrungen im Sinne von der Behinderung angemessener Änderungen und Anpassungen zur Gewährleistung der Teilhabe beinhaltet (Art. 2 Gedankenstrich 2 und 3 BRK, Art. 5 Abs. 3 BRK).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 9 S 1833/12

    Feststellung der Sonderschulpflicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    Dahinstehen kann, inwieweit dies für die Bildungsrechte aus Art. 24 BRK gilt, hinsichtlich der die Konvention in Art. 4 Abs. 2 BRK - unabhängig von der Frage einer erforderlichen Transformation in Landesrecht (vgl. VGH BadenWürttemberg, Beschluss vom 21. November 2012 - 9 S 1833/12 - [...] Rn. 43 einerseits; Poscher/Rux/Langer, Von der Integration zur Inklusion, 2008, S. 19 andererseits; grundlegend Papier, DÖV 2003, S. 265) - keine sofortige Anwendbarkeit, sondern eine Verpflichtung zur schrittweisen Umsetzung konstituiert (vgl. Poscher/Rux/Langer, a.a.O., S. 37 f.).
  • VG Dresden, 18.05.2005 - 5 K 456/99
    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    Ob im konkreten Einzelfall wichtige pädagogische Gründe für eine Verlängerung des Schulbesuchs vorliegen, bleibt anhand der individuellen Beschulungsgeschichte des betroffenen Förderschülers, der Art der Behinderung und den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung auf die schulischen Lernerfolge, des Zeitpunktes, Umfangs und der Art der nur an der Förderschule zu erbringenden Förderungs- und Therapiemaßnahmen, der in der Vergangenheit erreichten Beschulungsfortschritten sowie des durch die geplanten Förderungsmaßnahmen angestrebten Fortschritts zu beurteilen (vgl. VG Dresden, Urt. v. 18.5.2005 - 5 K 456/99 -, [...] Rn. 70).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    Insbesondere im Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule kommt ein Verweis auf Leistungen Dritter nicht in Betracht, es sei denn, die Schule ist zu den notwendigen Maßnahmen personell oder sächlich nicht in der Lage (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER -, [...] Rn. 16 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
    In dieser Hinsicht ist darüber hinaus die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419), als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und Staatsziele heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011, BVerfGE 128, 282 [306]; Beschluss vom 14. Oktober 2004, BVerfGE 111, 307 [315 f.]).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

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