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   VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823   

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VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823 (https://dejure.org/2020,31263)
VG München, Entscheidung vom 02.10.2020 - M 26a S 20.4823 (https://dejure.org/2020,31263)
VG München, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - M 26a S 20.4823 (https://dejure.org/2020,31263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 113 Abs. 1 S. 1, § 114; IfSG § 16 Abs. 8, § 28, § 29; BayIfSMV § 23, § 25; GG Art. 2 Abs. 1
    Begrenzung der Teilnehmerzahl von privaten Veranstaltungen

  • rewis.io

    Begrenzung der Teilnehmerzahl von Veranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Begrenzung der Teilnehmerzahl von Veranstaltungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 20 NE 20.1500

    Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen nach dem

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    Insbesondere die von der Verfügung erfassten Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage sind durch eine Stimmung der Geselligkeit, Ausgelassenheit und Herzlichkeit mit entsprechendem physischen Kontakt gekennzeichnet, so dass es typischerweise zu engeren, aus Gründen des Infektionsschutzes riskanteren Kontakten zwischen zahlreichen Personen kommt bei gleichzeitig erhöhter Verweildauer der Teilnehmer (so zu Hochzeitsfeiern im Rahmen der 6. BayIfSMV BayVGH, B. v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 21; vgl. für die Vorgängerverfügung VG München, B.v. 24.9.2020 - M 26b S 20.4586).

    Angesichts der hochwertigen Rechtsgüter Leib und Leben, der möglichen gravierenden, teils irreversiblen Folgen eines möglichen erneuten Anstiegs von Infektionen und Erkrankungen einer Vielzahl von Personen ist der Eingriff trotz seiner Intensität als voraussichtlich angemessen zu bewerten (so auch zu Hochzeitsfeiern im Rahmen der 6. BayIfSMV BayVGH, B. v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    Zudem sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    2.2.1 Schutzmaßnahmen i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG können auch in Form der Allgemeinverfügung ergehen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 9; Schmidt, COVID-19, § 16 Rn. 1; Häberle/Lutz, IfSG, 1. Aufl. 2020, § 28 Rn. 8).
  • VG München, 24.09.2020 - M 26b S 20.4586

    Beschränkung der Teilnehmerzahl an Hochzeitsfeiern wegen Corona

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    Insbesondere die von der Verfügung erfassten Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage sind durch eine Stimmung der Geselligkeit, Ausgelassenheit und Herzlichkeit mit entsprechendem physischen Kontakt gekennzeichnet, so dass es typischerweise zu engeren, aus Gründen des Infektionsschutzes riskanteren Kontakten zwischen zahlreichen Personen kommt bei gleichzeitig erhöhter Verweildauer der Teilnehmer (so zu Hochzeitsfeiern im Rahmen der 6. BayIfSMV BayVGH, B. v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500 - juris Rn. 21; vgl. für die Vorgängerverfügung VG München, B.v. 24.9.2020 - M 26b S 20.4586).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    Zudem sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    Dabei reicht es nach allgemeinen ordnungsrechtlichen Grundsätzen aus, dass die Maßnahme zur Zweckerreichung beiträgt (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2012 - 7 CN 1.11 - juris Rn. 29, BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 S 20.1821 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts, dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), handelt es sich bei der COVID-19-Pandemie weltweit und in Deutschland um eine dynamische und ernst zu nehmende Situation, wobei die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch einzuschätzen ist.
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts, dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), handelt es sich bei der COVID-19-Pandemie weltweit und in Deutschland um eine dynamische und ernst zu nehmende Situation, wobei die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch einzuschätzen ist.
  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

    Auszug aus VG München, 02.10.2020 - M 26a S 20.4823
    Da der Eingriff jedoch lediglich auf der Ebene der Berufsausübung erfolgt, müssen zu seiner Rechtfertigung lediglich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls vorliegen (BVerfG, B.v. 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Trier, 04.10.2021 - 6 K 1408/21

    Bitburg-Prüm: Nächtliche Ausgangsbeschränkung wegen Covid-19-Pandemie

    Da es hierbei um die Grenzen der Regelungsbefugnis geht (vgl. Ramsauer, a.a.O., § 35 Rn. 162) handelt es sich um eine Frage der materiellen Rechtmäßigkeit (ebenso z.B. VG München, Beschluss vom 2. Oktober 2020 - M 26a S 20.4823 -, juris, Rn. 25 f.; anders die wohl überwiegende Rechtsprechung, vgl. z.B. die Nachweise bei VG Sigmaringen, Beschluss vom 15. April 2021 - 3 K 1060/21 -, juris, Rn. 52, 54 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 26.04.2021 - AN 4 S 21.00728

    Interessenabwägung im Fall einer Allgemeinverfügung nach dem

    Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG können auch in Form der Allgemeinverfügung ergehen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 7; VG München, B.v. 2.10.2020 - M 26a S 20.4823 - juris Rn. 26; Lutz in ders., IfSG, 2. Aufl. 2020, § 28 Rn. 9).
  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 4 S 21.00269

    Versammlungsrechtliche Regelungen in einer Allgemeinverfügung

    Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG können auch in Form der Allgemeinverfügung ergehen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 9; VG München, B.v. 2.10.2020 - M 26a S 20.4823 - juris Rn. 26; Lutz in ders., IfSG, 2. Aufl. 2020, § 28 Rn. 9).
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