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VG München, 04.07.2013 - M 10 K 13.1098 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Grundsteuererlass; Keine Minderung des normalen Rohertrags um mehr als 50%
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG München, 15.12.2011 - M 10 K 11.2415
Grundsteuererlass; keine Minderung des normalen Rohertrages um mehr als 50 %; …
Auszug aus VG München, 04.07.2013 - M 10 K 13.1098
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren M 10 K 11.2415 und M 10 K 08.3415, auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 4. Juli 2013 und die vorgelegten Behördenakten verwiesen.Zu deren Bestimmung kann auf § 79 Abs. 2 Satz 2 Bewertungsgesetz -BewG- zurückgegriffen werden (VG München, U.v. 5.12.2011 - M 10 K 11.2415 - juris Rn. 25;… VG Cottbus, U.v. 18.4.2013 - 1 K 398/12 - juris Rn. 20).
Der aus der Vermietung des Objekts selbst vor und nach dem Erlasszeitraum erzielte Ertrag spielt keine Rolle (VG München, U.v. 15.12.2011 - M 10 K 11.2415 -).
- VG Cottbus, 18.04.2013 - 1 K 398/12
Grundsteuer
Auszug aus VG München, 04.07.2013 - M 10 K 13.1098
Zu deren Bestimmung kann auf § 79 Abs. 2 Satz 2 Bewertungsgesetz -BewG- zurückgegriffen werden (…VG München, U.v. 5.12.2011 - M 10 K 11.2415 - juris Rn. 25; VG Cottbus, U.v. 18.4.2013 - 1 K 398/12 - juris Rn. 20). - VG München, 23.07.2009 - M 10 K 08.3415
Vertretenmüssen
Auszug aus VG München, 04.07.2013 - M 10 K 13.1098
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren M 10 K 11.2415 und M 10 K 08.3415, auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 4. Juli 2013 und die vorgelegten Behördenakten verwiesen.