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   VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062   

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VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062 (https://dejure.org/2020,11146)
VG München, Entscheidung vom 05.05.2020 - M 18 S 19.5062 (https://dejure.org/2020,11146)
VG München, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - M 18 S 19.5062 (https://dejure.org/2020,11146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JuSchG § 7; VwGO § 80 Abs. 5, § 113 Abs. 1 S. 1
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung von Lasertag-Angeboten für Kindern und Jugendlichen unter 14 bzw. 16 Jahren

  • rewis.io

    Verbot von Lasertagspielen für Kinder und Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG München, 20.03.2019 - M 18 K 17.3701

    Rechtswidrigkeit eines Zutrittsverbots für Kinder und Jugendliche zu einer

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Gegen diese Anordnung erhob der Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht München (M 18 K 17.3701), der mit Urteil vom 20. März 2019 stattgegeben wurde; das Gericht erachtete die angefochtene Anordnung in der zuletzt gefundenen Fassung vom 25. Januar 2019 als rechtswidrig, weil Defizite in der Sachverhaltsaufklärung und bei der Ermessensausübung durch die Antragsgegnerin vorlagen und zum Teil die getroffenen Regelungen zu unbestimmt waren.

    In der mündlichen Verhandlung im Verfahren M 18 K 17.3701 sagte der Bevollmächtigte des Antragstellers zu, der Antragsgegnerin binnen einer Woche für sämtliche tatsächlich angebotenen Spielmodi konkrete Spielbeschreibungen mit entsprechenden Altersangaben vorzulegen.

    Vor diesem Hintergrund habe sie den Sachverhalt erschöpfend und mit hohem Aufwand aufgeklärt und alle im Urteil vom 20. März 2019 - M 18 K 17.3701 - beanstandeten Mängel beseitigt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren sowie in den vorangegangenen Verfahren M 18 K 17.3701 und M 18 S 17.3702 und den Inhalt der vom von der Antragsgegnerin vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    nach summarischer Prüfung im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. dazu VG München, U.v. 20.3.2019 - M 18 K 17.3701 - juris Rn. 28 m.w.N.) als rechtmäßig, so dass die Anfechtungsklage voraussichtlich erfolglos bleiben wird, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (dazu nachfolgend unter a).

    Infolgedessen ist jeweils auf die konkret angebotenen, einprogrammierten Spielformen abzustellen (vgl. ausführlich VG München, U.v. 20.3.2019 - M 18 K 17.3701 - juris Rn. 41; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 12 ZB 16.1206 - juris Rn. 18).

  • VG München, 07.12.2017 - M 18 S 17.3702

    Kein Lasertag-Spiel für unter 14-Jährige - Verbot der Stadt Ingolstadt vorläufig

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80 Abs. 5 VwGO hatte das Gericht zuvor mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 - M 18 S 17.3702 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren sowie in den vorangegangenen Verfahren M 18 K 17.3701 und M 18 S 17.3702 und den Inhalt der vom von der Antragsgegnerin vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    In Bezug auf die Gefahrenprognose ist schließlich festzuhalten, dass das Jugendamt zur Entlastung und Rechtsvereinheitlichung grundsätzlich auf die Einschätzung eigener Fachkräfte oder sonstiger Fachbehörden wie das Landesjugendamt oder das Bayerische Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales zurückgreifen kann, ohne in jedem konkreten Einzelfall ein wissenschaftliches Gutachten einzuholen zu müssen (vgl. VG München, B.v. 7.12.2017 - M 18 S 17.3702 - juris Rn. 32).

    Insoweit kann auf die gerichtlichen Ausführungen im vorangegangenen Eilverfahren der Beteiligten (VG München, B.v. 7.12.2017 - M 18 S 17.3702 - juris Rn. 33 bis 35) verwiesen werden, die im Grundsatz nach wie vor gelten und die sich das Gericht auch im vorliegenden Verfahren weiter zu eigen macht.

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Ein weiterer Aspekt bei der Prüfung von Lasertag-Spielen sei die allgemeine Zunahme von Amokläufen junger Menschen, da ihnen eine Tendenz zur Bagatellisierung von Gewalt innewohne, was wiederum eine Auswirkung auf die allgemeine Wertvorstellung und das Verhalten in der Gesellschaft habe (BVerwG, U.v. 24.10.2001 - 6 C 3.01).

    Als Wertmaßstäbe sind in diesem Zusammenhang die Grundwerte der Verfassung zu beachten, insbesondere die Achtung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG (Liesching, a.a.O. § 14 JuSchG Rn. 5 m.w.N.; BVerwG, B.v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 - BVerwGE 115, 189 ff.).

  • VG Würzburg, 14.04.2016 - W 3 K 14.438

    LaserTag Würzburg: Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bestätigt

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Eine desensibilisierende und aggressionssteigernde Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sei zu erwarten (VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris).

    Bei Heranwachsenden und jungen Menschen, die sich in einer sozial-emotional instabilen Phase befänden, könne die realitätsverzerrende psychische Wirkung des Laserspiels das Aggressionspotenzial oder das Angstpotenzial auch in intolerable Bereiche steigern; dies könne dem Sachverständigengutachten aus dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg (U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438) und den bestätigenden Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entnommen werden.

  • VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887

    Zum Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Unabhängig davon, dass die Vollzugshinweise keine außenwirksame Rechtsnorm darstellen und für das Gericht nicht bindend sind (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2002 - 10 CS 02.286 - BeckRS 2002, 2568; B.v. 18.8.2010 - 9 NE 10.1887 - BeckRS 2010, 51901), haben sie das Ziel, landesweit eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen (vgl. 1.1 VJuSchG) und sind daher für die Antragsgegnerin beachtlich.
  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Altersbeschränkung für Lasertag-Arena

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Infolgedessen ist jeweils auf die konkret angebotenen, einprogrammierten Spielformen abzustellen (vgl. ausführlich VG München, U.v. 20.3.2019 - M 18 K 17.3701 - juris Rn. 41; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 12 ZB 16.1206 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2018 - 7 ME 9/18

    Untersagung der Nutzung einer Paintball-Anlage durch Kinder und Jugendliche unter

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    b) Selbst wenn für die (abschließende) Beurteilung der Jugendgefährdung durch die vom Antragsteller angebotenen Laserspiele ein wissenschaftliches psychologisches Gutachten erforderlich sein sollte (so OVG Lüneburg, B.v. 19.3.2018 - 7 ME 9/18 - juris Rn. 18), man also lediglich von offenen Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren ausgeht, ergibt die dann vorzunehmende allgemeine Interessenabwägung ein Überwiegen des Schutzes der seelischen und geistigen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gegenüber den materiellen Interessen und der Berufsausübungsfreiheit des Antragstellers.
  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 3 K 17.62

    Untersagung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Lasertag-Arena

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Der Begriff der Gefährdung in § 7 JuSchG kann mit dem Begriff der Jugendbeeinträchtigung i.S.v. § 14 Abs. 1 JuSchG gleichgesetzt werden, also mit der Gefahr, dass die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigt wird (VG Würzburg, U.v. 9.5.2019 - W 3 K 17.62 - juris Rn. 33 u.a. mit Verweis auf Gutknecht in Nikles/Roll/Spürck/Erdemir/Gutknecht, Jugendschutzrecht, 3. Aufl. 2011, § 7 JuSchG Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Dieser Widerspruch ist allerdings unzulässig, da der Bayerische Landesgesetzgeber nach Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) das Vorverfahren weitgehend ausgeschlossen hat; allein in den in Art. 5 Abs. 1 AGVwGO gelisteten Sachbereichen ist alternativ zur Klage weiterhin ein Widerspruch statthaft (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 11 BV 11.1315 - BeckRS 2012, 50922 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 27.08.1987 - 25 CE 87.01911
    Auszug aus VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss vom 27. August 1987 - 25 CE 87.01911 - (BeckRS 2010, 56615) die Auffassung vertreten, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zulässig ist, solange der zugrundeliegende Verwaltungsakt noch angefochten werden kann, aber nicht erforderlich ist, dass tatsächlich schon Widerspruch bzw. Anfechtungsklage erhoben wurde.
  • VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642

    Jugendschutz bei Lasertag-Spiel

    a) Bei der Gefahrenprognose ist nach den verallgemeinerungsfähigen Gedanken aus Ziffer 2.2 und 2.4 der Leitkriterien der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen (USK-Leitkriterien - beschlossen und in Kraft gesetzt durch den Beirat der Freiwilligen S. U. GmbH im Juni 2011, zuletzt geändert im Juli 2020) nicht auf den durchschnittlichen, sondern - unter Ausnahme von Extremfällen - auf den gefährdungsgeneigten Minderjährigen abzustellen (so auch VG München, B.v. 5.5.2020 - M 18 S 19.5062 - BeckRS Rn. 75 m.w.N.).
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