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   VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067   

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VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067 (https://dejure.org/2013,8529)
VG München, Entscheidung vom 07.03.2013 - M 12 K 12.6067 (https://dejure.org/2013,8529)
VG München, Entscheidung vom 07. März 2013 - M 12 K 12.6067 (https://dejure.org/2013,8529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Die Klägerin hat auch aus Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, da die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung von anderen Voraussetzungen abhängt als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, das ausschließlich einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt (EuGH v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08, juris Rdnr. 63 ff; BVerwG v. 22.5.2012, 1 C 6.11, juris).

    Während das Assoziationsabkommen ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dient und sich deshalb auf die schrittweise Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt (EuGH v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 und v. 29.3.2012 - Kahveci und Inan, C-7/10 und C-9/10, beide juris), verfolgt das innerstaatliche Aufenthaltsrecht weiter gefasste Ziele, insbesondere die Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit (§ 1 Abs. 1 AufenthG), so dass sich aus den assoziationsrechtlichen Vorschriften des Art. 6 und 7 Satz 1 ARB 1/80 kein Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis ableiten lässt.

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.05.2012, 1 C 6.11, ergäbe sich, dass türkische Staatsangehörige, denen nach dem Assoziationsrecht EWG/Türkei ein Daueraufenthaltsrecht zustehe, eine Niederlassungserlaubnis beanspruchen können, wenn sie ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel sichern können.

    Die Klägerin hat auch aus Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, da die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beabsichtigte und verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung von anderen Voraussetzungen abhängt als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, das ausschließlich einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt (EuGH v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08, juris Rdnr. 63 ff; BVerwG v. 22.5.2012, 1 C 6.11, juris).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst namentlich die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (BVerfG v. 12.5.1987, 2 BvR 1226/83 u.a., juris).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Auch im Falle einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG, über die die Klägerin verfügt, kann die familiäre Gemeinschaft fortgesetzt werden, wenn die Aufenthaltserlaubnis - wie hier - jeweils verlängert wird und keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergriffen werden (vgl. BVerwG v. 28.10.2008, 1 C 34/07, juris).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    13 ARB 1/80 findet jedoch nur auf Personen Anwendung, die noch keine Rechte in Bezug auf Beschäftigung und entsprechend auf Aufenthalt haben (EuGH v. 9.12.2010 - Toprak und Oguz, C-300/09 und C 301/09, juris; GK-AufenthG Art. 13 Rn. 63).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Das in Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 eingeräumte Recht zur Bewerbung auf jedes Stellenangebot beinhaltet zwangsläufig auch ein Aufenthaltsrecht des Bewerbers, da das von der Vorschrift eingeräumte Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ein korrespondierendes Aufenthaltsrecht nicht ausgeübt werden könnte (vgl. EuGH v. 16.6.2001 - Pehlivan, C-484/07, juris und v. 29.3.2010, a.a.O.).
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Auch aus Art. 8 EMRK folgt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Anspruch auf einen bestimmten Aufenthaltstitel, vielmehr kommt es auf die tatsächliche Möglichkeit zur Fortsetzung des Aufenthalts an (vgl. Große Kammer EuGHMR v. 15.1.2007 - Sisojeva/Lettland, Nr. 60654/00 - InfAuslR 2007, 140, Rn. 91).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erwerbseinkommen;

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. z.B. BVerwG v. 16.8.2011, 1 C 4/10, juris Rdnr. 12; v. 13.9.2011, 1 C 17/10, juris Rdnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 17 A 5552/00

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Art. 41 Abs. 1 ZP verbietet nur neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs, nach seinem eindeutigen Wortlaut nicht jedoch der Arbeitnehmerfreizügigkeit (OVG NRW v. 13.6.2001, 17 A 5552/00, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Auszug aus VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067
    Die Klägerin ist aber weder Selbständige noch Dienstleistungsempfängerin oder -erbringerin im Sinne dieses Artikels (vgl. VGH BW v. 15.4.2011, 11 S 189/11, juris; Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 4 Rn. 203 ff und 206 ff).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-9/10

    Inan

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

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