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   VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316   

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VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316 (https://dejure.org/2015,27548)
VG München, Entscheidung vom 08.05.2015 - M 21 K 13.5316 (https://dejure.org/2015,27548)
VG München, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - M 21 K 13.5316 (https://dejure.org/2015,27548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Anforderungen an ein amtliches Gutachten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Hierfür kommt es weniger auf die rechtliche Stellung und Funktion des Arztes, sondern maßgeblich auf die im Vergleich zu Privatärzten regelmäßig gegebenen besseren Kenntnisse der Belange der Verwaltung und der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeit sowie der größeren Erfahrung bei der Beurteilung von Fragen der Dienstfähigkeit an (BVerwG vom 11.04.2000 - 1 D 1.99 - Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 12, m.w.N.).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass für Gutachten, in denen Fragen des Dienstrechts aus medizinischer Sicht zu beurteilen sind, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 11.04.2000 - 1 D 1.99 - Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 12, m.w.N.) ein spezieller zusätzlicher Sachverstand erforderlich ist, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung, andererseits auf der Erfahrung aus einer Vielzahl von gleich oder ähnlich liegenden Fällen beruht.

    Dieser kann aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhaltens besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (BVerwG vom 11.04.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Danach ist die Tatsacheninstanz verfahrensrechtlich nicht daran gehindert, auch die im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises bei der Urteilsfindung zu verwerten (BVerwG vom 04.12.1991 - 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238).

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (st. Rspr. des BVerwG, z.B. vom 04.12.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Die Begutachtung entspricht im konkreten Einzelfall, auf dessen Eigenheiten es bei dieser Frage stets ankommt (BVerwG vom 20.01.2011 - 2 B 2.10 - juris), den zu stellenden Anforderungen.

    Dabei sind Verweise auf an anderer Stelle erhobene Befunde bzw. formulierte Bewertungen zulässig, wenn deutlich wird, in welchem Umfang sich der Amtsarzt ihnen anschließt (zu allem: BVerwG vom 20.01.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 46.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Zuweisung

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Daher geht es zulasten des Dienstherrn, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob die Suche den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (zu allem: BVerwG vom 26.03.2009 - 2 C 46.08 - ZTR 2009, 555).
  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Diese hat dazu in der mündlichen Verhandlung des erkennenden Einzelrichters im Verfahren M 21 K 10.3519 (vgl. Urteil vom 05.11.2010, aufgehoben durch BayVGH vom 25.01.2013 - 6 B 12.2062 - juris) ausführen lassen, die im vorliegenden Fall als Gutachterin tätig gewordene Ärztin Dr. E. sei ursprünglich Angestellte der Beklagten gewesen, weshalb sie auch mit den betrieblichen Verhältnissen der Dienststellen der Beklagten in ihrem Zuständigkeitsbereich seit langem vertraut sei.
  • BVerwG, 15.04.1994 - 1 DB 26.93

    Verlust der Dienstbezüge - Vorrang postärztlicher Beurteilungen vor

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Diese Voraussetzungen können deshalb auch bei einer auf der Grundlage eines Gutachtensvertrags ausgeübten Tätigkeit gegeben sein (vgl. BVerwG vom 15.04.1994 - 1 DB 26.93 - juris, zum insoweit ähnlichen Fall eines niedergelassenen, nebenamtlich tätigen ehemaligen Postarztes).
  • BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09

    Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Der Streitwert wird auf 55.548,48 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG i.V.m Nr. 10.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 - www.bverwg.de/informationen/streit-wertkatalog.php; siehe auch BVerwG vom 30.07.2009 - 2 B 30.09 - NVwZ-RR 2009, 823 = ZBR 2010, 41 = BayVBl 2009, 763 = Buchholz 360 § 52 GKG Nr. 9).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 2 B 32.08

    Beschäftigungsmöglichkeiten zur Abwendung einer Zurruhesetzung wegen

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit ohne seinen Antrag beurteilt sich dabei danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier des Widerspruchsbescheids vom ... Oktober 2013, nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist (BVerwG vom 27.11.2008 - 2 B 32.08 - juris; vom 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 = DVBl 1998, 201 = DÖV 1998, 208 = Schütz BeamtR ES/A II 5.5 Nr. 24 = IÖD 1998, 98 = ZBR 1998, 176 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 22 = DÖD 1998, 208 = NVwZ-RR 1998, 572).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit ohne seinen Antrag beurteilt sich dabei danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier des Widerspruchsbescheids vom ... Oktober 2013, nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist (BVerwG vom 27.11.2008 - 2 B 32.08 - juris; vom 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 = DVBl 1998, 201 = DÖV 1998, 208 = Schütz BeamtR ES/A II 5.5 Nr. 24 = IÖD 1998, 98 = ZBR 1998, 176 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 22 = DÖD 1998, 208 = NVwZ-RR 1998, 572).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316
    Zur Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Anforderungen des ihm zuletzt übertragenen abstrakt-funktionellen Amtes abzustellen (BVerwG vom 23.09.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 = IÖD 2005, 57 = NVwZ 2005, 458 = DokBer 2005, 122 = ZTR 2005, 384 = Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 13 = Buchholz 239.1 § 36 BeamtVG Nr. 2).
  • VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 16 K 18.00630

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Dies ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass dieser für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die der Beamte wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - juris Rn. 35; U.v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 - juris Rn. 40; VG München, U.v. 8.5.2015 - M 21 K 13.5316 - juris Rn. 27 ff.).
  • VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Bundesbeamtengesetz

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. Mai 2015 - M 21 K 13.5316 - wird abgelehnt.
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