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   VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274   

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https://dejure.org/2008,63583
VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274 (https://dejure.org/2008,63583)
VG München, Entscheidung vom 12.03.2008 - M 18 K 07.2274 (https://dejure.org/2008,63583)
VG München, Entscheidung vom 12. März 2008 - M 18 K 07.2274 (https://dejure.org/2008,63583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    "...-Party" am Karfreitag; Verbot musikalischer Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb am Karfreitag; Eingriffsermessen; Bekenntnisfreiheit; Spannungsverhältnis zu kollidierenden Grundrechten Dritter bzw. zu anderen Rechtswerten mit Verfassungsrang; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Ist angesichts des Vorbringens der Parteien ein Eingriff in Grundrechte der Klagepartei nicht von vornherein ausgeschlossen, gebietet es der Anspruch auf effektiven Rechtschutz, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu bejahen (BVerwG v. 16.5.2007 6 C 23/06).

    Die Gleichsetzung beider Versammlungsbegriffe erweist sich als verfassungsgemäß (BVerwG v. 16.5.2007 6 C 23/06).

    Ist ein Überwiegen des einen oder anderen Bereichs nicht zweifelsfrei festzustellen, ist die Veranstaltung als Versammlung zu behandeln (vgl. insges. BVerwG v. 16.5.2007 6 C 23/06).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Da das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht nur die innere gedankliche Freiheit des Glaubens oder Bekenntnisses schützt, sondern auch die in die Außenwelt tretende Verwirklichung, auch gemäß seiner Überzeugung zu handeln (BVerfG v. 17.12.1975, 1 BvR 63/68; BVerfG v. 18.9.1995 1 BvR 1456/95; BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06), ist vorliegend durch die Untersagung und Einstellung der gegenständlichen Veranstaltung auch der Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit tangiert.

    Wo die Verfassung selbst keinem der betroffenen Rechtsgüter einen absoluten Vorrang einräumt, ist nach dem Prinzip einer praktischen "Konkordanz" eine Abstimmung der jeweiligen Vorschriften vorzunehmen, die allein der Entscheidung des Grundgesetzes in seiner Gesamtheit gerecht wird (BVerfG v. 17.12.1975 1 BvR 63/68).

    Ein derartiges laizistisches Verständnis dieses Gebots wäre ebenfalls nicht wirklich neutral und würde eben eine laizistische Weltanschauung besonders betonen (vgl. Starck in v. Mangoldt/Klein, Art. 4 GG, RdNr. 29, der insoweit von einem "laizistischen Missverständnis" ausgeht sowie BVerfG v. 17.12.1975 1 BvR 63/68 für das Schulwesen).

  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land

    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Da das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht nur die innere gedankliche Freiheit des Glaubens oder Bekenntnisses schützt, sondern auch die in die Außenwelt tretende Verwirklichung, auch gemäß seiner Überzeugung zu handeln (BVerfG v. 17.12.1975, 1 BvR 63/68; BVerfG v. 18.9.1995 1 BvR 1456/95; BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06), ist vorliegend durch die Untersagung und Einstellung der gegenständlichen Veranstaltung auch der Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit tangiert.

    Aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz der Feiertage ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine angemessene Zahl kirchlicher Feiertage staatlich anzuerkennen und durch gesetzliche Regelung zu gewährleisten, dass sie als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung dienen können (BVerfG v. 18.9.1995 1 BvR 1456/95).

    Aus diesem Auftrag folgt jedoch nicht schon eine Gewährleistung für das Fortbestehen bestimmter Feiertage, sondern lediglich eine objektiv-rechtliche Institutsgarantie der Gestalt, dass Feiertage, soweit sie festgesetzt sind, staatlichen Schutz genießen und der Gesetzgeber nicht schlechthin alle Feiertage und damit das Institut selbst beseitigen darf (BVerfG v. 18.9.1995 1 BvR 1456/95).

  • VerfGH Bayern, 12.03.2007 - 8-VII-06

    Vereinbarkeit des Art. 3 Abs. 2 S. 3 Feiertagsgesetz (FTG) mit der Bayerischen

    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Da das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht nur die innere gedankliche Freiheit des Glaubens oder Bekenntnisses schützt, sondern auch die in die Außenwelt tretende Verwirklichung, auch gemäß seiner Überzeugung zu handeln (BVerfG v. 17.12.1975, 1 BvR 63/68; BVerfG v. 18.9.1995 1 BvR 1456/95; BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06), ist vorliegend durch die Untersagung und Einstellung der gegenständlichen Veranstaltung auch der Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit tangiert.

    Für die Auswahl der staatlich anerkannten Feiertage und die Ausgestaltung des Schutzes dieser Feiertage im Einzelnen hat der Gesetzgeber eine gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit (BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06; BayVGH v. 15.3.2004 24 BV 03.2990).

    Zulässig ist es hingegen für den Gesetzgeber, sich von den religiösen Empfindungen der Mehrheit der christlich geprägten Bürger leiten zu lassen (BVerfG v. 17.12.1975 1 BvR 63/58, BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06).

  • VG Dresden, 11.02.2004 - 14 K 273/04
    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Gewährleistet sind dabei auch religiöse oder weltanschauliche Feiern und Gebräuche (VG Dresden v. 11.2.2004, 14 K 273/04).
  • VGH Bayern, 05.04.2007 - 24 CS 07.872
    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Die eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg (Beschl. d. Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs v. 5.4.2007, 24 CS 07.872).
  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 24 BV 03.2990
    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Für die Auswahl der staatlich anerkannten Feiertage und die Ausgestaltung des Schutzes dieser Feiertage im Einzelnen hat der Gesetzgeber eine gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit (BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06; BayVGH v. 15.3.2004 24 BV 03.2990).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Die Freiheit des (weltanschaulichen) Bekenntnisses unterliegt nämlich, obwohl in der Verfassung vorbehaltlos gewährleistet, einer systemimmanenten Beschränkung durch Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswerte (BVerfG v. 19.10.1971, BVerfGE 32 S. 98, 107 ff.).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Aufgrund des Verbots der Staatskirche (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 1 WRV, Art. 142 Abs. 1 BV) und des Gebots der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates (BVerfG v. 19.12.2000 2 BvR 1500/97 u. BVerfG v. 26.6.2002 1 BvR 670/91) darf der Staat hierbei jedoch nicht nach dem inhaltlichen Glauben bzw. Bekenntnis der einzelnen Glaubens- bzw. Bekenntnisgemeinschaft differenzieren.
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274
    Versammlungen sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung (BVerfG v. 12.7.2001 1 BvQ 28/01 und 30/01).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 7 BV 06.764

    Kein Anspruch auf mehr und "bessere" Radiosendezeit für Bund für Geistesfreiheit

  • VG München, 05.04.2007 - M 18 S 07.1290
  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

    a) Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2009 - 10 BV 08.1494 -, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. März 2008 - M 18 K 07.2274 -, der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 23. Mai 2007 - 10-2172-2-07 - und der Bescheid der Landeshauptstadt München vom 3. April 2007 - KVR-I/321AG 2 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 sowie aus Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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