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   VG München, 12.06.2017 - M 16 M 17.1224   

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https://dejure.org/2017,57173
VG München, 12.06.2017 - M 16 M 17.1224 (https://dejure.org/2017,57173)
VG München, Entscheidung vom 12.06.2017 - M 16 M 17.1224 (https://dejure.org/2017,57173)
VG München, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - M 16 M 17.1224 (https://dejure.org/2017,57173)
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  • VG München, 24.09.2015 - M 16 K 12.4031

    Antrag, öffentliche Bestellung, Sachverständiger, Sachkundeüberprüfung,

    Auszug aus VG München, 12.06.2017 - M 16 M 17.1224
    Mit Urteil vom 24. September 2015 wurde die Klage (M 16 K 12.4031) des Antragstellers abgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Erinnerungsverfahren sowie des Verfahrens M 16 K 12.4031 verwiesen.

  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 ZB 15.2639

    Nachweis besonderer Sachkunde für öffentliche Bestellung zum Sachverständigen

    Auszug aus VG München, 12.06.2017 - M 16 M 17.1224
    Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. Februar 2017 (22 ZB 15.2639) abgelehnt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 O 138/14

    Vergütung von Sachverständigen bei geltend gemachten Mängeln des Gutachtens

    Auszug aus VG München, 12.06.2017 - M 16 M 17.1224
    Ist dies der Fall, gilt die gesamte Leistung des Sachverständigen als verwertbar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 8.6.2015 - 2 O 138/14 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 18.06.2014 - 14 W 334/14

    Vergütungsanspruch eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten

    Auszug aus VG München, 12.06.2017 - M 16 M 17.1224
    Jedoch war nach der einschlägigen Rechtsprechung auch zuvor anerkannt, dass ein gerichtlicher Sachverständiger keinen Anspruch auf Vergütung hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar und ihm ein grob fahrlässiges Fehlverhalten anzulasten ist (vgl. OLG Koblenz, B. v. 18.6.2014 - 14 W 334/14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.07.2018 - 22 C 18.1072

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Denn mit diesem Gesichtspunkt hat sich bereits das Verwaltungsgericht im zugrunde liegenden Kostenerinnerungsbeschluss vom 12. Juni 2017 - M 16 M 17.1224 - befasst (S. 5 oben).
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