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   VG München, 13.04.2018 - M 21 K 17.44173   

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https://dejure.org/2018,10573
VG München, 13.04.2018 - M 21 K 17.44173 (https://dejure.org/2018,10573)
VG München, Entscheidung vom 13.04.2018 - M 21 K 17.44173 (https://dejure.org/2018,10573)
VG München, Entscheidung vom 13. April 2018 - M 21 K 17.44173 (https://dejure.org/2018,10573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3a, § 31 Abs. 3, § 71a; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; StGB § 81; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2
    Einstufung der IPOB als "terroristische Gruppe" in Nigeria

  • rewis.io

    Einstufung der IPOB als "terroristische Gruppe" in Nigeria

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG München, 13.04.2018 - M 21 K 17.44173
    Die Klage ist nur als Anfechtungsklage statthaft und zulässig, weil die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folge- und Zweitanträgen, die nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, allein mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris Leitsatz 1.).

    Es steht insbesondere fest, dass auch zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. nur BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris Rn. 13 unter Verweis auf § 77 Abs. 1 AsylG) die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nicht vorliegen.

  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auszug aus VG München, 13.04.2018 - M 21 K 17.44173
    Zudem gibt die Auskunftslage keine überzeugende Grundlage für die Annahme her, dass mit dem geschilderten Vorgehen staatlicher Stellen ein asylrechtlich erforderlicher Polit-Malus (vgl. nur BVerfG, B.v. 4.12.2012 - 2 BvR 2954/09 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.) verbunden sein könnte.
  • VG Würzburg, 24.02.2021 - W 8 K 20.30328

    Zur politischen Verfolgung von IPOB-Mitgliedern

    Lediglich ergänzend ist noch anzumerken, dass eine etwaige Strafverfolgung wegen einer beabsichtigten, der nigerianischen Verfassung widersprechenden (vgl. BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Nigeria, 23.11.2020, S. 36) Sezession des Biafra-Gebiets von Nigeria dem Grunde nach ein legitimes Strafverfolgungsziel seitens des nigerianischen Staates darstellt (so auch: VG München, U.v. 13.4.2018 - M 21 K 17.44173 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 14.06.2021 - Au 9 K 20.30539

    Nigeria: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig, § 77 Abs. 2 AsylG.

    36 Lediglich ergänzend ist noch anzumerken, dass eine etwaige Strafverfolgung wegen einer beabsichtigten, der nigerianischen Verfassung widersprechen­ den (vgl. BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Nigeria, 23.11.2020, S. 36) Sezession des Biafra-Gebiets von Nigeria dem Grunde nach ein legitimes Strafverfolgungsziel seitens des nigerianischen Staates darstellt (so auch: VG München, U.v. 13.4.2018 - M 21 K 17.44173 - juris Rn. 21).
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