Rechtsprechung
VG München, 13.04.2018 - M 21 K 17.44173 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3a, § 31 Abs. 3, § 71a; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; StGB § 81; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2
Einstufung der IPOB als "terroristische Gruppe" in Nigeria - rewis.io
Einstufung der IPOB als "terroristische Gruppe" in Nigeria
- ra.de
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.04.2018 - M 21 K 17.44173
- VG München, 13.04.2018 - M 21 K 17.44173
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16
Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …
Auszug aus VG München, 13.04.2018 - M 21 K 17.44173
Die Klage ist nur als Anfechtungsklage statthaft und zulässig, weil die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens bei Folge- und Zweitanträgen, die nach aktueller Rechtslage als Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ergeht, allein mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris Leitsatz 1.).Es steht insbesondere fest, dass auch zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. nur BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 4/16 - juris Rn. 13 unter Verweis auf § 77 Abs. 1 AsylG) die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nicht vorliegen.
- BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09
Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines …
Auszug aus VG München, 13.04.2018 - M 21 K 17.44173
Zudem gibt die Auskunftslage keine überzeugende Grundlage für die Annahme her, dass mit dem geschilderten Vorgehen staatlicher Stellen ein asylrechtlich erforderlicher Polit-Malus (vgl. nur BVerfG, B.v. 4.12.2012 - 2 BvR 2954/09 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.) verbunden sein könnte.
- VG Würzburg, 24.02.2021 - W 8 K 20.30328
Zur politischen Verfolgung von IPOB-Mitgliedern
Lediglich ergänzend ist noch anzumerken, dass eine etwaige Strafverfolgung wegen einer beabsichtigten, der nigerianischen Verfassung widersprechenden (…vgl. BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Nigeria, 23.11.2020, S. 36) Sezession des Biafra-Gebiets von Nigeria dem Grunde nach ein legitimes Strafverfolgungsziel seitens des nigerianischen Staates darstellt (so auch: VG München, U.v. 13.4.2018 - M 21 K 17.44173 - juris Rn. 21). - VG Augsburg, 14.06.2021 - Au 9 K 20.30539
Nigeria: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig, § 77 Abs. 2 AsylG.
36 Lediglich ergänzend ist noch anzumerken, dass eine etwaige Strafverfolgung wegen einer beabsichtigten, der nigerianischen Verfassung widersprechen den (…vgl. BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Nigeria, 23.11.2020, S. 36) Sezession des Biafra-Gebiets von Nigeria dem Grunde nach ein legitimes Strafverfolgungsziel seitens des nigerianischen Staates darstellt (so auch: VG München, U.v. 13.4.2018 - M 21 K 17.44173 - juris Rn. 21).