Rechtsprechung
VG München, 15.04.2016 - M 24 K 16.1070 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Landesinterne Umverteilung eines bereits erstverteilten Asylbewerbers aus einem sicheren Herkunftsstaat zurück in eine Rückführungseinrichtung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249
Umverteilung in Ankunfts- und Rückführungseinrichtung
Auszug aus VG München, 15.04.2016 - M 24 K 16.1070
Es handelt sich vorliegend um eine Streitigkeit nach dem Asylgesetz, da Kern der Streitigkeit eine Vorschrift des Asylgesetzes, nämlich § 47 Abs. 1a Satz 1 AsylG, ist (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 4).Die Einzelrichterin schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (in BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 7) an:.
- VG München, 17.03.2016 - M 24 S 16.1071
Landesinterne Umverteilung eines bereits erstverteilten Asylbewerbers aus einem …
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Bevollmächtigen wird sowohl für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (M 24 S 16.1071) als auch für das Hauptsacheverfahren (M 24 K 16.1070) abgelehnt.Über die unter dem Aktenzeichen M 24 K 16.1070 bei Gericht anhängige Klage wurde noch nicht entschieden.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten M 24 K 16.1070 und M 24 S 16.1071 Bezug genommen.
Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des unterzeichnenden Bevollmächtigten werden sowohl für das Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (M 24 S 16.1071) als auch für das Klageverfahren (M 24 K 16.1070) abgelehnt.