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   VG München, 15.04.2016 - M 24 K 16.1070   

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https://dejure.org/2016,72129
VG München, 15.04.2016 - M 24 K 16.1070 (https://dejure.org/2016,72129)
VG München, Entscheidung vom 15.04.2016 - M 24 K 16.1070 (https://dejure.org/2016,72129)
VG München, Entscheidung vom 15. April 2016 - M 24 K 16.1070 (https://dejure.org/2016,72129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Landesinterne Umverteilung eines bereits erstverteilten Asylbewerbers aus einem sicheren Herkunftsstaat zurück in eine Rückführungseinrichtung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249

    Umverteilung in Ankunfts- und Rückführungseinrichtung

    Auszug aus VG München, 15.04.2016 - M 24 K 16.1070
    Es handelt sich vorliegend um eine Streitigkeit nach dem Asylgesetz, da Kern der Streitigkeit eine Vorschrift des Asylgesetzes, nämlich § 47 Abs. 1a Satz 1 AsylG, ist (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 4).

    Die Einzelrichterin schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (in BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 7) an:.

  • VG München, 17.03.2016 - M 24 S 16.1071

    Landesinterne Umverteilung eines bereits erstverteilten Asylbewerbers aus einem

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Bevollmächtigen wird sowohl für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (M 24 S 16.1071) als auch für das Hauptsacheverfahren (M 24 K 16.1070) abgelehnt.

    Über die unter dem Aktenzeichen M 24 K 16.1070 bei Gericht anhängige Klage wurde noch nicht entschieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten M 24 K 16.1070 und M 24 S 16.1071 Bezug genommen.

    Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des unterzeichnenden Bevollmächtigten werden sowohl für das Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (M 24 S 16.1071) als auch für das Klageverfahren (M 24 K 16.1070) abgelehnt.

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