Rechtsprechung
VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Häftlingshilfegesetz, (Teil-) Rücknahme, keine strafrechtliche Rehabilitierung bei rechtsstaatlichen Grundsätzen genügender Verurteilung, Zerstörung von DDR-Symbolen
- rewis.io
Abgewiesene Klage im Streit um Teilrücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
- VGH Bayern, 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11
Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …
Auszug aus VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Ein Verschulden des Klägers ist für das Erwirken durch unrichtige oder unvollständige Angaben nicht erforderlich, es genügt die bloße Verursachung der Rechtswidrigkeit durch objektiv unrichtige oder unvollständige Angaben (BVerwG, U. v. 28.6.2012 - 2 C 13/11 - NVwZ-RR 2012, 933;… J. Müller in Bader/Ronellenfitsch, Beck"scher Online-Kommentar VwVfG, § 48 Rn. 78;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 156). - BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 7.02
Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Ausschlussgründe …
Auszug aus VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG ist Grundlage für einmalige und laufende Geldleistungen, die an den Tatbestand des § 1 Abs. 1 HHG anknüpfen (vgl. den Wortlaut des § 10 Abs. 4 Satz 2 HHG); sie entfaltet eine Bindungswirkung dahingehend, dass die jeweilige Behörde in einem anderen Verwaltungsverfahren davon ausgehen muss, dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 HHG vorliegen (BVerwG, U. v. 24.10.2002 - 3 C 7/02 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1; ferner BVerwG, U. v. 20.3.1990 - 9 C 12/89 - NVwZ 1990, 1066, zum vergleichbaren Fall des Vertriebenenausweises). - BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Insoweit liegt hier auch eine grundlegend andere Situation vor als diejenige, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143) zugrunde lag.
- VG Berlin, 03.09.2008 - 9 A 2.08
Rückforderung gewährter Häftlings- und Eingliederungshilfe
Auszug aus VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Eine arglistige Täuschung kann auch im Verschweigen bzw. in der unrichtigen Darstellung des für die Entscheidung der Behörde maßgeblichen Lebenssachverhalts liegen, wenn der Betroffene in den Antragsunterlagen Sachverhaltsangaben zu machen hat (VG Berlin, U. v. 3.9.2008 - 9 A 2.08 - juris Rn. 26 m. w. N.). - VG Neustadt, 10.09.2010 - 2 K 156/10
Rechtsbehelfsbelehrung über Form elektronischer Klageerhebung; Rücknahme einer …
Auszug aus VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Wenn dem Betroffenen - wie hier dem Kläger - bewusst sein musste, dass sich die Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit seiner bei der Antragstellung gemachten Angaben auch noch nach einem längerem Zeitraum herausstellen konnte, ist eine Rücknahme auch noch nach längerer Zeit (hier: mehr als 30 Jahre) gerechtfertigt (VG Neustadt a.d. Weinstraße, U. v. 10.9.2010 - 2 K 156/10.NW - juris, Rn. 40). - VGH Bayern, 12.09.2001 - 12 B 98.2107
Auszug aus VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Gerichtskosten werden wegen der sachlichen Nähe zu den in § 188 Satz 1 VwGO aufgezählten Sachgebieten nach Satz 2 dieser Bestimmung nicht erhoben (BayVGH, B. v. 12.9.2001 - 12 B 98.2107 - juris; BayVGH, U. v. 6.6.1974 - 95 VIII 70 - BayVBl 1978, 278). - BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89
Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren - …
Auszug aus VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG ist Grundlage für einmalige und laufende Geldleistungen, die an den Tatbestand des § 1 Abs. 1 HHG anknüpfen (vgl. den Wortlaut des § 10 Abs. 4 Satz 2 HHG); sie entfaltet eine Bindungswirkung dahingehend, dass die jeweilige Behörde in einem anderen Verwaltungsverfahren davon ausgehen muss, dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 HHG vorliegen (BVerwG, U. v. 24.10.2002 - 3 C 7/02 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1; ferner BVerwG, U. v. 20.3.1990 - 9 C 12/89 - NVwZ 1990, 1066, zum vergleichbaren Fall des Vertriebenenausweises). - BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 7.83
Anspruch auf Häftlingshilfe wegen Haftstrafe in der DDR aufgrund nicht zu …
Auszug aus VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Ein Gewahrsam ist nur dann "politisch", wenn er auf der marxistisch-leninistischen Lehre entstammenden ideologischen Gründen beruht, sofern er nicht auch rechtsstaatlich gerechtfertigt wäre, ferner dann, wenn er zwar auf anderen Gründen beruht, aber gemessen an den allgemein herrschenden Verhältnissen und den zu ihrer Bewältigung getroffenen Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der traditionellen Anschauungen im Gewahrsamsstaat nicht mehr vertretbar sind; Maßstab der Vertretbarkeit sind die rechtsstaatlichen Grundsätze der Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Toleranz (BVerwG, U. v. 15.11.1985 - 8 C 7/83 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 27, juris-Rn. 9, m. Nachw. d. Rspr.).