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   VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186   

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VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186 (https://dejure.org/2002,16928)
VG München, Entscheidung vom 17.05.2002 - M 16 S 02.1186 (https://dejure.org/2002,16928)
VG München, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - M 16 S 02.1186 (https://dejure.org/2002,16928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    VwGO § 80 Abs. 5; WahrnG §§ 1 Abs. 1, Abs. 4, 19 Abs. 1
    Untersagung einer Betätigung als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Deutschen Patent- und Markenamts zur Untersagung einer Betätigung als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft; Untersagungsbefugnis des Deutschen Patent- und Markenamts im Falle der Erlaubnispflichtigkeit eines Geschäftsbetriebs nach § 1 Abs. 1 Gesetz über ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 1 WahrnG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme einer urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 697
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    Denn da jede Maßnahme der Eingriffsverwaltung zumindest das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) tangiert (vgl. grundlegend BVerfG vom 16.1. 1957 BVerfGE 6, 32), kann der Betroffene verlangen, dass ein solcher Eingriff unterbleibt, wenn die Verwaltung hierzu nicht durch eine Rechtsnorm ermächtigt wird, die Umfang und Grenzen des zugelassenen Eingriffs hinreichend deutlich erkennen lässt.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    Denn beim Prinzip der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses (BVerfG vom 19.6.1973 BVerfGE 35, 263/272) und um eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (BVerfG vom 18.7.1973 BVerfGE 35, 382/402).
  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    Zwar gehören den bestehenden Verwertungsgesellschaften (teilweise) auch Verleger an; die GEMA, die bei der Schaffung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes als Vorbild gedient haben dürfte, wurde nachgerade als Gemeinschaftsunternehmen von Urhebern und Verlegern gegründet, um die Rechte und Interessen beider Gruppen gegenüber den weiteren Verteilerstufen und den Endverbrauchern wahrzunehmen (BGH vom 3.3.1971 BGHZ 55, 381/388).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    Hierbei muss das Ziel des gesetzgeberischen Wollens umso deutlicher hervortreten, je stärker auf der Grundlage einer Regelung in grundrechtlich geschützte Bereiche eingegriffen werden kann (vgl. z.B. BVerfG vom 4.11.1992 BVerfGE 87, 287/317).Gerade Normen, die zur Untersagung einer beruflichen Betätigung führen können, müssen deshalb ausreichend bestimmt sein (BVerfG vom 4.11.1992, ebenda).Da die Aufgabenzuweisungsnorm des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK) Inhalt und Grenzen eines Eingriffs in die Berufsfreiheit nicht erkennen ließ, hat es die Rechtsprechung nicht zugelassen, diese Bestimmung als Rechtsgrundlage belastender Verwaltungsakte heranzuziehen (vgl. BVerwG vom 17.12.1991 BVerwGE 89, 281/285).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    Auch wenn mehrere Instanzgerichte bisher davon ausgegangen seien, § 49 UrhG sei auf elektronische Pressespiegel unanwendbar, könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Bundesgerichtshof, der eine sich auf diese Rechtsfrage beziehende Revision bereits zur Entscheidung angenommen habe, die Rechtslage ähnlich beurteilen werde, wie er das in der Entscheidung vom 25. Februar 1999 (Az. I ZR 118/96) in Bezug auf einen Kopienversanddienst getan habe.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    Denn beim Prinzip der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses (BVerfG vom 19.6.1973 BVerfGE 35, 263/272) und um eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (BVerfG vom 18.7.1973 BVerfGE 35, 382/402).
  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88

    Industrie- und Handelskammer - Benennung von Unternehmensberatern - Ausnahme

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    Hierbei muss das Ziel des gesetzgeberischen Wollens umso deutlicher hervortreten, je stärker auf der Grundlage einer Regelung in grundrechtlich geschützte Bereiche eingegriffen werden kann (vgl. z.B. BVerfG vom 4.11.1992 BVerfGE 87, 287/317).Gerade Normen, die zur Untersagung einer beruflichen Betätigung führen können, müssen deshalb ausreichend bestimmt sein (BVerfG vom 4.11.1992, ebenda).Da die Aufgabenzuweisungsnorm des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK) Inhalt und Grenzen eines Eingriffs in die Berufsfreiheit nicht erkennen ließ, hat es die Rechtsprechung nicht zugelassen, diese Bestimmung als Rechtsgrundlage belastender Verwaltungsakte heranzuziehen (vgl. BVerwG vom 17.12.1991 BVerwGE 89, 281/285).
  • OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99

    Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    An diesem Widerstreit könnte jedoch auch ihre Unterstellung unter die Aufsicht des DPMA nichts ändern, da sie letztlich auf der Auslegung beruht, die § 49 Abs. 1 UrhG bisher in der Rechtsprechung gefunden hat (vgl. namentlich OLG Köln vom 30.12.1999 Az. 6 U 151/99, und OLG Hamburg vom 6.4.2000 Az. 3 U 211/99).
  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99

    Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem

    Auszug aus VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186
    An diesem Widerstreit könnte jedoch auch ihre Unterstellung unter die Aufsicht des DPMA nichts ändern, da sie letztlich auf der Auslegung beruht, die § 49 Abs. 1 UrhG bisher in der Rechtsprechung gefunden hat (vgl. namentlich OLG Köln vom 30.12.1999 Az. 6 U 151/99, und OLG Hamburg vom 6.4.2000 Az. 3 U 211/99).
  • VG München, 14.03.2002 - M 16 E 02.1187

    Unterlassungsbegehren einer Verwertungsgesellschaft für Presseartikel im Hinblick

    Der Umstand, dass die Behörde am 12. März 2002 gegenüber dem Verwaltungsgericht fernmündlich zugesagt hat, aus dem Untersagungsbescheid vom 4. März 2002 so lange nicht zu vollstrecken, bis dieses Gericht über den hier unter dem Aktenzeichen M 16 S 02.1186 anhängigen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO entschieden hat, ändert nichts daran, dass eine wirksame Untersagungsverfügung im Raum steht, die wegen des nicht nach § 80 Abs. 4 VwGO ausgesetzten Sofortvollzugs trotz des eingelegten Widerspruchs zu beachten ist.

    Dem steht wohl entgegen, dass sie es ausweislich ihres Vorbringens im Verfahren M 16 S 02.1186, das mit ihrer Selbstdarstellung im Internet übereinstimmt, jedem Interessenten frei stellt, ob er ein Nutzungsrecht von ihr oder unmittelbar vom Inhaber des Rechts erwerben will.

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