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   VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750   

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VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750 (https://dejure.org/2018,48702)
VG München, Entscheidung vom 17.10.2018 - M 7 K 17.750 (https://dejure.org/2018,48702)
VG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - M 7 K 17.750 (https://dejure.org/2018,48702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 84, § 113 Abs. 1 S. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 40 Abs. 4, § 45 Abs. 2 S. 1, § 46 Abs. 2 S. 1; SprengG § 8a Abs. 1 Nr. 2, § 27, § 34 Abs. 2 S. 1; BJagdG § 18 S. 1 u. 3; GG Art. 23
    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • Wolters Kluwer

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit; Reichsbürgerbewegung; Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis; Ungültigerklärung eines Jagdscheins; Festsetzung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung eines Jagdscheins

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes

    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Unabhängig davon wäre ein solcher Eingriff gerechtfertigt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - juris Rn. 22).

    Der Widerruf der Waffenbesitzkarten dient vielmehr allein der Verhütung und Abwehr von Gefahren für die übrige Bevölkerung, die von einem Waffenbesitzer ausgehen, der keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass er mit Waffen oder Munition in einer Weise umgeht, die Dritte in ihren Rechten nicht gefährdet (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Diese Grundsätze gelten ebenfalls für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im Sinne des Sprengstoffgesetzes (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 13).

    Der Kläger hat hierdurch eine weitere für die sog. "Reichsbürgerbewegung" typische Argumentationslinie zum Ausdruck gebracht (vgl. zur Angabe "Königreich Bayern" BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    2 WaffG rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder sie Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris Rn. 13).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Es regelt vielmehr den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 1 Abs. 1 WaffG - vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - juris Rn. 30 zur ordnungsrechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG i.d.F. vom 10.8.1998).
  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 35.81

    Voraussetzungen einer Sperrfristanordnung - Kriterien für die Annahme der

    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Die Wirkung einer Sperrfrist gemäß § 18 Satz 3 BJagdG erschöpft sich darin, dass - für den Fall ihrer Unanfechtbarkeit - die Jagdbehörde nicht verpflichtet ist, einen Antrag auf Erteilung eines neuen Jagdscheins während der Dauer der Sperrfrist dahin zu überprüfen, ob der für die Entziehung des Jagdscheins maßgebende Grund noch besteht, sie kann vielmehr die Versagung allein mit der Sperrfrist begründen (vgl. auch BVerwG, U.v. 22.4.1982 - 3 C 35/81 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 21 ZB 09.1368

    Jagdrecht; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel;

    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Die Behörde hat dann vielmehr zu prüfen, ob der Wiedererteilung Versagungsgründe entgegenstehen (vgl. VG Regensburg, U.v. 12.5.2009 - RO 4 K 08.2154 - unter Verweis auf u.a. VG Gelsenkirchen, U.v. 18.8.1982 - 7 K 2799/81 - juris; nachgehend BayVGH, B.v. 14.9.2009 - 21 ZB 09.1368 - juris Rn. 7; vgl. auch VG Aachen, U.v. 22.2.2012 - 3 K 861/11 - juris.
  • VGH Bayern, 25.01.1990 - 19 B 89.2124
    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Zudem bewegt sich die Sperrfrist noch im Rahmen der nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässigen Höchstdauer von fünf Jahren (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.1990 - 19 B 89.2124 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 18.08.1982 - 7 K 2799/81
    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Die Behörde hat dann vielmehr zu prüfen, ob der Wiedererteilung Versagungsgründe entgegenstehen (vgl. VG Regensburg, U.v. 12.5.2009 - RO 4 K 08.2154 - unter Verweis auf u.a. VG Gelsenkirchen, U.v. 18.8.1982 - 7 K 2799/81 - juris; nachgehend BayVGH, B.v. 14.9.2009 - 21 ZB 09.1368 - juris Rn. 7; vgl. auch VG Aachen, U.v. 22.2.2012 - 3 K 861/11 - juris.
  • VG Aachen, 22.02.2012 - 3 K 861/11

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Vertrauensschutz

    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Die Behörde hat dann vielmehr zu prüfen, ob der Wiedererteilung Versagungsgründe entgegenstehen (vgl. VG Regensburg, U.v. 12.5.2009 - RO 4 K 08.2154 - unter Verweis auf u.a. VG Gelsenkirchen, U.v. 18.8.1982 - 7 K 2799/81 - juris; nachgehend BayVGH, B.v. 14.9.2009 - 21 ZB 09.1368 - juris Rn. 7; vgl. auch VG Aachen, U.v. 22.2.2012 - 3 K 861/11 - juris.
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auszug aus VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
    Ohne Einsicht des Betroffenen in die Unrichtigkeit des im vorgeworfenen Handelns hat die Ankündigung einer Verhaltensänderung keine glaubwürdige Grundlage (vgl. BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 21 CS 17.2310

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Anhängers der sog. Reichsbürgerbewegung

  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172

    Verneinung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von "Reichsbürgern"

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910

    Klagen von Waffenbesitzern unter "Reichsbürgerverdacht"

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VG München, 22.03.2019 - M 7 S 19.16

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entzug der Waffenbesitzkarte und Folgeentscheidungen

    Bei dem in § 46 Abs. 2 WaffG vorgesehenen Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren (vgl. Nr. 46.3 WaffVwV), in dem eine Verwertung bzw. Vernichtung der Waffen durch die zuständige Behörde erst nach erfolglosem Ablauf einer Frist nach § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG sowie nach erfolgter Sicherstellung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG vorgesehen ist und nicht die Möglichkeit einer fakultativen Überlassung an die zuständige Behörde zur sofortigen Verwertung (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 24).

    Dier hierfür eingeräumte Frist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids ist nicht unangemessen (vgl. z.B. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 43).

  • VG München, 01.08.2019 - M 7 K 17.5043

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Reichsbürgers

    Bei dem in § 46 Abs. 2 WaffG vorgesehenen Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren (vgl. Nr. 46.3 WaffVwV), in dem eine Verwertung bzw. Vernichtung der Waffen durch die zuständige Behörde erst nach erfolglosem Ablauf einer Frist nach § 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG sowie nach erfolgter Sicherstellung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG vorgesehen ist und nicht die Möglichkeit einer fakultativen Überlassung an die zuständige Behörde zur sofortigen Verwertung (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 24).

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).

  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.4451

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit von der sog. "Reichsbürgerbewegung"

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.2106

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines sog. "Reichsbürgers"

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.1385

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Personen, die der "Reichtsbürgerbewegung"

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.1354

    Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund Nähe zur "Reichsbürgerbewegung"

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VG München, 21.01.2020 - M 7 K 18.1796

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VG München, 05.02.2020 - M 7 K 18.527

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung des

  • VG München, 01.07.2020 - M 7 K 17.4275

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VG München, 05.02.2020 - M 7 K 18.1288

    Widerruf der Erteilung eines Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zur

  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 8 S 23.525

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse,

  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.6121

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei einem "Reichsbürger"

  • VG München, 02.10.2019 - M 7 K 18.2986

    Zur sprengstoffrechtlichen Unzuverlässigkeit sog. "Reichsbürger"

  • VG München, 04.03.2020 - M 7 K 18.2530

    Widerruf der Waffenbesitzkarte einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörigen

  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.1849

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften,

  • VG München, 31.01.2022 - M 7 K 19.5989

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Selbstverwalter der sogenannten

  • VG München, 04.03.2020 - M 7 K 18.2384

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins,

  • VG München, 31.03.2021 - M 7 K 19.5989

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und Einziehung des

  • VG München, 21.01.2020 - M 7 K 18.719

    Ablehnung der Erteilung eines Jagdscheins, Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit,

  • VG München, 15.10.2019 - M 7 K 17.3740

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins -

  • VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2777

    Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

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