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   VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979   

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VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979 (https://dejure.org/2017,24996)
VG München, Entscheidung vom 20.02.2017 - M 16 K 15.4979 (https://dejure.org/2017,24996)
VG München, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - M 16 K 15.4979 (https://dejure.org/2017,24996)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 21 C 16.325

    Einfache Beiladung eines subplanenden Ingenieurbüros anlässlich einer

    Auszug aus VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979
    Dabei ist zu prüfen, ob der Beiladungszweck im konkreten Fall die Beiladung nahe legt (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8).

    Es ist sachgerecht, den Kreis einfach Beigeladener grundsätzlich zu begrenzen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 31.01.2012 - 1 C 11.3033

    Beschwerde gegen Ablehnung einer (einfachen) Beiladung eines Nachbarn;

    Auszug aus VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beiladungsinteressent zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder ver schlechtem kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2005 - 4 VR 1001/04 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 31.1.2012 - 1 C 11.3033 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14

    Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos

    Auszug aus VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979
    Es besteht insoweit die Möglichkeit, den hierfür vorgesehenen fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA

    Mit Schriftsatz vom 26. Januar 2018 teilte die Beklagte dem Gericht mit, dass die Beigeladene in dem bei einer anderen Kammer des Gerichts anhängigen Verfahren (M 16 K 15.4979) betreffend eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens gegenüber der Klägerin als Beigeladene Einsicht in die vollständige Verfahrensakte der Beklagten genommen habe.

    Dafür spreche schon die rechtswidrige Vorlage der vollständigen und ungeschwärzten Akte des Aufsichtsverfahrens zum Tarif "Presseverleger" (Az. 3601/36-4.4-...III/30) im gerichtlichem Verfahren M 16 K 15.4979, obwohl sie selbst vom (teilweisen) Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgegangen sei.

    Sie sei nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Vorlage der vom Gericht angeforderten Akten in dem gerichtlichen Verfahren M 16 K 15.4979 verpflichtet gewesen; zum damaligen Zeitpunkt war nicht mit einer Beiladung nach § 65 VwGO zu rechnen (Anm. des Gerichts: Die Beiladung im dortigen Verfahren erfolgte mit Beschluss des BayVGH v. 6.7.2017 - 22 C 17.639).

    Die Gerichtsakten der Verfahren M 16 K 15.4979 und M 16 K 19.1047 (einschließlich der vorgelegten Behördenakten) wurden beigezogen.

    Entgegen dem klägerischen Vortrag waren auch der Beklagten nicht die Kosten infolge der Aktenvorlage im gerichtlichem Verfahren M 16 K 15.4979 - und zwar unabhängig von deren rechtlichen Bewertung - aufzuerlegen.

  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 22 C 17.639

    Verwertungsgesellschaft als Beigeladene

    Die Beiladungsbewerberin wird zum Klageverfahren mit dem Aktenzeichen M 16 K 15.4979 beigeladen.
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