Rechtsprechung
VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 65 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; UrhG §§ 87 ff.
Erfolgloser Antrag auf (einfache) Beiladung - rewis.io
Erfolgloser Antrag auf (einfache) Beiladung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979
- VGH Bayern, 06.07.2017 - 22 C 17.639
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 23.08.2016 - 21 C 16.325
Einfache Beiladung eines subplanenden Ingenieurbüros anlässlich einer …
Auszug aus VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979
Dabei ist zu prüfen, ob der Beiladungszweck im konkreten Fall die Beiladung nahe legt (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8).Es ist sachgerecht, den Kreis einfach Beigeladener grundsätzlich zu begrenzen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 31.01.2012 - 1 C 11.3033
Beschwerde gegen Ablehnung einer (einfachen) Beiladung eines Nachbarn; …
Auszug aus VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beiladungsinteressent zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder ver schlechtem kann (…vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2005 - 4 VR 1001/04 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 31.1.2012 - 1 C 11.3033 - juris Rn. 9 m.w.N.). - BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14
Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos
Auszug aus VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979
Es besteht insoweit die Möglichkeit, den hierfür vorgesehenen fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14 - juris Rn. 11 ff.).
- VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA
Mit Schriftsatz vom 26. Januar 2018 teilte die Beklagte dem Gericht mit, dass die Beigeladene in dem bei einer anderen Kammer des Gerichts anhängigen Verfahren (M 16 K 15.4979) betreffend eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens gegenüber der Klägerin als Beigeladene Einsicht in die vollständige Verfahrensakte der Beklagten genommen habe.Dafür spreche schon die rechtswidrige Vorlage der vollständigen und ungeschwärzten Akte des Aufsichtsverfahrens zum Tarif "Presseverleger" (Az. 3601/36-4.4-...III/30) im gerichtlichem Verfahren M 16 K 15.4979, obwohl sie selbst vom (teilweisen) Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgegangen sei.
Sie sei nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Vorlage der vom Gericht angeforderten Akten in dem gerichtlichen Verfahren M 16 K 15.4979 verpflichtet gewesen; zum damaligen Zeitpunkt war nicht mit einer Beiladung nach § 65 VwGO zu rechnen (Anm. des Gerichts: Die Beiladung im dortigen Verfahren erfolgte mit Beschluss des BayVGH v. 6.7.2017 - 22 C 17.639).
Die Gerichtsakten der Verfahren M 16 K 15.4979 und M 16 K 19.1047 (einschließlich der vorgelegten Behördenakten) wurden beigezogen.
Entgegen dem klägerischen Vortrag waren auch der Beklagten nicht die Kosten infolge der Aktenvorlage im gerichtlichem Verfahren M 16 K 15.4979 - und zwar unabhängig von deren rechtlichen Bewertung - aufzuerlegen.
- VGH Bayern, 06.07.2017 - 22 C 17.639
Verwertungsgesellschaft als Beigeladene
Die Beiladungsbewerberin wird zum Klageverfahren mit dem Aktenzeichen M 16 K 15.4979 beigeladen.