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   VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228   

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VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228 (https://dejure.org/2010,69899)
VG München, Entscheidung vom 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228 (https://dejure.org/2010,69899)
VG München, Entscheidung vom 20. August 2010 - M 1 SE 10.3228 (https://dejure.org/2010,69899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; fehlender

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Die rechtliche Konstellation gleicht vorliegend damit der Sachverhaltsgestaltung, dass die Behörde von vorn-herein von einem auf § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV gestützten Feststellungsbescheid absieht und sie sich darauf beschränkt, vom Betroffenen die Vorlage des ausländischen EU-Führerscheins zur Eintragung eines Vermerks zu verlangen, in dem die Ungültigkeit der diesem Dokument zugrunde liegenden ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zum Ausdruck gebracht wird (BayVGH vom 15.3.2010 11 CS 09.3010, Juris).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Der EuGH hat Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG in den vom Bevollmächtigten des Antragstellers angeführten Entscheidungen Halbritter (Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 -) und Kremer (Beschluss vom 28.9.2006 - C-340/05 -) dahingehend interpretiert, dass eine in einem Mitgliedstaat nach dem Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis automatisch im Inland wirksam ist und ohne jede Formalität anzuerkennen ist.
  • OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Berechtigung zum Fahren in Deutschland, wenn die

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Der Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 hat zur Folge, dass dieser Grundsatz auf die bestehende Fahrerlaubnis ex nunc Anwendung findet (OLG Stuttgart v. 29.11.2006 NJW 2007, 528).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Der EuGH hat Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG in den vom Bevollmächtigten des Antragstellers angeführten Entscheidungen Halbritter (Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 -) und Kremer (Beschluss vom 28.9.2006 - C-340/05 -) dahingehend interpretiert, dass eine in einem Mitgliedstaat nach dem Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis automatisch im Inland wirksam ist und ohne jede Formalität anzuerkennen ist.
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    An der grundsätzlichen Befugnis nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG, eine bereits ausgestellte ausländische Fahrerlaubnis dann nicht - mehr - anzuerkennen, wenn die Gründe dafür nach ihrer Erlangung entstanden sind, hat der EuGH nichts geändert (ebenso OVG des Saarlandes v. 27.3.2006 zfs 2006, 355).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG vom 29.1.2009 NJW 2009, 1687; BayVGH vom 28.7.2009 NZV 2010, 106; VGH Mannheim vom 27.10.2009 DAR 2010, 38).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122

    Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG vom 29.1.2009 NJW 2009, 1687; BayVGH vom 28.7.2009 NZV 2010, 106; VGH Mannheim vom 27.10.2009 DAR 2010, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG vom 29.1.2009 NJW 2009, 1687; BayVGH vom 28.7.2009 NZV 2010, 106; VGH Mannheim vom 27.10.2009 DAR 2010, 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09

    Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Eine wirksame Bekämpfung des Führerscheintourismus setzt aber voraus, dass auch vergleichsweise strenge inländische Eignungsvorschriften, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nach einem Entzug der inländischen Fahrerlaubnis nicht umgangen werden können (vgl. BayVGH vom 10.11.2009 NZV 2010, 48; OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2010 16 B 814/09, Juris; VGH Baden-Württemberg vom 21.1.2010 DAR 2010, 153; a.A. OVG Koblenz vom 17.2.2010 10 B 11351/09).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
    Eine wirksame Bekämpfung des Führerscheintourismus setzt aber voraus, dass auch vergleichsweise strenge inländische Eignungsvorschriften, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nach einem Entzug der inländischen Fahrerlaubnis nicht umgangen werden können (vgl. BayVGH vom 10.11.2009 NZV 2010, 48; OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2010 16 B 814/09, Juris; VGH Baden-Württemberg vom 21.1.2010 DAR 2010, 153; a.A. OVG Koblenz vom 17.2.2010 10 B 11351/09).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 10 B 11351/09

    Fahrerlaubniserteilung während des Laufs einer Sperrfrist

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • VG Karlsruhe, 03.12.2021 - 2 K 2745/21

    Verwendbarkeit von Eintragungen im Fahreignungsregister während der

    Nicht anwendbar ist die Vorschrift daher von vorn herein auf Fälle, in denen - wie hier - aufgrund wiederholtem Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers und nicht dessen Berechtigung zu klären ist (vgl. zum seinerzeitigen, inhaltsgleichen § 29 Abs. 8 Satz 3 StVG a.F. BVerwG, Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, DVBl. 2005, 1333 = juris Rn. 26; für einen Fall der Berechtigung zum Führen vgl. VG München, Beschl. v. 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228 -, juris Rn. 28 und passim).
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